Ein Bürgerentscheid zu der Grundsatzfrage Stuttgart 21 Ja oder Nein ist dagegen rechtlich unzulässig. Bei einer bloßen Bürgerbefragung hätte das Ergebnis keinerlei Auswirkungen auf den Fortgang des Projektes. Die Deutsche Bahn ist nicht verpflichtet, einem solchen Votum zu folgen. Hinzu kommt, daß der Vorstand der Bahn gesetzlich verpflichtet ist, Schaden vom Unternehmen abzuwenden, der bei einem Bau-Stopp von S 21 in Milliardenhöhe entstünde.

7. Die Schlichtung ist ein neues Projekt unmittelbarer Demokratie mit großer Transparenz. Es kommt für mich aber nicht infrage, am Ende alles offen zu lassen. Ich hatte mir zunächst überlegt, eine Abwägung und Beurteilung der Argumente zu allen wichtigen Streitpunkten vorzunehmen, also zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit, zum Betriebskonzept zu Ökologie, Städteplanung, Geologie und Finanzierung von S 21 und K 21.

Dies hätte jedoch mit Sicherheit jeden Zeitrahmen gesprengt und zum sofortigen und aus jeweiliger Sicht durchaus berechtigten Widerspruch und somit zur Fortsetzung der Schlichtungsdiskussion über die Friedenspflicht hinaus geführt Ich möchte ein Beispiel geben: Nach dem von den Projektgegnern favorisierten System des Integralen Taktverkehrs (ITV) nach schweizerischem Vorbild braucht der ICE von Mannheim über Stuttgart nach Ulm bei K 21 elf Minuten länger als bei Stuttgart 21.

Ob dies, wie die Bahn meint, für die Reisenden unzumutbar ist (über 10 Minuten Standzeit im Stuttgarter Bahnhof) oder ein solcher Zeitpuffer pünktliche Züge und bequemes Umsteigen ermöglicht, wie das Bündnis meint, kann vom Schlichter nicht entschieden werden. Ich kann jedoch eine grundsätzliche Bewertung der unterschiedlichen Positionen vornehmen und Schlußfolgerungen für die Zukunft ziehen.