Der Bundesrat hat neue Regeln zur Energieeinsparung beschlossen. Immobilienbesitzer müssen alte Heizkessel austauschen.

Berlin - Für Mieter und Immobilienbesitzer gelten bald neue Vorschriften zur Energieeinsparung. Der Bundesrat hat die zweite Verordnung zur Energieeinsparung beschlossen, die eine Reihe von Verschärfungen enthält. Neubauten müssen höhere Anforderungen in Bezug auf Energieverbrauch und Dämmung erfüllen. Besitzer von Altbauten sind verpflichtet, ihre Heizkessel, die 30 Jahre und älter sind, von 2015 an auszutauschen. Mieter haben einen Anspruch darauf, dass sie über den Energieverbrauch von Wohnungen besser informiert werden. In Wohnungsanzeigen soll beispielsweise die Energieeffizienzklasse angegeben werden, die Verbraucher von Elektrogeräten kennen. Energetisch hochwertige Wohnungen werden mit dem Buchstaben A klassifiziert, Wohnungen mit dem höchsten Energieverbrauch werden mit H gekennzeichnet.

 

Allerdings sieht der Deutsche Mieterbund die Vorschriften mit Skepsis. Norbert Eisenschmid, Justiziar des Mieterbunds, sagte der Stuttgarter Zeitung, es könne zu Mieterhöhungen kommen. Vermieter dürfen Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete umlegen. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) teilte mit, in Ballungsräumen werde der Wohnungsneubau wegen der neuen Vorschriften teurer. Die Mieter müssten am Ende höhere Kosten tragen, erklärte der GdW-Präsident Axel Gedaschko. Bund und Länder weisen dagegen darauf hin, dass die Verbraucher mit höherer Energieeffizienz Geld sparten. Das Bundeskabinett wird über die Maßnahmen möglicherweise schon auf der Sitzung in der kommenden Woche beraten. Es wird erwartet, dass die von den Ländern beschlossene Verordnung vom Bundeskabinett gebilligt wird.

Im Einzelnen werden die Anforderungen an Heizungsanlagen verschärft. Von 2015 an dürfen Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut worden sind, nicht mehr betrieben werden. Auch in den Jahren darauf müssen alle Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Um soziale Härten zu vermeiden, wurden schon mit der ersten Verordnung Ausnahmen beschlossen: Immobilienbesitzer, die das Haus oder die Wohnung bereits zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, müssen die Heizkessel nicht nachrüsten. Grundsätzlich ausgenommen sind von der Austauschpflicht auch so genannte Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel, die einen höheren Wirkungsgrad haben. Diese Anlagen waren allerdings vor Jahrzehnten kaum verbreitet.

Udo Wirges vom Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima begrüßte die Entscheidung. Der Gesetzgeber müsse darauf achten, dass Heizungen wirtschaftlich seien. Wegen der Einsparungen beim Verbrauch sei es vernünftig, sehr alte Geräte zu ersetzen, so Wirges. Die Branche beklagt sich darüber, dass sich Verbraucher mit dem Kauf neuer Heizungen zurückhielten. Das Geschäft sei dadurch belastet worden, dass sich Bund und Länder nach langen Verhandlungen nicht auf steuerliche Anreize für die Gebäudesanierung verständigten. Die Länder fordern dafür zwei Milliarden Euro jährlich.

Die nun beschlossene Verordnung sieht vor, dass Neubauten strengere Energiestandards erfüllen müssen. Der zulässige Primärenergiebedarf bei Neubauten muss sich 2014 und 2016 jeweils um 12,5 Prozent verringern. Die Anforderungen an die Wärmedämmung werden um ein Zehntel erhöht. Die Immobilienwirtschaft hatte während der Beratungen darauf hingewiesen, dass die neuen Standards unwirtschaftlich seien und den Wohnungsbau bremsten.

Die Änderungen sollen nach dem Willen der Politik Verbesserungen für Mieter und Wohnungskäufer bringen. In Immobilienanzeigen müssen künftig energetische Kennwerte angegeben werden. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass Mieter und Immobilienkäufer auf einen Blick den energetischen Zustand einer Immobilie einschätzen können. Bei Wohnungsbesichtigungen sind Vermieter und Verkäufer verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen. Bei der Unterschrift unter den Mietvertrag oder dem Beurkundungstermin bei Verkäufen müssen Vermieter und Verkäufer den Energieausweis aushändigen. Im Prinzip besteht diese Pflicht schon heute, in der Praxis spielt der Energieausweis aber eine untergeordnete Rolle. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass auf Energieausweisen künftig die Energieeffizienzklassen angegeben werden. Sind für eine Wohnung schon alte Energieausweise ausgestellt worden, bleiben sie weiter gültig. Die Behörden wollen die Angaben stichprobenhaft kontrollieren.

Der Mieterbund zweifelt allerdings an dem Nutzen der Maßnahme. Da es Mieter in Ballungsräumen schwer hätten, eine bezahlbare Wohnung zu finden, verlangten sie oft keine Energiebilanz, sagte der Mieterbund-Justiziar Eisenschmid. Auch die Immobilienwirtschaft hält die Effizienzklassen nicht für hilfreich. Wegen der unterschiedlichen Preise für die Energieträger lasse die Klasse keine Rückschlüsse auf Betriebskosten zu, erklärte der GdW.