Seit Beginn der Asyldebatte poltern rechte Stimmen in den sozialen Medien gegen Flüchtlinge, aber auch die „Lügenpresse“. Jetzt scheinen sich einige eine besonders perfide Masche ausgedacht zu haben, um Medien in ein schlechtes Licht zu rücken.

Stuttgart - Rechtsextreme nutzen eine neue, besonders perfide Masche, um die Öffentlichkeit von der angeblichen Unglaubwürdigkeit der Medien zu überzeugen. Sogenannte „False-Flag-Kampagnen“, also Kampagnen unter falscher Flagge, und „Findermeldungen“ sollen in den sozialen Netzwerken Stimmung gegen die "Lügenpresse" machen.

 

Die Vorgehensweise läuft offenbar immer ähnlich ab: Die Verfasser der Findermeldungen bedienen sich an Fotos (meist von Flüchtlingen), die auf Nachrichtenseiten veröffentlicht wurden. Dann erfinden sie eine neue, meist positiv erscheinende Geschichte zum Bild und veröffentlichen die falsche Meldung. Die Fälscher verbreiten die vermeintlich positiven Nachrichten in sozialen Medien und rechtsextremen Internetforen, um sie im Nachgang selbst als Falschmeldung zu entlarven.

Dem Leser wollen sie auf diese Weise offenbar suggerieren, dass die „Systempresse“ auf Geheiß der Behörden bewusst Fehlinformationen gestreut hat, um Flüchtlinge in ein positives Licht zu rücken. Diese Methode nennen Experten „False-Flag-Kampagnen“.

Ein Beispiel: Ein Foto zeigt einen Flüchtling mit einem 50-Euro-Schein in der Hand. Die Fälscher dichten ihm die Überschrift „Flüchtling aus Syrien findet 50 Euro und übergibt sie feierlich dem Rathaus“ an. Die fiktiven Meldungen thematisieren dabei häufig Geschichten über Flüchtlinge, die etwas gefunden und an ihren rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben haben sollen. In Wirklichkeit zeigte das oben beschriebene Foto jedoch einen Flüchtling aus Eritrea. Ein Busfahrer hatte ihm die Mitfahrt verweigert, weil er den Geldschein nicht wechseln konnte. Das Westfalen-Blatt hatte den Artikel im Juni veröffentlicht.

Juristische Schritte empfohlen

„Das Thema muss man sehr ernst nehmen, damit es sich nicht zu einem Massentrend entwickelt“, sagt ein Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbandes DJV. Die Gewerkschaft appelliert dabei vor allem an die ursprünglichen Urheber der Fotos, bei einer Findermeldung oder einer "False-Flag-Kampagne" dringend juristische Schritte einzuleiten.

Das Verfassen einer derartigen Findermeldung ist durchaus verboten. „Wer bewusst falsche Äußerungen über eine Person mit Foto verbreitet, tritt damit deren Persönlichkeitsrecht mit Füßen“, sagt Rechtsanwalt Gregor Schwarz, der sich auf Medienrecht spezialisiert hat. Außerdem könnte man den Initiator der Meldung unter Umständen auch wegen Beleidigung und Verleumdung, bei besonders schlimmen Äußerungen sogar wegen Volksverhetzung belangen.

Wissenschaftler halten Masche für ungefährlich

Die Internetplattform mimikama (Suaheli für „gefällt mir“) informiert über die Fehlinformationen in sozialen Netzwerken und warnt die Facebook-Nutzer davor, voreilige Schlüsse zu ziehen. Die Findermeldungen ließen sich häufig durch die Verweise auf fiktive Medienseiten (zum Beispiel „spieglein.de“) erkennen.

Experten schätzen die neue Masche jedoch nicht unbedingt als gefährlich ein: „Es handelt sich ja gerade nicht um klassische 'False Flag-Operationen', in denen bestimmte reale Aktionen gegnerischen Akteuren sozusagen in die Schuhe geschoben werden“, sagt Johannes Heil, Rhetorikwissenschaftler an der Hochschule Macromedia in Stuttgart.

Die Tatsache, dass die Verfasser die Falschmeldungen in eigenen Medien (beispielsweise Facebook-Gruppen) verbreiten, gebe noch keinen Grund zur Sorge. „Solange diese Meldungen nicht durch unkritische und tatsächlich interessierte Journalisten voreilig in das seriöse Mediensystem eingespeist werden, ist das harmlos“, urteilt Heil.