Frau K. lebte zwei Jahre auf der Straße, nachdem sie ihr Mann aus der Wohnung geworfen hat. In dieser Zeit wurde sie psychisch krank. Heute lebt sie im betreuten Wohnen und benötigt jetzt Unterstützung für ihre Parodontosebehandlung.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Fall 23: Alle zwei Wochen darf Frau K. mit Erlaubnis des Jugendamtes ihre kleine Tochter sehen. „Ein halbes Jahr habe ich darum gekämpft“, erzählt sie. Zwei Jahre lang hatte sie das Kind, das jetzt zur Schule geht, nicht gesehen.

 

Das waren jene zwei Jahre, in denen sie auf der Straße lebte. In dieser Zeit wurde sie psychisch krank. Sie hörte Stimmen, fühlte sich beobachtet, verfolgt. Heute lebt sie im betreuten Wohnen und jobbt in einer Bar. Sie hat zwar eine qualifizierte Ausbildung, hielt sich aber immer mit einfachen Tätigkeiten über Wasser.

Das Kind wurde mit einem Herzfehler geboren

Nach der Geburt ihres Kindes blieb sie drei Jahre zu Hause. Damals schien Familie K. eine ganz normale Familie zu sein. Tatsächlich aber war Herr K. im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität lange Zeit im Visier der Polizei. Mehrfach wurde er verurteilt, kam jedoch jedes Mal rasch wieder auf freien Fuß.

Das Kind kam mit einem Herzfehler zur Welt und musste operiert werden, als es zwei Jahre alt war. Frau K. war mit den Sorgen und Ängsten alleine, denn ihr Partner war zu diesem Zeitpunkt zu mehreren Jahren Gefängnisstrafe verurteilt worden. Nach einem halben Jahr wurde er schon wieder entlassen. „Er hat mit seiner Vergangenheit abgeschlossen“, erzählt Frau K. Aber die Polizei habe alle ihre Kontakte abgehört, in der Hoffnung, eine heiße Spur zu der Bande zu bekommen, der ihr Mann angehört hatte.

Mehrfach bedrohte sie ihr Mann mit dem Messer

Die Beziehung zwischen ihnen war immer mehr von Gewalt geprägt. Ihr Mann bedrohte sie mehrfach mit dem Messer. Immer wieder riefen die Nachbarn wegen der lautstarken Auseinandersetzungen die Polizei, und die Beamten schalteten schließlich das Jugendamt ein. Eines Tages warf Frau K. ihren Mann aus der gemeinsamen Wohnung. Das Kind behielt er bei sich.

Frau K. suchte Unterschlupf bei ihren Eltern. Die hatten jedoch wenig Verständnis für ihre Situation. Allmählich ging es immer weiter bergab mit Frau K. Niemand kümmerte sich um sie. Ihr Partner, der in eine andere Stadt gezogen war und sich dort eine neue Existenz aufbaute, erhielt das alleinige Sorgerecht für die Tochter.

Die Parodontose muss behandelt werden

Heute sagt Frau K. rückblickend: „Ich hätte damals, als er im Knast war, schon Hilfe annehmen müssen.“ Die zwei Jahre auf der Straße haben auch an den Zähnen der 38-Jährigen Spuren hinterlassen, mehrere mussten gezogen werden. Vor allem muss sich Frau K. wegen ihrer Parodontose behandeln lassen. Als Voraussetzung dafür benötigt sie eine professionelle Zahnreinigung. Die bezahlt die Krankenkasse nicht. Auch für die Parodontosebehandlung wird ein Eigenanteil fällig. Dafür reicht das Geld nicht aus, denn Frau K. bezahlt noch Schulden beim Jobcenter ab.

An Weihnachten darf der Kühlschrank nicht leer sein

Stuttgart - Fall 24: Der Kühlschrank darf an Weihnachten nicht ganz leer sein – wie es gerade häufig bei Frau J. der Fall ist. In den Weihnachtsferien werden ihre beiden jüngsten Kinder bei ihr wohnen. Sie leben normalerweise in einer Jugendhilfeeinrichtung und sind in den Ferien bei ihrer Mutter. Schon in den Herbstferien hatte Frau J. die größte Mühe, Lebensmittel zu kaufen. Ihr Mehrbedarf durch die Kinder wird vom Jobcenter erst nachträglich berechnet. Einkaufen muss sie aber jetzt, und kleine Geschenke würde sie ihren Kindern auch gerne machen.

Frau J. befindet sich seit September in einer extremen materiellen Notlage. Das Jobcenter zahlt ihr nur noch 125 Euro im Monat aus. Der Rest ihres Arbeitslosengeldes II wird einbehalten für die Abschlagszahlungen an den Stromlieferanten. Auf stolze 500 Euro monatlich legte das Jobcenter den monatlichen Betrag fest. Frau J. heizt die 70 Quadratmeter große Wohnung zwar mit Nachtspeicheröfen, aber ihre Stromrechnungen kamen ihr selbst so horrend vor, dass sie eine Überprüfung des Stromzählers beantragte. Frau J. war misstrauisch geworden, weil ihre Abrechnung selbst in den Sommermonaten nicht niedriger war. Frau J. legte Widerspruch beim Energieunternehmen ein. Dieses lehnte die Überprüfung des Zählers ab. Der nächstgelegene Elektriker vor Ort will das Mehrfamilienhaus nicht betreten, berichtet die Sozialarbeiterin, die Frau J. betreut. Sie hat alle notwendigen Schritte zur Klärung der Sache eingeleitet. „Aber wir arbeiten gegen die Zeit. Weihnachten steht vor der Tür“, sagt die Sozialarbeiterin. Frau J. benötigt sofort eine Spende, damit sie für ihre Kinder in den Weihnachtsferien etwas auf den Tisch bringen kann.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
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