Herr N. wurde auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen. Jetzt hat er weder Möbel noch Hausrat, denn alles wurde auf Weisung der Behörden entsorgt, solange er inhaftiert war.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Fall 34: In seiner derzeitigen Arbeitstherapie ist Herr N. unterfordert: Tannenbäumchen und Engel als Weihnachtsschmuck aussägen ist weit unter dem, was er handwerklich draufhat. Deshalb lässt die betreuende Einrichtung jetzt von ihm das Inventar im Gemeinschaftsraum auf Vordermann bringen. Das Schreinerhandwerk hat Herr N. als Jugendlicher im Gefängnis erlernt. Zuvor hatte er eine Ausbildung zum Stuckateur gemacht.

 

Die zwei Brüder kamen als kleine Kinder ins Heim

Er und sein Bruder bekamen schon als kleine Kinder durch das Jugendamt den Vollwaisenstatus, weil die Behörde ihren kriminellen Eltern das Sorgerecht entzog. Die Brüder kamen ins Heim. „Im ersten waren sie richtig brutal. Da wurden wir geschlagen“, erzählt Herr N., der heute Anfang Vierzig ist. Weitere Einrichtungen folgten und schließlich – als er 13 Jahre alt war – kam Herr N. zu seinen Großeltern. Als die zu gebrechlich wurden, zog er zu einer Tante, die ein Bordell betrieb. „Die war sehr autoritär“, erinnert er sich. Für die Frau war der Junge eine Last. Aber in der Nachbarschaft wohnte ein Schulfreund, dessen Eltern sich um ihn kümmerten. In der Werkstatt des Vaters lernte er die ersten handwerklichen Fertigkeiten. Mit 17 hielt er es bei der Tante nicht mehr aus und verschwand. Ohne Perspektive und Geld lebte er meist auf der Straße.

Das Ehepaar führte ein Doppelleben

Mit 21 wurde alles anders. Er gründete eine Familie. Herr N. machte sogar eine eigene Baufirma auf und verdiente genug, um auch die Angehörigen seiner Frau durchzufüttern. „Aber wir haben ein Doppelleben geführt“, sagt er rückblickend. Die Wochenenden nämlich verbrachten er und seine Ehefrau im Drogenrausch. Im Gegensatz zu ihm, hatte sie viel mit Drogen experimentiert. Die Kinder wurden an den Wochenenden von der Schwiegermutter betreut.

Mit der Firmenpleite zerbrach auch die Familie

Das Familienleben, das er selbst nie hatte, war für ihn wichtig. Alles zerbrach, als sich seine Frau 2006 von ihm trennte. „Sie verlor das Interesse, als es mir finanziell nicht mehr so gut ging“, erzählt er. Seine Firma war kurz zuvor während der Krise im Baugewerbe pleite gegangen. Herr N. jobbte dann mal hier, mal dort und konsumierte Alkohol und Drogen. Schmerzen an der Schulter und an den Knien machten ihm zu schaffen und mit noch mehr Drogen versuchte er, seinen Körper zu überrumpeln. „Ich wollte volle Leistung bringen“, sagt er. Tatsächlich hatte er in dieser Phase zwischendurch eine verantwortungsvolle Stelle bei einem Großprojekt.

Mit Drogen sollten die Schmerzen verschwinden

Die Schmerzen blieben, und Herr N. musste operiert werden. An körperliche Arbeit war nicht mehr zu denken. Er begann mit Partydrogen zu dealen. Dafür kassierte er eine Gefängnisstrafe, die jetzt zur Bewährung ausgesetzt ist. Die derzeitige Arbeitstherapie soll ihm helfen, wieder Fuß zu fassen. Während seiner Haftstrafe hat Herr N. seine ganze Habe verloren – auch seine Haustiere. Die kamen ins Tierheim. „Mobiliar wird sechs Monate lang eingelagert, dann muss es jemand abholen. Aber ich hatte ja niemand“, erklärt er. Herr N. lebt von Hartz IV und muss noch Schulden aus seiner Firmenpleite abbezahlen. Er braucht Mobiliar und Hausrat.

Jedes Kind soll sein eigenes Zimmer haben

35 Der Altersunterschied der Kinder macht sich jetzt bemerkbar, und deshalb entstehen im gemeinsamen Kinderzimmer immer wieder Konflikte. Frau T. will deshalb die Wohnung umräumen, damit beide Kinder ein eigenes Reich bekommen. Sie selbst wird dann im Wohnzimmer schlafen. Dazu benötigt sie eine Schlafcouch und für die Kinderzimmer fehlen zwei Kleiderschränke. Bei dieser Gelegenheit möchte Frau T. gleich die Wände selbst neu streichen. Die allein erziehende Mutter kann dies aus eigener Tasche nicht finanzieren.

Für die Zahnarztrechnung gibt es keine Rücklagen

36 Herr und Frau M. sind beide berufstätig, haben aber jeweils nur einen geringen Verdienst. Nach Abzug der Unkosten bleibt der fünfköpfigen Familien nicht viel zum Leben. Das jüngste Kind hat einen Herzfehler und kann daher nicht den ganzen Tag über in der Kita bleiben. Dies wäre zu anstrengend. Frau M. arbeitet deshalb nur in Teilzeit.

Nun muss sie sich einer Zahnbehandlung unterziehen. Mehrere Zähne müssen überkront werden und es fällt dafür ein Eigenanteil an. Das Paar hat keinerlei Rücklagen, sodass sie die Zahnbehandlung nicht bezahlen können. Die Familie hat unter anderem durch einen Umzug auch Schulden, die sie abbezahlen muss.

Hilfe für den Nachbarn

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