Schon als kleines Kind litt Frau B. unter der Hautkrankheit Neurodermitis. Sie benötigt ständig Salben und ein spezielles Shampoo. Die frei verkäuflichen Präparate bezahlt die Krankenkasse nicht. Die junge Frau steckt in der Ausbildung. Für die Medikamente fehlt ihr das Geld.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Fall 40: Die Allergien sind heimtückisch, unter denen die junge Frau B. leidet. „Mal kann ich keinen Weizen essen, sondern nur Dinkel. Und dann geht plötzlich Weizen, aber der Dinkel nicht mehr“, erklärt sie. Immer problematisch sind Äpfel und Süßigkeiten. Als sie drei Jahre alt war, kam ihre Neurodermitis zum Ausbruch und die verschiedenen Allergien hängen mit der juckenden Hauterkrankung zusammen.

 

Schminken darf sich der Teenager nicht

Die Jugendliche hat gelernt, damit umzugehen – auch wenn das als Teenager manchmal frustrierend ist, denn schminken macht alles nur noch schlimmer. Als Kind gab es noch andere Härten: „Wenn ich auf einem Kindergeburtstag eingeladen war, hat meine Mutter immer selbst etwas für mich gebacken. Das habe ich dann mitgenommen“, erzählt sie. Der größte Horror seien allerdings die feuchten Wickel über Nacht gewesen, durch die ihre Haut das Fett bekam, das sie so dringend braucht. „Ich glaube, für meine Eltern war es fast noch schlimmer. Die standen oft bei mir am Bett und haben gesagt: Bitte nicht kratzen“, sagt sie.

Als Kind war Frau B. in einer Spezialklinik

Während ihrer Grundschulzeit war sie für mehrere Wochen in einer Spezialklinik und der Zustand ihrer Haut hat sich seither verbessert, so dass sie jetzt an Weihnachten auch Süßes zu sich nehmen kann. Und dies, obwohl die Heizungsluft im Winter der große Feind von Menschen mit Neurodermitis ist.

Seit einem Jahr wohnt sie in einer Jugendhilfeeinrichtung. Ihre Eltern haben sich getrennt. Ihre Mutter leidet an einer unheilbaren Muskelerkrankung. Mittlerweile hat die Jugendliche den Umzug in die Einrichtung verkraftet, hat kürzlich die Schule erfolgreich abgeschlossen und macht jetzt ein Freiwilliges Soziales Jahr in einem Kindergarten. Die Vergütung, die sie dafür erhält, geht fast komplett an die Jugendhilfe, sodass ihr nur ein geringes Taschengeld bleibt.

Kortison taugt nicht für den Dauergebrauch

Für die Pflege ihrer Problemhaut benötigt sie eine frei verkäufliche Creme und ein spezielles Haarshampoo. Beides kostet jeweils um die zehn Euro pro Packung. Die Krankenkasse bezahlt aber nur die verschreibungspflichtigen Kortisonpräparate. Diese kann die Jugendliche jedoch nicht im Dauergebrauch verwenden, sonst lässt deren Wirkung nach und Kortison hat bekanntlich unerwünschte Nebenwirkungen. Solange Frau B. kein eigenes Einkommen hat, kann sie sich die Pflegemittel nicht leisten, denn eine Tube Creme ist nach etwa einer Woche aufgebraucht. Die junge Frau benötigt die Präparate täglich. Ihre Mutter ist wegen ihrer schweren gesundheitlichen Probleme ohne Arbeit, zum Vater besteht fast kein Kontakt.

Die fehlenden Schneidezähne erinnern an die Gewalt

41 Ihre zwei fehlende Schneidezähne hindern Frau T. am Lachen. Das könnte sie nach harten Zeiten jetzt durchaus wieder, denn seit einiger Zeit lebt sie in einer Resozialisierungseinrichtung für Frauen. Frau T. war Alkoholikerin. Die Schneidezähne wurden ihr von ihrem Ex-Mann ausgeschlagen und die Verunstaltung erinnert sie unentwegt an die Qualen ihrer früheren Ehe. Erst nach der Trennung begann sie zu Trinken, mehrere Monate wohnte sie bei einem Bekannten, der sie ausnutzte. Der einzige Ausweg aus dieser Situation war für sie der Umzug in eine Obdachlosenunterkunft.

Der Zahnarzt verzichtet auf einen Teil des Honorars

Inzwischen hat Frau T. eine Entgiftung hinter sich und hat sehr an sich gearbeitet. Sie ist jetzt trocken und will sich einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt suchen. Zur Zeit hat sie eine Beschäftigung in den therapeutischen Werkstätten. Dafür erhält sie eine kleine Entlohnung. Letztenendes bleiben ihr aber nur rund 200 Euro im Monat. Damit kommt sie über die Runden. Die Zahnbehandlung kann sie davon jedoch nicht finanzieren. Neben den beiden fehlenden Zähnen, sollen noch zwei weitere gezogen und durch eine Brücke ersetzt werden. Die Krankenkasse stimmt einer Härtefallregelung zu und der Zahnarzt verzichtet auf einen Teil des Honorars. Trotzdem bleibt ein hoher Eigenanteil für Frau T., den sie nicht bezahlen kann.

Die Möbel sind beim Einlagern verschimmelt

42  Der schwere Verkehrsunfall veränderte alles im Leben von Herrn D. Bis zu diesem Tag hatte er als Lkw-Fahrer und Küchenhilfe den Lebensunterhalt für den Dreipersonenhaushalt verdient. Seine Partnerin besserte das Budget mit ihrem Job als Bäckereiverkäuferin auf. Bei dem Unfall erlitt er schwere Beinverletzungen, sodass er die vorherigen Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann. Seine Partnerin bezieht derzeit Krankengeld. Von dem lebt die kleine Familie jetzt. Wann Herr D. eine Rente erhält, ist noch nicht geklärt.

Es fehlen Betten und ein Schrank

Die Familie wollte umziehen und hatte auch eine andere Wohnung gefunden. Nachdem Herr D. gekündigt hatte, zerschlug sich das neue Mietangebot. Kurzfristig konnten alle Drei bei Bekannten wohnen. Die Möbel lagerten sie ein. Jetzt haben sie eine Wohnung gefunden. Doch einige Möbelstücke sind im Lagerraum angeschimmelt. Die Familie benötigt deshalb Betten und einen Kleiderschrank.

Frau K. braucht die Haftpflichtversicherung

43  Alles wächst Frau K. im Augenblick über den Kopf. Sie hat fünf Kinder. Eines davon hat schon eine eigene Familie. Ein Kind lebt im betreuten Jugendwohnen und zieht demnächst wieder bei ihr ein . Frau K. studierte einige Semester Sprachen, brach das Studium jedoch ab. Deshalb hat sie keinen Abschluss. Zu ihrem Arbeitslosengeld II verdient die Frau Anfang vierzig durch Putzen etwas dazu. Tatsächlich bleiben ihr nur 100 Euro im Monat zum Leben.

Die Mahngebühren kann Frau K. nicht bezahlen

Jetzt hat Frau K. versäumt, die Gebühren für ihre Hausrat-und Haftpflichtversicherung zu bezahlen und hat einen Mahnbescheid erhalten. Wegen ihrer Kinder ist es ihr sehr wichtig, die Versicherung zu behalten. Den ausstehenden Betrag von 250 Euro kann sie nicht bezahlen.

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