Die junge Frau erfuhr als Kind zuhause extreme Gewalt. Sie und ihre Schar jüngerer Geschwister wurden vernachlässigt. Die Aggression des Vaters traf vor allem die Mutter, auch wenn sie schwanger war.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Fall 1: Gerade einmal Anfang Zwanzig ist Frau C. jetzt. Doch in ihrem jungen Leben machte sie so viele negative Erfahrungen, dass sie körperlich wie psychisch beinahe daran zugrunde gegangen wäre. Erst in einer Einrichtung des betreuten Wohnens bekam die junge Frau eine Chance, zu sich zu kommen. Deshalb ist es alles andere als selbstverständlich, dass sie heute täglich in aller Frühe aufsteht, um rechtzeitig in der Schule zu sein um den Hauptschulabschluss nachzuholen. Auch wie es danach weitergeht, weiß sie genau: Sie will eine Ausbildung im Bereich Bürokommunikation machen. Erst im Unterricht bemerkte sie, dass sie eine Brille für die Nähe benötigt. „Vorher habe ich ja nie länger gelesen und geschrieben,“ sagt sie.

 

Die Mutter war immer schwanger

Frau C. ist die Älteste einer stattlichen Kinderschar. „Ich musste immer auf die Kleinen aufpassen und wenn die etwas angestellt haben, war ich schuld.“ Das bedeutete in jedem Fall Prügel. Häufig sperrte sie der Vater in den Keller. Ihre Mutter konnte ihr nicht helfen, denn sie war das Hauptopfer extremer häuslicher Gewalt durch den aggressiven Ehemann. Eigentlich, so erinnert sich Frau C., sei die Mutter dauernd schwanger gewesen und habe viel geschlafen. Der wegen verschiedener Gewaltdelikte verurteilte Vater hat ein richterlich verhängtes Näherungsverbot seiner Familie gegenüber. Frau und Kinder schlug er regelmäßig grün und blau. Die Schwangerschaften seiner Frau, hinderten ihn nicht daran. In der Schule und in der Nachbarschaft mussten die Kinder erzählen, dass die Blutergüsse vom Spielen kämen. „Unsere Eltern haben nie etwas Schönes mit uns gemacht“, sagt Frau C. Nicht einmal eine richtige Schultüte habe sie für den ersten Schultag bekommen.

„Als ich Fünf war, habe ich für die Kleinen schon Nudeln gekocht. Farfalle waren es“, erinnert sie sich. Auf einem Stuhl stehend hantierte sie mit dem kochend heißen Wasser. Mehrere Tage waren die Kinder damals alleine. Das kam öfter vor. „Wir haben Leergut geklaut, damit wir vom Pfand Essen kaufen konnten“ , berichtet sie.

Das Jugendamt verteilte die Kinder auf Pflegefamilien

Schließlich griff das Jugendamt ein. Die Kinderschar wurde auf Pflegefamilien verteilt. Damals war Frau C. zehn Jahre alt und pfiff auf alles, was Erwachsene von ihr wollten. „Ich hatte gelernt ganz ohne Schmerz zu sein und einfach nicht mehr zuzuhören“, sagt sie. Ihren Betreuern machte sie es sehr schwer. Mit 15 ging sie nicht mehr zur Schule. „Wenn es mir schlecht ging, habe ich mich betrunken“, erzählt sie. Zum Alkohol kamen weitere Drogenexzesse hinzu. Aus mehreren Einrichtungen flog sie raus, immer wieder landete sie in psychiatrischen Kliniken. Von den Drogen kam sie los, doch eine schwere Krankheit, die sie nur mit Morphiumgaben ertragen konnte, warf sie wieder zurück.

Doch sie hat es geschafft und lebt heute alleine in einer Wohnung, in der sie ambulant betreut wird. Ihr Ziel ist es, bald auf eigenen Beinen zu stehen. Mit ihrem schmalen Budget kommt sie zwar zurecht, für die Brille allerdings reicht es nicht.

Fall 2: Die Zahnarztrechnung kann die Seniorin nicht selbst bezahlen.

Das Rheuma plagt Frau A. schon lange und auch die Bandscheiben schmerzen. Dennoch versorgt sie sich mit Ende Siebzig alleine in ihrer Wohnung. Wegen ihrer gesundheitlichen Probleme muss sie jedoch mehrmals in der Woche zum Arzt gehen. Dies belastet sie sehr und Frau A. fühlt sich deshalb häufig überfordert.

Krankenkasse bezahlt die Behandlung nicht

Neben den körperlichen Schmerzen leidet die Seniorin auch an Depressionen. Deren Ursache sind unter anderem ihre Geldsorgen. Sie bezieht eine Rente in Höhe von 689 Euro und erhält aufstockend Grundsicherung. Nun muss sie ihre Zahnprothese fachmännisch reinigen lassen und eine professionelle Zahnreinigung ist ebenfalls notwendig. Beides bezahlt die Krankenkasse nicht. Die Rechnung in Höhe von 93 Euro kann Frau A. nicht aus eigener Tasche bezahlen. Ihre Tochter, die weit entfernt lebt, kann sie finanziell nicht unterstützen.

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