Durch einen Gendefekt hat Marie keinerlei Kraft in ihrer Muskulatur. Ein neuartiger Therapieanzug unterstützt den Körper, sodass sie jetzt einen Kindergarten für behinderte Kinder besuchen kann. Auf dem Foto ist ein anderes Kind abgebildet.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Marie strahlt – allein schon die Tatsache, dass sie stehen kann, macht sie glücklich. Marie ist zwei Jahre alt und steht in einem Gestell – einer Art „Gehfrei“ für Babys. Im Alter von drei Monaten hatte sie den ersten epileptischen Anfall, damals im Sommerurlaub, als die Familie die Verwandtschaft besuchte. „Das sind Dreimonatskoliken, sagten die Tanten und die Omas“, berichtet Maries Mutter, Frau W. Zurück zuhause stellte die Ferienvertretung des Hausarztes die gleichlautende Diagnose. Frau W. war misstrauisch, denn von ihrem älteren Kind kannte sie derartige Krämpfe nicht.

 

Marie kann mit zwei Jahren den Kopf nicht alleine halten

Ein Besuch in der Uniklinik Tübingen brachte die bittere Gewissheit, dass das Baby ernsthaft krank ist. Marie hat einen seltenen Gendefekt. „Die Gehirnsubstanz baut sich langsam ab“, übersetzt Frau W. den medizinischen Fachausdruck. Bis zu ihrem dritten Lebensmonat hatte sich ihre kleine Tochter nicht auffällig verhalten, die Entwicklung schien normal zu verlaufen. Heute, im Alter von zwei Jahren, wiegt sie noch immer nur acht Kilo, und sie kann ihren Kopf nicht alleine halten. „Sie ist immer noch wie ein Säugling“, sagt Frau W. „Die Stabilität im Rumpf fehlt“, erklärt sie. Marie kann auch keine feste Nahrung zu sich nehmen, und ob sie jemals wird sprechen können, ist fraglich.

Seit September kann sie einen Kindergarten für Kinder mit einer Behinderung besuchen und macht trotz der niederschmetternden Diagnose Fortschritte in ihrer Entwicklung. Ermöglicht hat dies nicht zuletzt eine Spende von „Hilfe für den Nachbarn“. Die Familie hatte sich mit der Bitte um eine Spende für einen so genannten Spio-Anzug an den Verein gewandt.

Der Spio-Anzug stützt die Muskulatur

1400 Euro kostet ein solcher eng anliegender, maßgefertigter Spezialdress. Er sieht aus wie ein Taucheranzug aus Neopren und bewirkt, dass Maries Muskulatur gestützt wird. „Im Rücken ist eine dicke Filzmatte. Die ist nicht steif, aber sie stützt zusätzlich. Der Anzug bringt sehr viel“, sagt Frau W. „Marie kann jetzt sogar spielen. Vorher war sie immer nur mit sich selbst beschäftigt. Sie kann sich jetzt alleine von der Bauch- in die Rückenlage drehen, sie kann greifen und hat jetzt einen ganz anderen Gesichtsausdruck als früher – viel aufmerksamer“, beschreibt sie die vielen positiven Effekte. Die Krankenkasse jedoch übernimmt nicht die Kosten für den neuartigen Anzug, auch nicht für die anderen Hilfsmittel, die Familie W. für Marie anschaffen musste, wie einen Therapiehochstuhl, eine Badeliege oder die Stehhilfe.

Herr W. hatte bis vor kurzem einen eigenen Betrieb, musste ihn aber wegen der schlechten Auftragslage aufgeben. Er sucht nun eine Festanstellung. Wegen Maries Pflegebedürftigkeit sind ihm geregelte Arbeitszeiten wichtig. Auch Frau W. möchte jetzt, wo Marie bis zum frühen Nachmittag im Kindergarten ist, einen Halbtagsjob annehmen. Über den Kindergartenplatz sind alle glücklich, auch das Geschwisterkind, das schon zur Schule geht, denn die Mutter hat jetzt auch wieder Zeit für das ältere Kind.

Fall 12 Die Wände der neuen Wohnung waren schimmelig

Stuttgart -  Alle Ersparnisse von Frau D. sind aufgebraucht. Jahrelang hatte sie ihren krebskranken Ehemann gepflegt. Alle Rücklagen hat sie dafür ausgeben. Anfang des Jahres verstarb der Partner. Wenig später verlor sie auch den Vater, der in einem Pflegeheim gelebt hatte, und um den sie sich auch viel gekümmert hatte. Von ihrem Erbe blieb nach Abzug der Heim- und der Beerdigungskosten nichts mehr übrig.

Nach dem Tod des Ehemannes musste Frau D. eine günstigere Wohnung finden. Beim Umzug entdeckten die Möbelpacker, dass die Wände der neuen Wohnung völlig verschimmelt waren. Der Vermieter hatte dies bei der Besichtigung durch Möbelstücke geschickt kaschiert.

Hohe Kosten sind durch den doppelten Umzug entstanden

Die große Familienwohnung hatte Frau D. noch für einen Monat gemietet, dehalb konnten die Umzugsleute alles wieder zurück bringen. Die Wohnung war nicht bewohnbar in diesem Zustand. Nun hat sie ein kleines Appartement gefunden. Frau D. ist Mitte Fünfzig und bezieht eine Erwerbsminderungs- sowie eine Witwenrente, zusammen sind das 950 Euro. Obwohl sie ein kostengünstiges Unternehmen beauftrag hatte, sind durch den doppelten Umzug hohe Kosten entstanden. Wegen dieser Ratenzahlungen bleiben ihr im Monat noch 150 Euro zum Leben. Normalerweise wären es 250 Euro. Mit einer Spende könnte sie die Umzugskosten begleichen.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.