Die Mutter von Frau U. stürzte und brach sich den Arm. So fiel sie als Babysitter für das quirlige zweijährige Enkelkind plötzlich aus udn Frau U. musste unbezahlten Urlaub nehmen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Fall 12: Frau U. führt akribisch über ihre Ausgaben Buch. Trotzdem klafft in ihrer Haushaltskasse seit Monaten eine Lücke. Die lässt sich nicht mehr schließen, denn die junge alleinerziehende Mutter Anfang zwanzig muss jeden Euro dreimal umdrehen, bevor sie ihn ausgibt. Etwas fuf die Seite zu legen, gelingt in dieser Situation nicht.

 

Ausbildung trotz Baby

Nach ihrem Hauptschulabschluss fand Frau U. eine Ausbildungsstelle im Gesundheitswesen. „Ein paar Wochen, nachdem ich dort begonnen hatte, war ich schwanger“, erzählt sie. Trotzdem zog die energische junge Frau ihre Ausbildung durch und machte in diesem Jahr erfolgreich den Abschluss. Nach der Geburt des Babys blieb sie acht Wochen lang zuhause, dann übernahm ihre Mutter die Betreuung und Frau U. ging wieder in ihren Ausbildungsbetrieb. „Das war schon hart, wenn nachts das Kind schrie und ich morgens um sechs Uhr wieder raus musste“, berichtet sie. Frau U. lebte mit dem Baby damals schon in ihrer eigenen Mietwohnung. Morgens vor der Arbeit brachte sie das Kind zu ihrer Mutter, abends holte sie es wieder ab. „Ich wollte nicht drei Jahre zuhause sitzen. Dann hätte mir danach sicher der Antrieb gefehlt, etwas Neues zu beginnen“, begründet sie ihre Entscheidung. „Ich möchte Geld verdienen und meinem Kind etwas bieten können.“

Die Oma war außer Gefecht

Dann passierte im dritten Lehrjahr etwas, was nicht hätte passieren dürfen. Die Mutter von Frau U. stürzte und brach sich den Arm. So fiel sie als Babysitter für das mittlerweile quirlige zweijährige Enkelkind plötzlich aus. „Sie hätte es ja nicht mal tragen können mit ihren Schienen am Arm“, sagt Frau U. Von den Behörden fühlte sie sich bei der Suche nach einer Alternative allein gelassen. „Alle haben mich nur weiter zur nächsten Einrichtung weiter verwiesen“, kritisiert sie das Verhalten der Berater. Dann kam der Vorschlag, dass sie das Kleinkind ohne Eingewöhnungszeit zu einer Tagesmutter geben solle. Das kam für Frau U. nicht in Frage. Ihre Urlaubstage hatte sie schon aufgebraucht, aber sie nahm eine unbezahlte Auszeit. Dafür hat sie 340 Euro von ihrer Ausbildungsvergütung eingebüßt. Die fehlen ihr seither. Das Jobcenter ersetzt den Betrag nicht. Vom Vater des Kindes bekommt sie keine finanzielle Unterstützung. Er wäre auch als Babysitter in der Notlage nicht in Frage gekommen, sagt sie.

Frau U. sucht einen Job

Letzten Endes hatten alle drei – Großmutter, Mutter und Kind – noch Glück im Unglück, denn der Unfall ereignete sich am Ende der Ausbildung. Die war nach dem unbezahlten Urlaub abgeschlossen. Jetzt hat Frau U. einen Kindergartenplatz gefunden und ist auf Jobsuche, denn der Ausbildungsbetrieb konnte sie nicht übernehmen.

Der Zahnarzt berechnet weniger

Fall 13: Fünf Kronen an den Schneidezähnen verpasste der Zahnarzt der jungen Frau aus kosmetischen Gründen. Frau F. ist nun Mitte dreißig und muss die Kronen erneuern lassen, weil das damals verwendete Material nicht das beste war. Frau F. flüchtete vor einigen Monaten mit ihren Kindern in ein Frauenhaus. Das Gericht hat inzwischen eines der Kinder dem gewalttätigen Ehemann zugesprochen. Das traf Frau F. besonders hart. Auch die Kinder leiden, weil sie jetzt getrennt sind.

Frau U. kann nicht zahlen

Frau F. war früher berufstätig. Weil das jüngste Kind noch sehr klein ist, kann sie derzeit noch nicht nach einer Arbeitsstelle suchen. Sobald das Jüngste den Kindergarten besuchen kann, will sie wieder selbst für den Lebensunterhalt sorgen. Derzeit lebt sie von Arbeitslosengeld II. Der Zahnarzt hat ihr aus Kulanz ein günstiges Angebot gemacht, die Krankenkasse bezahlt die Behandlung bis auf einen Eigenanteil von 250 Euro. Diesen Betrag kann Frau F. jedoch nicht selbst aufbringen.

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