Lokales: Sybille Neth (sne)
 

22Das Glück kam spät. Frau G. hat eine gescheiterte Ehe hinter sich und einen neuen Partner gefunden. Von ihm erwartet sie jetzt ein lang ersehntes Kind. Ihr Partner ist berufstätig, muss aber von seinem geringen Gehalt Unterhalt für ein Kind aus erster Ehe bezahlen. Frau G. war – solange es ihre Schwangerschaft zuließ – im Einzelhandel berufstätig.

Schulden durch ein Begräbnis

Sie hat Schulden durch einen Todesfall in ihrer Familie. Dafür muss sie die Beerdigungskosten in Raten abzahlen. Einen Zuschuss über die Bundesstiftung Mutter und Kind erhalten die werdenden Eltern für die Erstausstattung nicht, weil sie knapp über der Einkommensgrenze liegen. Frau E. hat schon einiges für ihr Kind angeschafft. Es fehlen noch ein Kinderwagen und ein Bettchen. Dafür benötigt sie eine finanzielle Unterstützung.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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