Die Lektion, die Frau B. durch ihren spielsüchtigen Ehemann lernen musste, ist hart. Vor einigen Monaten hat B. ihn rausgeworfen und die Scheidung beantragt. Seither ist sie depressiv – und krank geschrieben.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Ich war hypnotisiert“, charakterisiert Frau B. ihren Zustand während der Ehe mit ihrem spielsüchtigen Mann: „Ich bin gutgläubig und lasse mich deshalb leicht ausnutzen.“ Jetzt arbeitet sie hart daran, dass sie kritischer gegenüber ihren Mitmenschen ist, denn die Lektion, die sie durch den Ehemann lernen musste, ist hart. Sie hat ihn vor einigen Monaten rausgeworfen und die Scheidung beantragt. Seither ist sie krank geschrieben, weil sie Depressionen bekam und tagelang nicht aus dem Bett kam. Sie war völlig antriebslos. „Mein Körper konnte einfach nicht mehr“, sagt sie.

 

Kein Geld für einen Kinderwagen

Das gemeinsame Kind litt unter der Trennung. Aber es litt auch vorher, obwohl Frau B. versucht hatte, die Kräche wegen des Geldes nie vor dem Kind auszutragen. Jetzt geht es ihr dank psychologischer Betreuung besser und die Frau um die vierzig will bald in ihren Beruf zurück. Seit ihrem Schulabschluss mit 16 Jahren hat sie immer gearbeitet und hatte leitende Positionen in der Firma. Auch ihr Ehemann hatte einen qualifizierten Beruf und ein ordentliches Gehalt. Einige Jahre nach der Hochzeit wurde das gemeinsame Kind geboren. Doch da war das Eheglück wegen der Spielsucht des Mannes schon lange kaputt. „Als ich hochschwanger war, musste ich zum ersten Mal fremde Menschen auf einer Beratungsstelle um Geld bitten, weil ich keinen Kinderwagen und keine Erstlingsausstattung kaufen konnte.“ Frau B. erzählt dies unter Tränen, so sehr schämt sie sich.

Stories von Missgeschicken

Bis zum gesetzlichen Mutterschutz hat sie gearbeitet und war nach der Geburt des Kindes wieder berufstätig. Aber ihr Verdienst ging auf das gemeinsame Konto und ihr Mann bediente sich. In die Spielhallen wanderte aber auch Geld, das gar nicht vorhanden war: Einmal unterschrieb sie einen Kredit über 20 000 Euro für ihren Mann. Zu ihrer Entschuldigung erzählt sie, dass er nicht nur sie, sondern auch andere Menschen mit seinen Geschichten von erfundenen Missgeschicken immer wieder um den Finger gewickelt hat, um Bares von ihnen zu bekommen.

Nur für Nudeln reichte es

„Von den Gewinnen habe ich nie etwas gesehen. Die hat er gleich weiter verspielt“, vermutet sie. „Manchmal konnte ich nicht einmal Essen zu kaufen. Wir haben uns von Nudeln ernährt.“ Doch Frau B. wollte zu ihrem Ehemann stehen und ihm helfen: „Ich verlangte, dass er eine Therapie macht“, betont sie. Aber er lachte sie aus.

Der Schuldenberg ist hoch

Nach der Trennung verlor er seinen Job und ist angeblich wohnsitzlos. Unterhalt für das gemeinsame Kind bezahlt er aus diesem Grund nicht. „Noch immer kommt er und bettelt bei mir“, sagt sie. Außerdem versucht er das Kind zu instrumentalisieren, damit ihn Frau B. wieder bei sich wohnen lässt. Der Schuldenberg, der durch ihn entstanden ist, beträgt fast 70 000 Euro. Frau B. lebt derzeit vom Krankengeld. „Es tut mir so weh, dass ich die ganzen Jahre nur ausgenützt wurde. Ich habe nie etwas für mich oder die Wohnung gekauft“, sagt sie verzweifelt.

Die Kündigung droht

Wegen der Spielsucht des Mannes musste auch sie in Privatinsolvenz gehen. Jetzt stellte sie fest, dass er nach der Trennung zeitweise die Miete nicht mehr überwiesen hat. Der Mietvertrag kann jedoch nur auf Frau B. umgeschrieben werden, wenn alle Rückstände bezahlt sind. Dafür benötigt sie finanzielle Unterstützung. Sie stottert die Schulden beim Vermieter zwar in kleinen Raten ab. Dies dauert jedoch zu lange und es droht die Kündigung.

Liebe Leserin, lieber Leser, wenn Sie helfen wollen, bitten wir um die Spende auf das Konto:

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBIC/SWIFT: SOLADEST600 Kennwort „Hilfe für den Nachbarn“

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.