Nach der Trennung begann der Exmann einen Sorgerechtsstreit. In solchen Fällen werden die Kosten zwischen den Eltern aufgeteilt. Allein auf Frau P. entfallen so 40.000 Euro, die durch die Klagefreudigkeit des Exmannes aufgelaufen sind.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Fall 23 Der Liebe wegen kam Frau P. in den Mittleren Neckarraum. Doch schnell änderte sich alles: Selbst als sie mit dem gemeinsamen Kind schwanger war, misshandelte sie der frühere vermeintliche Märchenprinz. Das Baby kam viel zu früh zur Welt und Frau P. flüchtete anschließend mit dem Kind in ein Frauenhaus.

 

Das Gehalt wird gepfändet

Sie war damals Mitte zwanzig, machte als allein erziehende Mutter erfolgreich eine Ausbildung im Bereich Bürokommunikation und baute sich ihre eigene Existenz auf. Erst arbeitete sie in Teilzeit, jetzt in Vollzeit. Trotzdem lebt sie auf Hartz -IV Niveau. Von ihrem Gehalt wird ihr bis auf das Existenzminimum von 416 Euro für Mutter und Kind alles gepfändet. Der Grund liegt bei ihrem Exmann.

Gerichtskosten in fünfstelliger Höhe

Er hatte nach der Trennung einen hässlichen Sorgerechtsstreit begonnen und verklagte Frau P. bis zu achtmal pro Jahr. Die Gerichtskosten wurden von der Prozesskostenbeihilfe vorgestreckt. Bei Sorgerechtsstreitigkeiten werden die aufgelaufenen Kosten zwischen den Eltern aufgeteilt. Allein auf Frau P. entfallen so 40.000 Euro, die durch die Klagefreudigkeit des Exmannes aufgelaufen sind. Die muss sie jetzt in Raten zurückzahlen. Außerdem hat sie noch Schulden durch diverse Möbelkäufe. als Frau P. aus dem Frauenhaus in eine Wohnung zog, besaß sie keinerlei Hausrat.

Das Kind braucht Winterkleidung

Obwohl sie mit ihrer Tochter am Existenzminimum lebt, wurde ihr trotzdem die Bonuscard entzogen, weil dafür ihr ursprüngliches Einkommen als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Somit hat sie keine der Vergünstigungen mehr, die Menschen zustehen, die mit einem so schmalen Budget auskommen müssen. Frau Ps Bitte, die Gerichtsraten herabzusetzen wurde abgelehnt. Wenn Frau P. dagegen ihre Arbeit kündigen und zehn Jahre lang von Arbeitslosengeld II wirtschaften würde, wären die Gerichtskosten verjährt. Die agile Frau Mitte dreißig will aber nicht der öffentlichen Hand zur Last fallen. Jetzt muss sie die kaputt gegangene Waschmaschine ersetzen. Das Kind im Grundschulalter benötigt neue Winterkleidung und Frau P. braucht ein Bett.

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