Herr B. hat in seinem jungen Leben schon einiges erlebt und falsch gemacht. Jetzt hat er einen Neustart begonnen, zahlt seine Schulden ab und wird Einzelhandelskaufmann. Die Treffpunkte seiner früheren Freunde meidet er.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Herr B. hat in den vergangenen Jahren das Klischee eines „schweren Jungen“ erfüllt. Er ist zwar erst Mitte Zwanzig, aber er hat bereits eine Karriere als Kleinkrimineller hinter sich. Jetzt hat er ein neues Kapitel in seinem Leben aufgeschlagen. „Ich habe heute wirklich Besseres mit meiner Zeit anzufangen“, urteilt er über sein früheres Leben. Die Palette seines Anzeigenregisters reichte von Hausfriedensbruch bis Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zweimal saß B. deshalb in Haft. Mit 19 Jahren waren es drei Wochen Untersuchungshaft, dann mit 22 Jahren verbüßte er eine sechsmonatige Gefängnisstrafe. „Ich hatte die Bewährungsauflagen nicht erfüllt“, erzählt er.

 

Die problematischen Freunde waren im gleichen Verein

Wie aus dem braven Messdiener während der Pubertät ein Problemjugendlicher wurde, kann er sich selbst nur so erklären, dass er durch seine damalige Clique immer weiter abgerutscht ist. „Meine Eltern haben irgendwann aufgegeben“, sagt er. Mit 16 Jahren ging er ins betreute Jugendwohnen Noch heute sei das Verhältnis zu seinen Eltern „distanziert“, charakterisiert B. die Situation. Nach dem Hauptschulabschluss begann er eine Ausbildung. „Aber meine Eltern wollten nicht, dass ich diesen Beruf erlerne“, erzählt er. Die Ausbildung brach er deshalb ab. Der Vater meldete ihn stattdessen an einer Fachschule für Elektroberufe an. Doch das wollte der Sohn nicht. „Drei Tage war ich dort“, sagt er.

Im einem Verein seines Heimatortes hatte er den problematischen Freundeskreis kennen gelernt. Die Clique gebe es immer noch, sagt B., aber er hat alle Kontakte abgebrochen, den Wohnort gewechselt und meidet die öffentlichen Orte, an denen sich die ehemaligen Freunde treffen. Sein betreuender Sozialarbeiter attestiert ihm inzwischen, dass er einer der zuverlässigsten Klienten sei. Seit 20 Monaten stottert Herr B. seinen Kredit zur Schuldenregulierung ab, obwohl er von Arbeitslosengeld II lebt. Außerdem muss er noch weitere Arbeitsstunden ableisten. Seit kurzem hat er einen Ein-Euro-Job, der ihn auf seine Ausbildung vorbereitet, die er im Jahr 2014 beginnen wird. Einzelhandelskaufmann will er werden, sein Traumberuf.

Jetzt ist äußerste Sparsamkeit angesagt

Vor einem halben Jahr hat Herr B. das betreute Wohnen verlassen und eine kleine Wohnung bezogen. „Ich komme alleine gut zurecht“, sagt er zuversichtlich. „Ab und zu gehe ich zusammen mit den Nachbarn einkaufen, denn in größeren Mengen ist Manches ja einfach günstiger zu bekommen“, sagt er.

Mit Hilfe der Traugott-Bender-Stiftung wurde mit den 28 Gläubigern, denen Herr B. noch Geld schuldet, ein Vergleich geschlossen. Innerhalb von zwei Jahren könnte er so die restlichen Schulden abstottern. Damit diese Einigung zustande kommt, benötigt er noch einen Zuschuss in Höhe von rund 1000 Euro. Die Sozialberatung bittet deshalb um Spenden.

Fall 41: Frau W. braucht für ihre Ausbildung den Führerschein

 Stuttgart – Die junge Frau hat ihre Kindheit in verschiedenen Heimen verbracht. Ihr Vater starb als sie noch sehr jung war, die Mutter war schon damals chronisch krank. Auch nach ihrem 18. Geburtstag wurde die junge Frau noch sozialpädagogisch betreut. Jetzt hat sich Frau W. gefestigt und ihren Wirkungskreis gefunden. Sie singt in einem Chor und hat eine Ausbildung als Altenpflegerin begonnen. Außerdem versorgt sie ihre Mutter, die zu ihr gezogen ist.

Als Altenpflegerin muss Frau W. mobil sein

Ein Führerschein wird im Ausbildungsvertrag jedoch zur Bedingung gemacht. Spätestens zu Beginn des dritten Lehrjahres muss sie den Führerschein haben, sonst ist die bisherige Ausbildung in Gefahr.

Die junge Frau Anfang 20 hat keinerlei Unterstützung durch Verwandte. Sie kommt aus einer Flüchtlingsfamilie. Ihre Mutter bezieht Arbeitslosengeld II. Sie selbst erhält eine Ausbildungsvergütung, 31 Euro Halbwaisenrente sowie einen Mietanteil vom Jobcenter in Höhe von 56 Euro. Dies reicht Frau W. gerade so zum Leben. Dennoch hat sie schon rund 1000 Euro für ihren Führerschein zusammen gespart. Die Diakonie bittet um Spenden, damit sie die Gesamtsumme in Höhe von 2186 Euro aufbringen kann. Immerhin ist sie jetzt im zweiten Ausbildungsjahr.

Fall 42: Frau I. bracht Ersatz für die geklauten Fahrräder

Stutgart – An einem Tag im Spätsommer wollte Frau I. auf ihr Fahrrad steigen, wie sie es immer macht, wenn sie etwas zu erledigen hat. Aber das Rad war weg. Ebenso das ihres Kindes. Beide Räder hatte sie im Vorgarten des Hauses, in dem die beiden wohnen, abgestellt. Frau I. lebt mit ihrem Kind etwas außerhalb, deshalb nutzen beide das Fahrrad als Fortbewegungsmittel, denn mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind viele Wege von der Wohnung aus sehr zeitaufwendig.

Frau I. ist Mitte Zwanzig und lebt vom Vater des Kindes getrennt. Sie erhält Arbeitslosengeld II. An den Wochenenden kümmert sich der Vater um das Kind, und Frau I. arbeitet in der Gastronomie. Nun möchte sie für sich und ihr Kind wieder zwei gebrauchte Fahrräder und zwei neue Helme kaufen. Sie benötigt dafür 330 Euro. Der Soziale Dienst bittet um Spenden.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.