Der behandelnde Zahnarzt hat miteinander unverträgliche Materialien verwendet. Jetzt muss Frau G. eine Folgebehandlung über sich ergehen lassen und einen hohen Eigenanteil selbst finanzieren.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Die StZ dankt allen Spendern!

 

Stuttgart -  „Dauernd war mir schwindelig, und ich konnte mir nicht erklären weshalb“, berichtet Frau G. Allmählich rekonstruierte die Frau Anfang Fünfzig, dass sie die Schwindelanfälle bekam, nachdem sie ihre Zähne hatte richten lassen. Frau G. bekam außerdem chronische Zahnschmerzen, der metallische Geschmack im Mund störte sie erheblich. „Das war vor drei Jahren“, sagt sie. Sie zog einen anderen Zahnarzt zu Rate und der stellte fest, dass bei der vorangegangenen Behandlung Materialien verwendet worden waren, die sich nicht vertragen. Daher rührten die verschiedenen Beschwerden von Frau G. Um weitere Schmerzen zu vermeiden, mussten ihr mehrere Zähne gezogen werden.

Ein Kunstfehlerprozess gegen den Arzt wird folgen

Die Rechnung für die jetzt notwendige Behandlung beläuft sich auf einen fünfstelligen Betrag. Die Krankenkasse will nicht dafür aufkommen. Bei drei Zahnärzten holte Frau G. Kostenvoranschläge ein. Sie ist schwer behindert und lebt von einer entsprechenden Rente. Davon bezahlt sie die jetzt notwendig gewordene Behandlung in kleinen Raten, kann aber nicht den gesamten Betrag alleine aufbringen.

Ihre erwachsenen Kinder können sie allerdings finanziell nicht unterstützen. Deshalb bittet die Diakonie jetzt um Spenden. Frau G. hat bereits einen Kunstfehlerprozess gegen ihren früheren Zahnarzt angestrengt. Dieser aber kann sich über Jahre hinziehen. Sollte sie dann aber den Prozess gewinnen und eine finanzielle Entschädigung erhalten, wird sie die Spendensumme zurück zahlen.

Fall 44: Die Familie war ohne Strom

 Stuttgart – Die Familie ist im Herbst 2012 umgezogen. Zweieinhalb Zimmer für vier Personen müssen reichen, geheizt wird mit Nachtspeicheröfen. Der erste Winter in der neuen Wohnung war lang und kalt. Als die Jahresstromabrechnung des Energieunternehmens kam, war Frau W. der Meinung, dass die hohen Kosten durch die Nachtspeicheröfen verursacht wurden und schickte die Rechnung ans Jobcenter. Das kommt für Heizkosten auf.

Nach ein paar Wochen stellte sich jedoch heraus, dass sich die hohe Nachzahlung auf den Haushaltsstrom der Familie bezog. Die Heizkosten wurden vom Jobcenter beglichen. Die restlichen Stromkosten müssen die Verbraucher selbst begleichen.

Herr W. macht eine Umschulung und Frau W. sucht eine Arbeit. Deshalb lebt die Familie von Arbeitslosengeld II. Die Frist für eine Ratenzahlung beim Energieversorger war nach der Richtigstellung durch das Jobcenter verstrichen. Weil die Familie nicht bezahlen konnte, wurde ihr der Strom abgestellt. Zur Nachzahlung kommen jetzt noch die Kosten für das Absperren und die Wiederinbetriebnahme hinzu. Die „Hilfe für den Nachbarn“ hat den Gesamtbetrag auf Bitte der Kreisdiakonie beglichen, damit die Familie W. nicht weitere Wochen lang im Dunkeln sitzt. Jetzt wird nachträglich um Spenden gebeten.

Fall 45: Frau E. muss noch besser Deutsch lernen

Stuttgart-  In ihrer Heimat hat Frau F. das Gymnasium besucht und möchte jetzt studieren. Ihre Mutter und ihre sehr viel jüngere Schwester leben schon lange in der Region. Der Vater der Kinder ist verstorben. Frau F. ist in diesem Sommer zur Mutter und Schwester hierher gezogen. Bereits in ihrer Heimat hat sie Deutschkurse belegt. Ihre Zeugnisse wurden für ein Studium in Deutschland anerkannt. Aber sie muss noch einen Sprachkurs absolvieren. Dieser kostet 2200 Euro.

Die Mutter von Frau W. arbeitet als Haushaltshilfe. Obwohl ihr Einkommen und die Witwenrente gerade für das tägliche Leben von ihr und den beiden Töchtern reicht, hat sie die Hälfte der Kursgebühren angespart. Der Jugendmigrationsdienst bittet um Spenden für den Rest der Kursgebühren.

Fall 46: Der hochbegabte Junge braucht eine Betreuung

Stuttgart – Hochbegabung ist ein Segen und ein Fluch zugleich. M. erlebt dies täglich in der Schule, wo er sich einerseits langweilt und andererseits nicht in die Klassengemeinschaft einordnen kann. M saugt alles Wissen in sich auf wie ein Schwamm. Trotzdem ist er der Schrecken der Lehrer, denn M. leidet auch an dem ADHS-Syndrom, ist also hyperaktiv. Mit dieser Kombination eckt er im wahrsten Sinne des Wortes immer wieder an. Ms. Mutter ist alleinerziehend und hat mehrere Kinder. Sie kann M. nicht helfen, sein Denken zu strukturieren.

Wenn die intellektuellen Potenziale von M. nicht gefördert werden, verkümmern sie und das Kind wird zusehends verhaltensauffällig werden. Nun würde sich die Möglichkeit ergeben, dass M. am Wochenende einen Mentor zur Seite bekommt, der sich mit M. und seinen Gedanken auseinander setzt. Der Mentor ist passionierter Schachspieler und könnte M. helfen, sich in der Schule besser zu integrieren.

Ms. Mutter arbeitet als Reinigungskraft. Nach Abzug aller Unkosten bleiben der Familie weniger als 1000 Euro im Monat. Die Begleitung durch den Mentor kostet 60 Euro monatlich. Die evangelische Gesellschaft bittet um Spenden für ein Schuljahr.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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