Herrn F. und seine Kinder sind Opfer häuslicher Gewalt seitens. Die ging in diesem Fall von der Frau aus. Nach der Trennung wird ein Teil seines Einkommens für den Unterhalt der Frau gepfändet. Sie sagt, sie könne nicht arbeiten, weil sie psychisch krank sei.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - 52 Sie war meine Prinzessin. Ich habe sie auf Händen getragen.“ Wenn Herr F. das sagt, schaut er als könne er das selbst gar nicht mehr glauben. Beide haben sehr jung geheiratet und bald kam das erste Kind zur Welt. Doch die Zeiten haben sich stark verändert. Die Frau bandelte mit seinem besten Freund an. Das schmerzt ihn besonders: „Ich habe gleich zwei Menschen verloren“, sagt er. Fast zeitgleich wurde seine Frau gewalttätig gegenüber ihm und den Kindern. „Ich kann sie mir schon vom Leib halten, denn ich bin größer. Aber die Kinder konnten das nicht“, berichtet der Mann um die fünfzig. Als sie jedoch im Streit einmal ein volles Nutellaglas aus dem zweiten Stockwerk nach ihm in den Hof warf, hatte er einfach nur Glück, dass er nicht getroffen wurde.

 

Die Kinder zogen zum Vater

Das jüngere der Kinder war gerade elf Jahre alt, als die Situation eskalierte. Mehrfach riefen die Nachbarn oder die Kinder selbst die Polizei, weil die Mutter randalierte, Geschirr oder Mobiliar zerschlug und auf sie und den Vater einschlug. Schließlich warf sie Herrn F. aus der Wohnung. Er zog in ein kleines Appartement und nacheinander kamen auf Drängen des Sozialen Dienstes die Kinder zu ihm. „Ich habe wenig Platz. Deshalb schlafe ich seither im Wohnzimmer“, schildert er die Wohnverhältnisse. Das jüngere Kind wäre ins Heim gekommen, hätte er nicht eingewilligt. Die Mutter hatte es in der Wohnung eingesperrt, geschlagen und die Fürsorgepflicht vernachlässigt.

Die Frau verzögert die Scheidung

Das Kind zeigt noch immer Verhaltensauffälligkeiten. Das ältere Kind ist inzwischen erwachsen und steht jetzt auf eigenen Beinen. Die Mutter hat sich ins Ausland abgesetzt. Herr F. hat die Scheidung eingereicht, aber die Frau stimmt nicht zu. „Sie sagt, sie sei psychisch krank“, berichtet er. Mit immer neuen Krankengeschichten verzögere sie die Scheidung und die Eheleute liegen seit Jahren in unterschiedlichen Verfahren miteinander im Rechtsstreit.

Herr F. fordert ein Gutachten

Besonders bitter für Herrn F. ist die Tatsache, dass sein Gehalt wegen des Unterhalts gepfändet wird. Was ihm und dem Kind bleiben, liegt etwa auf den Niveau von Arbeitslosengeld II. „Meine Frau sagt, sie könne nicht arbeiten“, klagt er. „Jeder, der sie kennt, weiß, dass sie simuliert.“ Er hofft auf eine Wendung, weil er ein ärztliches Gutachten über ihren Gesundheitszustand eingefordert hat. Noch ist es nicht gemacht worden. Außerdem hat er den Anwalt gewechselt, weil er die Scheidung durchsetzen und die finanziellen Verpflichtungen los werden will.

Die Frau hat die frühere gemeinsame Wohnung aufgelöst. Sie habe auch die persönlichen Dinge der Kinder, inklusive Fotoalben und Videos aus deren Babyzeit weggeworfen, entsetzt sich Herr F. Das habe die Kinder besonders schockiert.

Vom Gehalt bleibt ihm wenig

Die finanzielle Lage von Herrn F. ist wegen der Unterhaltszahlungen seit der Trennung vor etwa vier Jahren sehr angespannt. Dies, obwohl er Vollzeit arbeitet. Vater und Kind hätten normalerweise ihr Auskommen. Aktuell ist Herr F. er auf einen Zuschuss für die Klassenfahrt des Kindes angewiesen. „Ich habe etwas angezahlt“, sagt er. Aber den vollen Betrag kann er nicht begleichen und für das Kind ist die Teilnahme an dem mehrtägigen Ausflug aus vielerlei Gründen von großer Bedeutung.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.