Die kleine L. wurde mit einem Gendefekt geboren. Weil sie ihren Mund nicht schließen kann, wurden ihre Milchzähne extrem von Karies befallen. Die Behandlung kann ihre Mutter nicht aus eigener Tasche bezahlen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Fall 3:Das belegte Brot schneidet Frau S. in winzig kleine Häppchen. Nur so kann es die Dreieinhalbjährige L. essen. Dass sie seit kurzem überhaupt normale Nahrung zu sich nehmen kann, macht die Mutter glücklich. Ebenso die Tatsache, dass L. jetzt laufen gelernt hat. In ihren kleinen Hausschuhen sind dicke Einlagen, damit sie das Gleichgewicht halten kann. „L. war nie ein normales Kind“, sagt Frau S. Sie konnte nicht trinken, nicht weinen und litt dauernd unter Verdauungsproblemen. Zeitweise musste sie als Baby über eine Sonde ernährt werden. „Aber ich würde sie nicht für zehn gesunde Kinder eintauschen.“ L. ist das dritte Kind von Frau S. und es war rein medizinisch betrachtet, unmöglich, dass sie noch einmal schwanger werden würde, denn Frau S. war damals lange Zeit wegen eines Gehirntumors, der in verschiedenen Organen gestreut hatte, in Behandlung.

 

Ein aufgewecktes Kind

L.kam schließlich viel zu früh und mit dem Williams Beuren Syndrom, einem Gendefekt, und eimem Herzfehler zur Welt. Die beiden älteren Kinder von Frau S. lebten da schon bei der Großmutter, denn der Lebensgefährte von Frau S. hatte sich während ihrer schweren Krankheit außer Stande gesehen, die beiden zu erziehen. „Jetzt hält mich L. am Leben“, sagt die Mutter. Dass die Kleine heute eine so aufgeweckte Persönlichkeit ist, ist der Verdienst der Kämpfernatur von Frau S. Das Kind besucht jetzt eine Einrichtung für Körperbehinderte. „Wenn sie zuhause ist, beschäftigte ich mich ausschließlich mit ihr“, sagt die Mutter. Sie lebt mittlerweile sehr isoliert und ihr Partner wohnt derzeit nicht bei ihr und L.

Im vergangenen Jahr brach eine weitere Katastrophe über Frau S. herein. Sie hatte ihre Wohnung selbst renoviert. Als alles fertig war, brannte es im Stockwerk über ihr. Auch ihre Wohnung wurde aus Sicherheitsgründen versieget. Frau S. musste mit dem Kind vorübergehend ausziehen und das Löschwasser hatte ihre Arbeit zum größten Teil zunichte gemacht. Die Elektrogeräte in der Küche waren kaputt gegangen, aber für diese erhielt sie von der Versicherung keinen Ersatz. „Ich habe sie mir dann vom Mund abgespart“, sagt sie.

Zahnbehandlung mit Vollnarkose

Jetzt hat sie Schulden wegen L.s Krankheit. Das Kind kann wegen seiner Behinderung die Lippen nicht schließen. Erst jetzt kann ihre Mundmotorik mit bestimmten Übungen, die eine Logopädin mit ihr macht, trainiert werden. Der stets geöffnete Mund lässt das Kind nicht nur schlecht schlafen, er führt auch zur verstärkten Bildung von Karies. Deshalb wurden ihre Milchzähne trotz Zahnpflege teilweise schwarz. Das Kind hatte Schmerzen, das Zahnfleisch blutete. Einige Zähne mussten unter Vollnarkose gezogen werden, andere wurden saniert und versiegelt. Jetzt kann L. essen und schläft besser.

Die Krankenkasse lehnte eine Härtefallregelung ab.Sie hätten nur eine Behandlung bezahlt, bei der alle Zähne entfernt werden. Frau S. muss deshalb einen Eigenanteil von 750 Euro bezahlen. Einen Teilbetrag hat sie im Voraus beglichen, damit ihr Kind überhaupt behandelt wurde. Sie selbst ist wegen der Beeinträchtigungen durch den Tumor und der Betreuung von L. auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. Den Eigenanteil für L.s Zahnbehandlung kann sie aus eigener Tasche nicht bezahlen.

Herr P. lebte viele Jahre in einer Gartenlaube

Der Absturz kam vor 25 Jahren als Herr P. gerade Vierzig war. Wegen gesundheitlicher Probleme wurde der gelernte Funktechniker damals arbeitslos und fand nie wieder in die Arbeitswelt zurück. Er lebte zeitweise auf der Straße und dann über Jahre in ein er Gartenlaube. Diese hatte ihm der Eigentümer überlassen. Als Gegenleistung erledigte Herr P. die Gartenarbeit.

Herr P. braucht Kleidung

Während dieser Jahre war er nicht bei den offiziellen Stellen gemeldet und schlug sich mit Gelegenheitsjobs durch. Seit einigen Jahren lebt er sehr spartanisch in einer kleinen Wohnung und bezieht jetzt Arbeitslosengeld II. Herr P. benötigt dringend finanzielle Hilfe für den Kauf von Kleidung, Winterschuhen und Bettwäsche.

Nach 24 Jahren ist die Waschmaschine kaputt

 Bis zur Rente hat Frau O. immer gearbeitet und ihre zwei Kinder alleine groß gezogen. Wegen der Gewalttätigkeiten ihres Ehemanns hatte sie sich schon mit Mitte zwanzig von ihm scheiden lassen. Zuvor war sie mit den Kindern ins Frauenhaus geflüchtet. Eines ihrer Kinder ist psychisch krank und muss betreut werden.

Frau O. lebt von einer kleinen Rente

Frau O. ist jetzt Mitte siebzig und lebt alleine von einer kleinen Rente und Wohngeld. Vor kurzem erhielt sie die Diagnose, dass sie an Krebs erkrankt ist. Jetzt ist die Waschmaschine von Frau O. nach 24 Jahren kaputt gegangen. Sie kann sich von ihrer Rente keine neue anschaffen und benötigt dafür eine Spende.

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