Ein Mann, der wegen einer brutalen Vergewaltigung vor Gericht steht, hat der Justiz selbst Hinweise auf weitere Taten im Ausland geliefert. Ihm droht nun die Sicherungsverwahrung.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Eine unbedachte Aussage eines Angeklagten hat in einem Prozess am Landgericht die Verfahrensbeteiligten auf die Spur gebracht, dass es sich bei dem Mann um einen Seriensexualstraftäter handeln könnte. Dem 42 Jahre alten Mann droht nun die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Er muss sich seit Mitte Oktober wegen einer Vergewaltigung in Bad Cannstatt verantworten. Der Mann soll dort vorigen Sommer eine 48-Jährige in deren Wohnung sexuell missbraucht und sie dabei zusammengeschlagen haben.

 

Nun ist in dem Prozess durch den Angeklagten selbst ans Licht gekommen, dass er wegen zwei einschlägiger Taten bereits 13 Jahre hinter Gittern gesessen ist. Der Mann war in Österreich wegen einer brutalen Vergewaltigung zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden und in Rumänien wegen eines massiven sexuellen Übergriffs auf eine Elfjährige zu fünf Jahren Haft.

Eine auf den ersten Blick nebensächlich klingende Aussage des Angeklagten brachte die Richter auf die Spur: Beim Prozessbeginn hatte der Rumäne zunächst ausgesagt, dass er beruflich im Raum Stuttgart im Baugewerbe arbeite und er zuvor in Österreich und in seinem Heimatland in dieser Branche beschäftigt gewesen sei.

Man hakte nach. Nach dem Studieren der Strafregisterauszüge aus den beiden Ländern, die mittlerweile angefordert worden waren, stellte sich heraus, dass der Mann nur die halbe Wahrheit gesagt hatte. Er hat dort zwar gearbeitet, aber die längste Zeit saß er in den Ländern wegen der brutalen Taten hinter Gitter.

Opfer war stundenlang in der Gewalt des Täters

Nun droht dem Mann die Sicherungsverwahrung, denn wenn jemand dreimal einschlägig wegen schwerer Taten auffällig geworden ist und daher von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, droht ihm, lange hinter Gittern zu bleiben. Erst wenn Gutachter davon ausgehen, dass die Täter keinen Hang mehr haben, solche Straftaten zu begehen, können sie mit ihrer Freilassung rechnen.

Im Stuttgarter Fall soll das Opfer dem Angeklagten stundenlang ausgeliefert gewesen sein. Der Mann und die Frau hatten sich in einem Tanzcafé in Bad Cannstatt kennengelernt. Als die 48-Jährige später in ihrer Wohnung aber Sex ablehnte, soll der 42-Jährige ausgerastet sein, so die Staatsanwaltschaft. Der Mann habe die Frau zusammengeschlagen, mehrfach vergewaltigt und dabei durch exzessive Sexpraktiken gedemütigt. Erst nach zahllosen Übergriffen konnte die 48-Jährige flüchten. Die von einem Nachbarn alarmierte Polizei nahm den 42-Jährigen fest.

Das Urteil wird im Februar erwartet

Der Angeklagte verteidigt sich indes damit, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. Er sei Prostituierter. Im Tanzcafé habe die Frau ihm für den Geschlechtsverkehr 200 Euro geboten. Die exzessiven Sexpraktiken seien im Preis inbegriffen gewesen. Nach dem Sex habe sich die Frau aber geweigert, ihm das Geld zu geben. In seiner Wut habe er daher auf die Frau eingeschlagen, um die 200 Euro zu bekommen – aber nicht so stark wie in der Anklage aufgeführt, so der Angeklagte.

Die schweren Prellungen am Körper der Frau sind jedoch dokumentiert. Eine Psychiaterin und eine Psychologin erklärten in dem Prozess zudem, dass die Angaben der Frau, die bei der Tat Todesängste ausstand, glaubhaft seien. Ihr wurde eine posttraumatische Belastungsstörung attestiert. Sie hat bis heute Ängste und Depressionen.

In dem Prozess ist ein weiterer psychiatrischer Sachverständiger hinzugezogen worden, der den Angeklagten begutachten soll. Das Urteil wird für Februar erwartet.