Im Stuttgarter Terrorprozess ist das Urteil gefallen. Der Hauptangeklagte Ismail I. ist zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahre und sechs Monate verurteilt worden. Auch die beiden Mitangeklagten müssen ins Gefängnis.

Stuttgart - Der Hauptangeklagte im Stuttgarter Terrorprozess, Ismail I., ist zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das verkündete der Vorsitzende Richter Hermann Wieland im Oberlandesgericht Stuttgart am Freitag. Die Mitangeklagten, Ezzeddine I. und Mohammad Sobhan A., wurden zu Haftstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sie mussten sich wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der IS-nahen Terrorgruppe „Dschaisch al-Muhadschirin wal-Ansar“ (JMA) in Syrien vor Gericht verantworten.

 

Mit Blick auf die Kämpfe in Syrien und im Irak sagte Wieland: „Hier von Deutschland aus kann die Justiz nur kleine Akzente setzten, die Gewalttaten aber kaum eindämmen - das macht uns betroffen.“

Entschlossen, im Dschihad zu kämpfen

Der 25-jährige Hauptangeklagte reiste laut Wieland im August 2013 nach Syrien. Er sei fest entschlossen gewesen, sich dem bewaffneten Dschihad anzuschließen. Nach einer vierwöchigen Militärausbildung sei er - mit Hilfe des Salafisten-Predigers Sven Lau in Deutschland - einer deutschen Gruppe innerhalb der JMA zugeteilt worden. Als Teil der JMA habe Ismail I. an mindestens einer Kampfhandlung in dem Gebiet um die nordsyrische Stadt Aleppo teilgenommen.

Das Urteil habe gezeigt, wie wichtig es sei, dass Mitglieder internationaler terroristischer Organisationen verfolgt werden - auch für Taten, die für Syrien bestimmt waren, sagte Oberstaatsanwalt Bodo Vogler nach dem Urteil.

Die Anklage ging in dem Fall zunächst von der Terrormiliz Islamischer Staat aus. Wieland aber stützte sich auf das Gutachten eines Syrien-Experten und sagte, JMA habe zur Tatzeit zwar mit dem IS kooperiert und sympathisiert - sie sei aber eine eigenständige Organisation gewesen. Ein Teil der JMA ist später im IS aufgegangen.

Verteidiger: "Mir schmeckt das Ergebnis nicht"

„Mir schmeckt das Ergebnis nicht“, sagte einer der Anwälte von Ismail I., Stefan Holoch, über das Urteil. Seiner Ansicht nach würdigt das Urteil nicht die vielen Aussagen, die sein Mandant gemacht hat. Er wolle Rechtsmittel einlegen.

Laut eigenen Aussagen hat Ismail I. in Syrien humanitäre Hilfe leisten wollen. Er sei unfreiwillig in das Trainingslager gekommen. Auch habe er in Syrien nicht gekämpft. Er sagte vor Gericht, er sei lediglich zum „Küchendienst verdonnert“ worden. „Diese Behauptungen kann der Senat dem Angeklagten nicht abnehmen“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Nach seiner Rückkehr nach Deutschland Ende Oktober 2013 hat Ismail I. laut Wieland unter anderem medizinische Gegenstände, Tarnkleidung und Nachtsichtgeräte für die Terrormiliz gekauft. Sein Bruder Ezzeddine I. und Mohammad Sobhan A. hätten ihn dabei unterstützt. Ziel sei es gewesen, die Gegenstände mit dem Auto nach Syrien zu fahren - doch auf einem Rasthof seien sie verhaftet worden.