Stadtplaner und Bürger fordern ein Konzept, wie man Häuser vor dem Abriss bewahren kann, die zwar nicht unter Denkmalschutz stehen, aber prägend für die Stadt sind. Für das Gebäude Hölderlinstraße 3a aus den 1950er Jahren kommt jedes Konzept zu spät. 

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Es ist immer das gleiche traurige Spiel: Irgendwo in der Stadt, wie derzeit in der Hölderlinstraße 3a, soll ein historisches Gebäude abgerissen werden – dann ist der Aufschrei groß und es entfaltet sich hektische Aktivität. Doch wenn das Haus nicht unter Denkmalschutz steht, hat die Stadt oft keine Handhabe mehr, die Beseitigung zu verhindern, oft läuft auch die Zeit davon. Wie könnte dies anders werden, fragen sich unisono Denkmalschützer, Stadtplaner und Bürger. Wie also könnten die Städte in die Vorhand gehen und stadtbildprägende historische Gebäude auf Dauer besser schützen?

 

Für die Stadtplaner Detlef Kurth und Christina Simon-Philipp von der Hochschule für Technik ist die Antwort ganz simpel. In einem ersten Schritt müsste eine Inventarliste all jener Häuser erstellt werden, die zwar nicht den Rang eines Baudenkmales haben, aber dennoch ein Viertel prägen und stark zur Atmosphäre eines Gebiets beitragen. Dazu gehören übrigens nicht nur Häuser, sondern auch Plätze, Straßen – und Bäume. Kurth bezeichnet diese Liste als „Stadtentwicklungsplan Baukultur“. Christina Simon-Philipp betont: „Dann hätten wir eine Dokumentation und wissen genau, was wir schützen wollen.“

Einmal hat eine Erhaltungssatzung zum Ziel geführt

Da diese Dokumentation keinen rechtlichen Charakter hätte, müssten in einem zweiten Schritt besonders wichtige Quartiere und Straßenzüge eine Erhaltungssatzung bekommen. Eigentümer benötigen, wenn ihr Gebäude im Bereich einer solchen Satzung liegt, eine besondere Genehmigung, wenn sie etwas verändern oder das Haus gar abreißen wollen. Erfolgreich angewandt wurde diese Strategie vor drei Jahren bei den Gebäuden Wagenburgstraße 149-153. Der Bau- und Heimstättenverein hatte die Mietanlage des „Arbeiterarchitekten“ Karl Beer abreißen wollen; als der Gemeinderat eine Erhaltungssatzung erließ, verkaufte der Eigentümer den Komplex. Der neue Besitzer hat die Wohnungen in einfacher Weise saniert und zum Teil in Eigentumswohnungen umgewandelt.

Stuttgart nutzt dieses Instrument allerdings sehr selten. Zwar sind im Stadtgebiet noch etwa 14 Erhaltungssatzungen gültig, aber viele sind Jahrzehnte alt und betreffen historische Weinlagen; jünger als 15 Jahre sind nur vier der Satzungen.

Warum Stuttgart so zurückhaltend ist, kann sich Christina Simon-Philipp selbst nicht erklären: „Man müsste viel behutsamer mit diesen historischen Gebäuden umgehen – aber der bewusste Umgang mit diesen nicht denkmalgeschützten Gebäude wird in Stuttgart stark vernachlässigt.“

München nutzt Satzung zum Erhalt günstigen Wohnraums

In München ist dies anders. Dort wird das Instrument der Erhaltungssatzung ausgiebig genutzt – zwar gibt es auch dort nur 18 Satzungen für die Innenstadt, aber sie sind alle recht neuen Datums, die Gebiete sind sehr groß, und sie betreffen rund 214 000, also etwa 15 Prozent der Einwohner Münchens. Das Ziel der Satzungen ist in der bayerischen Landeshauptstadt jedoch weniger der Denkmalschutz als vielmehr der Erhalt günstigen Wohnraums. Wenn die alten Häuser stehen bleiben, können die Eigentümer auch die Mieten nicht allzu stark anheben.

Aber man muss gar nicht ins bayerische „Ausland“ schauen. In Reutlingen etwa wird schon seit dem Jahr 2001 ein Kataster mit dem historischen Gebäudebestand geführt. Die Stadt könne dann Bauherrn bei Vorhaben besser beraten, heißt es in einer Drucksache des Gemeinderates. Das Kataster wird aber auch genutzt, um bei Bebauungsplänen und Sanierungssatzungen entsprechende Vorschriften zu erlassen. Allerdings, heißt es in der Vorlage: Wenn ein Eigentümer sein Haus verfallen lasse und alle Sanierungsziele konterkariere, stießen auch die Möglichkeiten der Stadt an ihre Grenzen.

Stuttgart stellt erste Überlegungen an

Dies sieht der Göppinger Baubürgermeister Helmut Renftle ähnlich: Ein Patentrezept zum Schutz nicht denkmalgeschützter Häuser gebe es nicht. In Göppingen ist man einen anderen Weg gegangen. Man hat eine Stadtbildanalyse und einen Masterplan erstellt und daraus eine Gestaltungssatzung destilliert; darin werden Vorgaben für Neubauten in der klassizistischen Innenstadt gemacht. So dürfen nur bestimmte Dachformen verwirklicht werden, die Grundrisse sollten historischen Vorbildern folgen, und die typischen Brandgänge zwischen den Häusern müssen sichtbar bleiben. Laut Renftle verhindert die Stadt damit den Bau „großer Klötze“, und: „Wir haben ein Bewusstsein für die historische Bausubstanz geschaffen, auch über einen Gestaltungsbeirat und ein Innenstadtforum.“ Mit Erhaltungssatzungen arbeitet Göppingen dagegen nicht: „Das wäre ein sehr erheblicher Eingriff in das Eigentum“, urteilt Renftle.

Der Stuttgarter Baubürgermeister Peter Pätzold (Grüne) ist offen für Überlegungen, präventiv etwas zu unternehmen. Er habe sein Amt gebeten zu prüfen, wie man Erhaltungssatzungen künftig so gestalten könne, dass sie gerichtsfest seien. Und man wolle auch untersuchen, welcher Aufwand nötig und welche Methode sinnvoll sei, um zu einer Aufstellung der stadtbildprägenden Gebäude zu kommen. „Aber da sind wir noch ganz am Anfang“, sagt der Bürgermeister. Wichtig sei, dass man zunächst definiere, was denn stadtbildprägend überhaupt sei – man müsse mit den Listen schließlich auch seriös arbeiten können.

Das Gebäude Hölderlinstraße 3a darf abgerissen werden

er grüne Baubürgermeister Peter Pätzold hat am Dienstag im Technikausschuss erklärt, dass er „aus formalen Gründen“ den Abriss des Gebäudes an der Hölderlinstraße 3a genehmigen müsse. In dem Haus von 1952 hatte früher der Metallarbeitgeberverband seinen Sitz. Stadtplaner und Bürger hatten bis zuletzt versucht, das Haus zu retten; es steht zwar nicht unter Denkmalschutz, sei aber für das Quartier stadtbildprägend, zusammen mit der Gedächtniskirche und einigen weiteren Gebäuden der 1950er Jahre.

Die Stadträte hatten eigentlich darüber debattieren und abstimmen wollen, ob man das Haus schützen könne, indem man kurzfristig eine Erhaltungssatzung für das Gebiet erlasse. Dies war ein Antrag der Fraktion SÖS-Linke-Plus gewesen, und es hätte für eine solche Satzung eine Mehrheit gegeben, sagte CDU-Stadtrat Philipp Hill. Doch da der Bürgermeister auf Nachfrage wiederholt betonte, er müsse unabhängig von der Entscheidung des Technikausschusses dem Abriss stattgeben, sei es nicht mehr zu einer Abstimmung gekommen. „Ich bin sehr betroffen und hoffe nur, dass der Bürgermeister mit seiner Einschätzung richtig liegt. Er trägt nun die Verantwortung“, sagte Hill.

In der Sitzung begründete Pätzold nicht näher, was unter den formalen Gründen zu verstehen ist. Auf Nachfrage der StZ sagte der Bürgermeister, dass das Projekt im Bauantragsverfahren bereits weit fortgeschritten ist, man könne die Abrissgenehmigung nicht mehr versagen. „Die Erhaltungssatzung wäre schlicht zu spät gekommen“, so Pätzold. An die Stelle des bisherigen Gebäudes soll ein Mehrfamilienhaus kommen. Der Bebauungsplan lässt ein recht großes Gebäude zu.