Auffälligkeiten ja, aber keine Verstöße: das ergab eine Untersuchung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen zum Verdacht der Schummelei bei Prüfungen und Noten. Nun will ein Professor erreichen, dass noch einmal geprüft wird.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Vorwürfe der Schummelei bei Prüfungen und Notenvergaben an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen beschäftigen jetzt auch den Landtag. Der Petitionsausschuss soll der Frage nachgehen, ob sie von der Hochschule und vom Wissenschaftsministerium wirklich umfassend aufgearbeitet worden sind. Mit einer entsprechenden Eingabe hat sich jener Professor, der die Untersuchung ins Rollen gebracht hatte, an das Gremium gewandt. Zugleich gibt es Turbulenzen um die im nächsten Jahr geplante Wiederwahl der Hochschulrektorin. Kritiker stören sich an dem dafür vorgesehenen Verfahren.

 

In der Petition, die im Auftrag des Professors von einem Rechtsanwalt eingebracht wurde, werden massive Zweifel an dem vom Wissenschaftsministerium abgesegneten Prüfbericht der Hochschule geäußert. Man habe den begründeten Verdacht, „dass das Ergebnis vor allem zum Schutze der Institution, nicht jedoch zur Aufklärung beitragen sollte“, heißt es darin. Etlichen Hinweisen sei gar nicht nachgegangen worden, anderen nicht mit der gebotenen Sorgfalt; Zeugen seien erst gar nicht gehört worden. Auch die Unabhängigkeit der Kommission, die die Vorwürfe aufarbeitete, wird infrage gestellt: Außer dem früheren Freiburger Rechtsprofessor Manfred Löwisch (80) als Vorsitzendem hätten ihr ausschließlich Vertreter der Hochschule angehört. Angesichts von deren Interessen sei eine unbefangene Untersuchung kaum möglich gewesen.

Untersuchung viel zu eng gefasst?

Die Kommission war eingesetzt worden, nachdem die Stuttgarter Zeitung über die bis dahin nur intern erörterten Vorwürfe berichtet hatte. Bei einem Informatikprofessor sollen Prüfungsaufgaben und deren Lösung danach vorab bekannt gewesen sein; zudem soll er Noten auf Wunsch verbessert haben. Der Untersuchungsbericht bestätigte zwar erhebliche Auffälligkeiten, verneinte aber einen Verstoß gegen die Studien- und Prüfungsordnung. Nur ein Teil der Fragen und Antworten, so der Befund, sei den Studenten vorab mitgeteilt worden; die Aufschriebe durften sie in die Prüfung mitbringen. Bei der Notenvergabe habe sich Willkür weder nachweisen noch widerlegen lassen. Gleichwohl empfahl die Kommission, die Praxis bei Prüfungen und Benotung zu verbessern.

In der Petition widerspricht der Professorenkollege dem Ergebnis und fordert, die Vorwürfe durch eine wirklich unabhängige Kommission untersuchen zu lassen; dabei solle auch die Aufsicht durch das Ministerium geprüft werden. Er kritisiert unter anderem, dass der Untersuchungsauftrag viel zu eng gefasst gewesen sei. Hinweise auf eine schon länger andauernde Praxis seien mit der Begründung ignoriert worden, man könne nicht „ins Blaue hinein“ forschen.

Kein Interesse an weiteren Hinweisen

Auch bei der Stuttgarter Zeitung hatten sich Studenten und Absolventen der Hochschule gemeldet, die die Praxis aus früheren Jahren bestätigten. Von dem Angebot, einen vertraulichen Kontakt zu vermitteln, machte der Kommissionsvorsitzende Löwisch keinen Gebrauch. Auf die Frage, warum kein Interesse daran bestehe, gab eine Hochschulsprecherin keine Auskunft. Nach der öffentlichen Vorstellung des Prüfberichts werde man „keine weiteren Fragen mehr beantworten“. Informanten sollten sich an die zuständige Studienkommission wenden. Dort war eine Prüfung der Vorwürfe vor wenigen Jahren schon einmal versandet, hatte ein Ex-Student berichtet. Auch in Leserbriefen an die Lokalpresse war dem Professor, der hochschulintern unter Druck steht, der Rücken gestärkt worden. Es gehe nicht an, dass man „den Ankläger zum Angeklagten“ mache, hieß es da etwa.

Der Vorsitzende des Hochschulrats, Udo J. Vetter, verteidigte die Untersuchung der Vorwürfe. Die zuständigen Instanzen hätten der Hochschule „insgesamt einen qualitativ hohen Standard“ bescheinigt, sagte er unserer Zeitung. Er sprach von „persönlichen Animositäten“, die zuweilen „als Systemfehler kolportiert“ würden. Zugleich wies Vetter Kritik an der geplanten Wiederwahl der Rektorin Ingeborg Mühldorfer zurück. Die erst zum Oktober 2018 wieder zu besetzende Stelle war bereits jetzt ausgeschrieben worden.

Kritik an Termin für Rektorenwahl

Dies rügten Kritiker der seit 2012 amtierenden Rektorin als verfrüht. Offenbar solle die Wahl erfolgen, bevor die vom Verfassungsgerichtshof bis März 2018 geforderte Änderung des Hochschulgesetzes erfolge; damit verschieben sich die Machtverhältnisse zugunsten der Professoren. Vetter betonte hingegen, die Gremien würden „nach den jetzt gültigen Gesetzesvorgaben besetzt und einberufen“. Auch das Wissenschaftsministerium teilte mit, die Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt sei „nicht zu beanstanden“. Das Verfahren könne sich schließlich geraume Zeit hinziehen. Für die von den Richtern geforderten Gesetzesänderungen werde es zudem „Übergangsfristen“ geben; die derzeitigen Regeln gälten daher noch über den März 2018 hinaus.