Der Bezirksbeirat Stuttgart-Vaihingen hat Infos zum Thema Hochwasser gefordert und bekommt eine sechseitige Antwort.

Stadtleben und Stadtkultur : Alexandra Kratz (atz)

Vaihingen - Der Antrag war umfangreich, und ebenso umfangreich fällt die Antwort aus. Das Tiefbauamt, der Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SES), das Stadtplanungsamt, das Referat für Städtebau und Umwelt sowie die EnBW haben zu den Fragen zum Thema Hochwasser Stellung genommen. Im Oktober hatte die CDU im Vaihinger Bezirksbeirat einen Bericht über die Hochwasserthematik im Stadtbezirk gefordert.

 

Reaktionen auf das Unwetter 2013

Zwar sind in Vaihingen nur wenige Gebiete an Sindel-, Schwarz- und Steinbach betroffen. Doch der Starkregen im Juli 2013 ist auch den Menschen auf den Fildern im Gedächtnis geblieben. Damals stand das Freibad im Rosental unter Wasser, das Elsental und das Büsnauer Tal wurden überschwemmt und der Damm am Katzenbach brach. Nach wie vor sind diese Gebiete sowie Dürrlewang bei Hochwasser besonders gefährdet. So ist es auch der 2012 zuletzt aktualisierten Hochwassergefahrenkarte der Stadt Stuttgart zu entnehmen.

In der Antwort der Verwaltung heißt es nun, dass 2013 die Verdolung im Rosental nicht mehr in der Lage war, das Wasser aufzunehmen. Um eine Überschwemmung des Freibads künftig zu verhindern, könnten zusätzlich niedrige Erdwälle gebaut werden. Das sei aber nicht so einfach, weil aufgrund des Naturschutzes eine Genehmigung des Umweltamts erforderlich sei. Geplant sei derzeit nichts. Die EnBW habe den Damm am Katzenbachsee nach dem Unwetter umfassend saniert, heißt es darüber hinaus in der Antwort. Zudem senkte die EnBW damals den Wasserspiegel und verbesserte das Überwachungssystem. Seitdem werden die Pegelstände der Seen fernüberwacht und per SMS übertragen.

Infos aus der Hochwasserschutzfibel

Der Bezirksbeirat wollte darüber hinaus wissen, welche Auswirkungen die teilweise vergrößerten Überschwemmungsgebiete für die Betroffenen haben. Darauf antwortet das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung: Besitzer von Grundstücken innerhalb der in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Flächen haben mit Überflutungen zu rechnen. Die Besitzer sollten sich daher Gedanken darüber machen, wie sie sich davor schützen. „Insbesondere Kellerräume und Tiefgaragen sollten baulich so angepasst werden, dass Überflutungen der Flurstücke zu keinen größeren Schäden führen“, schreibt das Stadtplanungsamt. Hinweise dazu gebe die Hochwasserschutzfibel des Bundesbauministeriums. Zudem sei Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.