Seit dem 1. Mai ist die Hofener Straße zwischen Cannstatt und Hofen an Wochenenden und an Feiertagen für Autos gesperrt. Manche Verkehrsteilnehmer versuchen, das Verbot zu umgehen. Sie zahlen dafür 20 Euro Bußgeld – und handeln sich Streit mit anderen Verkehrsteilnehmern ein.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die Macht der Gewohnheit kann manchmal unschöne Folgen haben. Da ist ein Bürger seiner Lebtag durch die Hofener Straße am Neckar entlang gefahren. Doch das geht seit dem 1. Mai an den Wochenenden und Feiertagen nicht mehr, weil die Straße dann für Radfahrer und andere Freizeitsportler auf Rädern und zu Fuß wie zum Beispiel Inlineskater frei, für Autos aber gesperrt ist. Das hat mancher Bürger aber noch nicht verinnerlicht. Zum Beispiel der Autofahrer, der Ende Mai innerhalb weniger Tage gleich zwei Mal gegen die Schranke prallte, die Autofahrer eigentlich abhalten soll.

 

Der Mann ist kein Einzelfall. Allein im Mai fuhren zehn Autofahrer gegen die Schranken an beiden Enden des gesperrten Teilstücks, berichtet Dieter Biller, der Leiter der Straßenverkehrsabteilung im Tiefbauamt. Daher sollen die Absperrungen demnächst auch deutlicher gekennzeichnet werden. Das Amt werde gelbe Lichtblitzerlampen, wie man sie von Straßenbaustellen als Warnsignal kenne, anbringen lassen. Bisher seien die Schranken mit Dauerleuchten ausgestattet – die offenbar nicht genug Signalwirkung haben.

Tempolimit und Blinklichter

Besonders ärgerlich sei es für die Verwaltung, dass manche Autofahrer Unfallflucht begehen und die Stadt dann für die Schäden aufkommen müsse. Zudem soll vor den Schranken mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung das Tempo auf 30 Stundenkilometer verringert werden. Damit soll die Unfallgefahr vermindert werden.

Jedoch ist es nicht immer Unachtsamkeit oder mangelnde Kenntnis der Sperrung die Ursache für Schäden an der Sperre, vermutet man im Rathaus. „Auch absichtliche Beschädigungen an der Schranke sind nicht auszuschließen“, fügt Dieter Biller hinzu. Unfallschäden zu beseitigen, könne teuer werden, fünfstellige Summen seien dafür fällig – und auf diesen Kosten sei die Stadt mehrfach sitzen geblieben.

Wenn sich Autofahrer und Radler streiten

Die Unfallfluchten beziehungsweise die Beschädigungen sind nicht die einzigen Ärgernisse an der für Radler freigemachten Strecke. Manche Autofahrer würden die Schranken auch umfahren, um die Hofener Straße trotz Sperrung weiterhin nutzen zu können. Der Vollzugsdienst der Stadt überwacht daher regelmäßig, ob sich alle an die seit dem 1. Mai geltende Regelungen halten. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Die Polizei kontrolliert ebenfalls im Rahmen ihres Streifendienstes. Die Ordnungshüter achten dabei auch darauf, ob sich Radfahrer korrekt verhalten: Mit dem Zweirad muss man auf der Fahrbahn fahren, der Fußgängerweg am Rand ist für erwachsene Radfahrer tabu.

Bei den Kontrollen habe man auch schon beobachtet, dass Radfahrer Autofahrer auf der Strecke darauf hinweisen, dass sie auf dem gesperrten Abschnitt in ihren Karossen nichts verloren hätten. Das führe „manchmal zu Wortgefechten“, so ein Sprecher der Polizei. Unmutsäußerungen höre der Vollzugsdienst auch von Autofahrern, die vor der Schranke wenden. Unfälle zwischen Radfahrern und Autos gab es indes noch nicht. Wer sich als Autofahrer durch die Absperrung mogelt, ohne das als Anlieger zu dürfen, begeht eine mit 20 Euro Bußgeld geahndete Ordnungswidrigkeit.

Der städtische Vollzugsdienst hat bisher an fünf Wochenenden kontrolliert. Dabei wurden 24 Autofahrer erwischt. 212 wendeten davor. Zwei Drittel derer, die die Regelung nicht kannten, hatten auswärtige Kennzeichen an ihren Fahrzeugen. Die Stuttgarter scheinen mittlerweile verinnerlicht zu haben, wann gesperrt ist.