Holz ist in Baden-Württemberg ein Milliardengeschäft. Das Land hängt aber zu tief in der Vermarktung drin, mahnt das Bundeskartellamt. Für die 260 000 Eigentümer von Privatwald könnte das Folgen haben.

Stuttgart - Im schier endlosen Kartellstreit um die sogenannten Einheitsförster in Baden-Württemberg bleibt das Land optimistisch. Es gebe einen klaren politischen Willen im neuen Bundeswaldgesetz, dass sich private und kommunale Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder auf die fachkundigen Förster des Landes stützen dürften, sagte Forstminister Peter Hauk (CDU) in Stuttgart. Er gehe davon aus, dass sich das Oberlandesgericht Düsseldorf bei seiner für den 15. März angekündigten Entscheidung nicht darüber hinwegsetzen werde.

 

Bisher sind die Förster für gewisse Holzarbeiten im Staatsforst und in kommunalen und privaten Wäldern zuständig, daher der Begriff Einheitsförster. Dies ist dem Bundeskartellamt ein Dorn im Auge, weil es dadurch keinen freien Wettbewerb gebe.

Das Kartellamt hatte dem Land nicht nur die Vermarktung von Holz aus Kommunal- und Privatwald untersagt, sondern auch jegliche forstliche Servicetätigkeit im fremden Wald bis hin zum einfachen Auszeichnen von Bäumen oder Pflegemaßnahmen. Gegen dieses allumfassende Verbot hat das Land geklagt. Die Wettbewerbshüter sehen keine Notwendigkeit, für die milliardenschwere Waldwirtschaft Ausnahmeregeln zu schaffen: Auch dort seien strikte wettbewerbliche Strukturen notwendig. „Mehreren anderen Bundesländern gelingt es ja auch, ihre Forstverwaltung kartellrechtskonform zu organisieren“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, auf Anfrage der dpa.

Der Wirtschaftsbereich „Forst und Holz“ hat nach Angaben der Clusterinitiative Forst und Holz in Baden-Württemberg einen Jahresumsatz von rund 30 Milliarden Euro und 200 000 Beschäftigte. Jährlich werden im Staats-, Kommunal- und Privatwald Umsätze von insgesamt 300 bis 430 Millionen Euro erwirtschaftet. Lange vermarktete der Landesbetrieb ForstBW das Holz aus dem Staatswald sowie gegen Gebühr auch das aus kommunalem und privatem Waldbesitz. Das Kartellamt verlangte eine konsequente Trennung. Daraufhin sei der reine Verkauf bereits anders organisiert worden, sagte Hauk.

Das Bundeskartellamt fordert mehr Wettbewerb bei der Vermarktung und Bewirtschaftung des Waldes in kommunalem und privatem Besitz. Die Behörde dringt darauf, den Markt für die Betreuung der Wälder dem Wettbewerb zu öffnen.

Keinen Änderungsbedarf sieht der Minister derweil bei der Frage staatlicher Dienstleistungen für die sage und schreibe 260 000 Besitzer kommunaler und privater Waldstücke im Südwesten. Hauk ist sich sicher, dass die staatliche Forstverwaltung diesen auch in Zukunft Dienste wie das Überwachen der Ernte oder vorbereitende Serviceleistungen anbieten darf.

Entscheidung Mitte März

Bei der OLG-Entscheidung Mitte März sind folgende Kernfragen relevant: Wie bewerten die Richter des OLG Düsseldorf diese Dienste der Förster? Und sind es unternehmerische Dienstleistungen und damit kartellrechtsrelevant?

Als Pfund wertet Hauk das erst im Dezember verabschiedete neue Bundeswaldgesetz. Es bestätige die Auffassung des Landes. Unter dem Strich sollen die Forstbetriebe der Bundesländer sich auch in Zukunft um die Vermarktung von Holz aus kommunalen und privaten Wäldern kümmern dürfen. Hintergrund dafür war eben jener Kartellstreit um die Forststruktur im Südwesten.

Die Novelle sieht vor, dass die im öffentlichen Interesse liegenden Forstdienstleistungen von der rein wirtschaftlichen Tätigkeit der Holzvermarktung abgegrenzt werden. Das Bundeskartellamt bezweifelt laut Mundt, dass diese Ausnahmen vom Kartellrecht überhaupt europarechtlich zulässig sind. Der Streit dürfte also auch nach dem 15. März weitergehen.