Elf Männer kaufen tonnenweise Chemikalien und stellen damit Drogen her. Vier von ihnen sind nun verurteilt worden, drei zu langen Haftstrafen. Staatsanwälte zeigten sich zufrieden.

Mannheim - Im Mannheimer Prozess um den Handel mit Drogen im Wert von Millionen Euro sind drei Männer zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Gegen zwei von ihnen verhängte das Landgericht am Freitag eine Strafe von neun Jahren Gefängnis, der dritte erhielt zwölf Jahre und zehn Monate. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

 

Die Richter folgten damit nicht den Anträgen der Staatsanwälte, die sich trotzdem zufrieden mit der Entscheidung zeigten. „Die Urteile sind im Rahmen. Wir hatten zwar etwas höhere Strafen gefordert, aber ich denke nicht, dass wir Rechtsmittel einlegen werden“, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Seiler nach der Verhandlung.

Die Sicherheitsmaßnahmen waren enorm, ebenso die Ausmaße des Prozesses. Nach 52 Verhandlungstagen sahen es die Richter nun als erwiesen an, dass die Männer über angeworbene Kuriere Chemikalien in ein niederländisches Drogenlabor geschmuggelt haben. Das fertige Produkt haben sie dann in Mannheim und Berlin verkauft. Bei einer Razzia in Ludwigshafen stellten Drogenfahnder fast 150 Kilogramm Amphetamin sicher - eine der größten Mengen, die in Deutschland je beschlagnahmt wurden.

Richter über Umgangsformen entsetzt

Die Angeklagten standen seit September 2015 vor Gericht. Weil ein vorheriger Prozess ausgesetzt wurde, waren sie auch lange in Untersuchungshaft - zwei Jahre und sechs Monate mussten sie auf ihre Urteile warten. Insgesamt soll die Drogenhändlerbande aus elf Männern bestanden haben. Vier sind bereits verurteilt, bei drei weiteren läuft das Verfahren noch.

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Gerd Rackwitz fand das Verfahren unter anderem deshalb unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt, weil die Familien zweier Prozessbeteiligter mit Schusswaffen bedroht worden waren.

Der Prozess war aber auch in anderer Hinsicht ungewöhnlich: „Mancher Prozessbeteiligter ließ jegliche Umgangs- und Höflichkeitsformen vermissen“, bemängelte Rackwitz vor der Urteilsbegründung. So habe ein Verteidiger das Gericht in den sozialen Medien als „fünften großen Schlafwagen“ bezeichnet. Ein solches Verhalten erwarte man eher bei einer pubertierenden Schulklasse. „Eine Vielzahl der Anträge war sachlich nicht notwendig und teilweise unbegründet. Das Ziel war, das Verfahren zu torpedieren“, sagte der Vorsitzende Richter.

„Manchen Antrag hätte ich sicherlich nicht stellen müssen, aber ich bin überzeugt, engagiert verteidigt zu haben“, hatte einer der Anwälte in seinem Schlussplädoyer gesagt. Jedem Verfahrensbeteiligten sei aber klar gewesen, dass das kein Spaziergang werde.