Das Unglück bei dem in den Göppinger Barbarossa-Thermen ein sechsjähriges Mädchen untergegangen ist, sollte Eltern auch beim sommerlichen Freibadbesuch in Erinnerung sein.

Region: Andreas Pflüger (eas)

Kreis Göppingen - Die Wetterfrösche gehen fest davon aus, dass der Frühsommer spätestens am Wochenende bis in unsere Breiten vordringt. Auch im Kreis Göppingen eröffnen einige Freibäder die Saison. Vor allem an knackig heißen Tagen wird es dort wieder hoch hergehen. Jung und alt lechzen nach Abkühlung, wollen schwimmen, planschen und sich im kühlen Nass tummeln. Doch das feuchte Freizeitvergnügen ist nicht gänzlich ungefährlich, wie am Gründonnerstag ein Unglück – zwar nicht in einem Freibad, aber in der deutlich übersichtlicheren Badearena der Göppinger Barbarossa-Thermen – gezeigt hat.

 

Wie berichtet, ist an jenem Tag ein sechsjähriges Mädchen im Strömungskanal des Erlebnisbeckens untergegangen. Es wurde in einem lebensbedrohlichen Zustand ins Krankenhaus gebracht werden konnte. Das Kind wurde in ein künstliches Koma versetzt und befindet sich, so die Auskunft der Polizei, noch immer in medizinischer Behandlung. Genauere Auskünfte wollte Irene Dumler von der Pressestelle der Ulmer Polizei aber nicht erteilen, weder zum Gesundheitszustand der Kleinen, die das Hallenbad mit Familienangehörigen besucht hatte, noch zum derzeitigen Stand der Ermittlungen. Diese seien umfangreich, liefen auf vollen Touren und gingen in alle Richtungen, hieß es nur.

Polizeiliche Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Offensichtlich wurden aber bereits technische Untersuchungen durchgeführt und auch die Betriebsabläufe in dem Bad überprüft. Außerdem wurde eine ganze Reihe von Zeugen vernommen. „Jetzt geht es darum, die Erkenntnisse und Aussagen zusammenzutragen und miteinander in Einklang zu bringen“, betont Irene Dumler. Wie es dann weitergehe und ob der Fall womöglich an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werde, hänge vom abschließenden Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen ab.

Mehrere Szenarien sind in diesem Zusammenhang denkbar: Liegt ein Verschulden des Badbetreibers, in diesem Fall der Energieversorgung Filstal, vor, könnte gegen diesen vorgegangen werden. Sind die Familienangehörigen ihrer Aufsichtspflicht nachweislich nicht nachgekommen, könnte auf sie, zu allem Bangen um das Mädchen, auch noch ein Verfahren zukommen. So oder so ist die Angelegenheit aus juristischer Sicht diffizil, wie der Göppinger Rechtsanwalt Uwe Kühn betont.

Von Außenstehenden werde nach solchen Vorkommnissen zwar gerne den Schwimmmeistern die Schuld gegeben, aber so einfach sei das nicht, erklärt er. „Bei Kindern, die nicht schwimmen können, sind, wie es in jeder Badeordnung stehen dürfte, zunächst die Begleitpersonen in der Pflicht“, stellt Kühn klar. Lediglich wenn die Verkehrssicherungspflicht verletzt worden sei oder das anwesende Personal nicht das getan haben sollte, was ihm der Arbeitgeber als Pflichtenkatalog vorgebe, könne das anders sein.

Keine zivilrechtlichen oder finanziellen Konsequenzen

Der Rechtsanwalt verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile auch höherer Instanzen, die davon ausgehen, „dass auch Schwimmmeister nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugen und jedes Unglück verhindern können“. Ob, und wenn ja, was auf die Eltern der verunglückten Sechsjährigen bei einer Pflichtverletzung zukommen könnte, vermag Kühn indes nicht zu sagen. „Es hängt von den Ermittlungsergebnissen ab, ob der Staatsanwalt ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung anstrengt oder nicht“, sagt er.

Was die zivilrechtliche und damit die finanzielle Seite angeht, droht den Angehörigen allem Ermessen nach indes kein zusätzliches Unheil. Als Rechtsvertreter des Kindes müssten sie sich selber anklagen, was natürlich nicht möglich ist. Und von Seiten der Krankenkassen und Versicherungen ist das Vorgehen bei derartigen Ereignissen klar geregelt. „Unabhängig von der Schuldfrage werden in solchen Fällen die Behandlungskosten übernommen“, erklärt Doris Berve-Schucht im Namen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen.

Hasso Suliak, Sprecher beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, gibt ebenfalls Entwarnung: „Die Frage, ob der Unfall auf einer Pflichtverletzung, etwa der Aufsichtspflicht der Eltern des versicherten Kindes, beruht, ist für das Ob und den Umfang der Versicherungsleistung unerheblich“, sagt er. Er weist aber darauf hin, dass selbstverständlich bei jedem Badespaß immer die notwendige Vorsicht angebracht sei.

Freibäder im Kreis Göppingen

Bad Boll Saisonbeginn bei freiem Eintritt am 13. Mai; am 14. und 15. Mai gilt ganztägig der Abendtarif; reguläre Tageskarten kosten drei Euro für Erwachsene und zwei Euro ermäßigt.

Donzdorf Eröffnet wird am 14. Mai ebenfalls bei freiem Eintritt; die Preise liegen wie im vergangenen Jahr bei drei Euro bzw. zwei Euro.

Ebersbach Saisonstart: 7. Mai, Eintrittspreise moderat erhöht: 3,80 Euro für Erwachsene, 2,50 Euro für Begünstigte. Freies WLAN.

Geislingen Das Anbaden (Eintritt: 1 Euro) erfolgt am 13. Mai um 14 Uhr, die Preise für das Fünf-Täler-Bad wurden im vergangenen Jahr für die Sommersaison gesenkt, Erwachsene bezahlen vier Euro, Begünstigte zwei Euro.

Göppingen Anbaden am 6. Mai, 14 Uhr (ein Euro), die Eintrittspreise wurden, wie berichtet, deutlich erhöht, und zwar auf 4,50 Euro für Erwachsene und auf 2,40 Euro (ermäßigt).

Holzheim Die Eröffnung ist für Ende Mai vorgesehen. Neuer Spielplatz. Preise stabil: Erwachsene drei Euro, 1,50 Euro mit Ermäßigung.

Jebenhausen Anschwimmen am 6. Mai um 14.30 Uhr bei freiem Eintritt; Eintrittspreise leicht erhöht (3,50 Euro für Erwachsene und 2,20 Euro für Begünstigte).

Kuchen Eröffnung erfolgt witterungsabhängig Mitte Mai. Preise: 3,70 bzw. 2 Euro.

Lauterstein-Weißenstein Saisonstart ist am 14. Mai, Preise stabil (2,70 bzw. 1,60 Euro).

Salach Eröffnung am 5. Mai bei freiem Eintritt, Preise unverändert (3,30/2 Euro).

Uhingen Saisonstart: 14 Mai, Preise: 3,80 Euro Erwachsene, 2 Euro Begünstigte.

Wiesensteig Eröffnung Mitte Mai 16. Mai, Eintritt unverändert (3,60 bzw. 2,10 Euro).