Das juristische Nachspiel aus der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen geht in die entscheidende Phase. Diesen Mittwoch (30.) könnte es bei zwei von fünf Schadenersatzklagen in Braunschweig Urteile geben. Ein Trend ist dabei schon zu erahnen.

Das juristische Nachspiel aus der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen geht in die entscheidende Phase. Diesen Mittwoch (30.) könnte es bei zwei von fünf Schadenersatzklagen in Braunschweig Urteile geben. Ein Trend ist dabei schon zu erahnen.

 

Braunschweig - Der juristische Dauerstreit vor Gericht um den Porsche-Übernahmeversuch bei Volkswagen steht am Mittwoch (09.00 Uhr) vor einer wichtigen Weichenstellung. Das Landgericht in Braunschweig, wo Anleger von der Porsche-Holding PSE teilweise milliardenschwere Schadenersatzsummen fordern, wird zwei der insgesamt fünf dort laufende Fälle behandeln. Nach Einschätzung von Prozessbeobachtern wird es voraussichtlich zu Urteilen kommen. Der Vorsitzende Richter Stefan Puhle hatte in der Vergangenheit mit Blick auf alle fünf Verfahren gesagt, dass er den Klägern eher wenig Hoffnung mache.

Theoretisch könnte das Gericht am Mittwoch aber auch die Beweisaufnahme starten und etwa Gutachter und Zeugen laden. Daher ist offiziell nur von „Verkündungsterminen“ die Rede. Hintergrund der Klagen sind die Börsenturbulenzen, die der Griff nach der Macht im VW-Konzern durch die Porsche-Holding vor knapp sechs Jahren ausgelöst hatte. PSE begleitete die Ausweitung ihrer Anteile am VW-Konzern damals mit Mitteilungen an Finanzwelt und Medien. Darin hieß es zunächst, sie wolle bei VW nicht die ganze Macht. Im Herbst 2008 war das hinfällig. Der VW-Kurs schoss explosionsartig in die Höhe und Anleger verloren Geld mit Börsenwetten auf sinkende VW-Kurse.

PSE weist alle Anschuldigungen zurück

Die Kläger sehen sich nun rückblickend fehlinformiert und vermuten in den PSE-Mitteilungen Lügen oder zumindest Halbwahrheiten. Ihre Anwälte sprechen von „Strategien der systematischen Markttäuschung“. PSE weist alle Anschuldigungen dieser Art als unhaltbar zurück.

Bei den Entscheidungen diesen Mittwoch geht es um Schadenersatz von insgesamt 1,4 Millionen Euro, den zwei einzelne Kläger fordern (Aktenzeichen 5 O 401/13 und 5 O 2433/12). Ein dritter Fall um rund 213 Millionen Euro Schadenersatz, der auch diesen Mittwoch anstehen sollte, ist kurzfristig gestoppt. Die Kläger hatten einen Befangenheitsantrag gegen Richter Puhle gestellt. Hinter diesem Fall (5 O 2068/12) steht die Merckle-Gruppe. Deren Gründer Adolf Merckle verspekulierte sich mit Wetten auf VW-Kurse. Die Klage ruht nun bis zur Entscheidung über den Befangenheitsantrag.

Die zwei verbleibenden Verfahren aus dem Klagen-Quintett sind derweil auf Dezember verschoben worden. Der Grund: Der zugehörige Anwalt und Kapitalmarktrechtler Franz Braun hatte seine Mandate niedergelegt.

Nun muss sich ein neuer Kollege in die zwei Aktenzeichen 5 O 2077/11 und 5 O 3086/11 einarbeiten. Sie drehen sich um Schadenersatz von rund 1,8 Milliarden Euro und 351 Millionen Euro.