Ein weiteres Kriterium für die Zulässigkeit ist die Dauer des Aufenthalts. Wenn etwa die Montagetrupps wöchentlich wechseln, stellt dies kein Wohnverhältnis mehr dar, sondern kommt einem Beherbergungsbetrieb gleich. Dies wäre unzulässig, ist aber nach Angaben von Grund bei beiden Objekten nicht der Fall.

 

Kritik vom Mieterverein

Ist, was legal ist, auch legitim? Darüber gehen die Meinungen auseinander. So spricht etwa die Geschäftsführerin des Stuttgarter Mietervereins, Angelika Brautmeier, von „skrupellosen Vermietern“, die normale Wohnungen in eine Art gewerblichen Wohnraum umfunktionierten, um ihre Einnahmen zu optimieren. „Schneller kann man nicht an Geld kommen“, so Brautmeier. Nach ihren Erfahrungen wird die Miete den Arbeitern häufig gleich vom Lohn abgezogen. Auf der anderen Seite gebe es in Stuttgart aber genügend Menschen mit geringem Einkommen, die eben keine Wohnung fänden.

Eine fiktive Berechnung zeigt, wie lukrativ das Geschäft für den Vermieter sein kann. Wenn in einem Haus mit neun Wohnungen die Miete pro Wohneinheit 1000 Euro warm beträgt, fließen am Ende des Monats 9000 Euro auf das Konto des Vermieters. Wenn in dem Haus 30 Personen wohnen, die jeweils 500 Euro pro Monat berappen müssen, kommt er dagegen am Monatsende auf 15 000 Euro. Aber auch für die Baufirmen sind solche „Wohngemeinschaften“ lohnend – die Unterbringung der Monteure in Pensionen oder Hotels ist in der Regel deutlich teurer.

Zwar wundert sich auch Ulrich Wecker, Geschäftsführer des Haus- und Grundbesitzervereins, über den neuen Vermietungstrend: „Dadurch macht sich der Eigentümer in der Regel keine Freunde.“ Es sei schon erstaunlich, dass sich „in bester Wohnlage“ keine anderen Mieter fänden, mit denen man als Vermieter ebenfalls eine ordentliche Rendite erzielen könne. Andererseits weist Wecker aber auch darauf hin, dass Hausbesitzer frei seien, ihre Objekte innerhalb der baurechtlich geltenden Bestimmungen zu vermieten. Lediglich bei der Umwandlung in eine Art Pensionsbetrieb mit wechselnden Mietern müssten entsprechende zusätzliche Auflagen erfüllt werden, um dafür eine Genehmigung zu bekommen. Doch wer soll das kontrollieren? An der Unteraicher Straße jedenfalls wissen Nachbarn durchaus von eine regen Fluktuation unter den Hausbewohnern zu berichten.

Aus den Arbeitskollegen wird eine Wohngemeinschaft

Ein weiteres Kriterium für die Zulässigkeit ist die Dauer des Aufenthalts. Wenn etwa die Montagetrupps wöchentlich wechseln, stellt dies kein Wohnverhältnis mehr dar, sondern kommt einem Beherbergungsbetrieb gleich. Dies wäre unzulässig, ist aber nach Angaben von Grund bei beiden Objekten nicht der Fall.

Kritik vom Mieterverein

Ist, was legal ist, auch legitim? Darüber gehen die Meinungen auseinander. So spricht etwa die Geschäftsführerin des Stuttgarter Mietervereins, Angelika Brautmeier, von „skrupellosen Vermietern“, die normale Wohnungen in eine Art gewerblichen Wohnraum umfunktionierten, um ihre Einnahmen zu optimieren. „Schneller kann man nicht an Geld kommen“, so Brautmeier. Nach ihren Erfahrungen wird die Miete den Arbeitern häufig gleich vom Lohn abgezogen. Auf der anderen Seite gebe es in Stuttgart aber genügend Menschen mit geringem Einkommen, die eben keine Wohnung fänden.

Eine fiktive Berechnung zeigt, wie lukrativ das Geschäft für den Vermieter sein kann. Wenn in einem Haus mit neun Wohnungen die Miete pro Wohneinheit 1000 Euro warm beträgt, fließen am Ende des Monats 9000 Euro auf das Konto des Vermieters. Wenn in dem Haus 30 Personen wohnen, die jeweils 500 Euro pro Monat berappen müssen, kommt er dagegen am Monatsende auf 15 000 Euro. Aber auch für die Baufirmen sind solche „Wohngemeinschaften“ lohnend – die Unterbringung der Monteure in Pensionen oder Hotels ist in der Regel deutlich teurer.

Zwar wundert sich auch Ulrich Wecker, Geschäftsführer des Haus- und Grundbesitzervereins, über den neuen Vermietungstrend: „Dadurch macht sich der Eigentümer in der Regel keine Freunde.“ Es sei schon erstaunlich, dass sich „in bester Wohnlage“ keine anderen Mieter fänden, mit denen man als Vermieter ebenfalls eine ordentliche Rendite erzielen könne. Andererseits weist Wecker aber auch darauf hin, dass Hausbesitzer frei seien, ihre Objekte innerhalb der baurechtlich geltenden Bestimmungen zu vermieten. Lediglich bei der Umwandlung in eine Art Pensionsbetrieb mit wechselnden Mietern müssten entsprechende zusätzliche Auflagen erfüllt werden, um dafür eine Genehmigung zu bekommen. Doch wer soll das kontrollieren? An der Unteraicher Straße jedenfalls wissen Nachbarn durchaus von eine regen Fluktuation unter den Hausbewohnern zu berichten.

Verwunderung beim Haus- und Grundbesitzerverein

Dass manche Hauseigentümer in gewerblichem Wohnen einen lukrativen Markt entdeckt haben, zeigt auch ein Fall an der Obernitzstraße im Osten: Dort haben offenbar gleich mehrere Handwerksfirmen ein Haus angemietet, um ihre Arbeiter und Angestellten dort auf engstem Raum unterzubringen – ebenfalls sehr zum Missfallen der betroffenen Anwohner.