Zur juristischen Auseinandersetzung um den Beitrag „Firmen-Dschungel-König Wolfgang Dietrich“, erschienen in der Stuttgarter Zeitung vom 10./11. September 2016.

Stuttgart - Dietrich-Sohn gewinnt vor Gericht“, stand am Donnerstag in der „Bild“-Zeitung, und auf der Facebook-Seite „Für Wolfgang Dietrich als VfB-Präsident“ hieß es, „laut…unseren Informationen wurde gestern der einstmals so renommierten Stuttgarter Zeitung per Gerichtsbeschluss attestiert, dass sie es im Umgang mit unserem Präsidentschaftskandidaten mit der Wahrheit nicht so genau nimmt“.

 

Zur Information darüber, wer es mit der Wahrheit wie genau nimmt: Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag von CAW Dietrich, einer Firma des Sohnes des VfB-Präsidentschaftskandidaten, eine einstweilige Anordnung erlassen, die der Stuttgarter Zeitung untersagt, eine bestimmte Formulierung zu verwenden. Durch diese Formulierung kann nach Ansicht des Gerichts ein falscher Eindruck erzeugt werden – der, wie wir meinen, gar nicht entstanden ist. Dabei geht es um die Beteiligungen an der CAW Dietrich, einem Unternehmen von Christoph Dietrich. Außerdem soll es nach Auffassung des Gerichts unzulässig gewesen sein, bezüglich der Rolle einer Firma von Wolfgang Dietrich einen bestimmten Verdacht zu erzeugen. Das ist alles.

Die CAW wollte noch weitere Aussagen verbieten lassen. Dies wies das Landgericht Hamburg zurück und bestätigte somit praktisch die Korrektheit der restlichen angegriffenen Aussagen.

Hier ist ursprüngliche Beitrag ohne die beanstandete Passage.

Die Stuttgarter Zeitung hätte die gerichtliche Auseinandersetzung wohl auf sich beruhen lassen. Dass wir nun dazu Stellung nehmen, liegt an der Art, in der die CAW Dietrich GmbH kommuniziert. Denn als die CAW andere Medien über den Sachverhalt „informieren“ ließ, war die Verfügung noch gar nicht zugestellt und de facto auch noch nicht wirksam. Die Stuttgarter Zeitung wurde also mit Ausführungen konfrontiert, ohne sie kennen zu können und dann waren das auch noch diffamierende Halbwahrheiten, wie sich später herausstellte. Hierzu befragte Presse-Rechtsanwälte halten ein solches Vorgehen für „sehr fragwürdig“.

Eine weitere juristische Auseinandersetzung mit der Quattrex Sports AG ist noch anhängig. Die Quattrex ist die Gesellschaft, die Liga-Konkurrenten des VfB wie Heidenheim oder Union Berlin Darlehen gegeben hat. Wolfgang Dietrich war bis vor gut einem Monat ihr Aufsichtsratsvorsitzender.