Die Anwälte sind sich einig, dass zu spät zur Versammlung der Gewa-Anleihegläubiger in Fellbach eingeladen wurde. Beschlüsse über den Weiterbau des Gewa-Towers können an diesem Dienstag nicht fallen.

Fellbach - Dass ein Investor für den Gewa-Tower ausgesucht wird oder andere wichtige Beschlüsse über den insolventen Wohnturm fallen, ist bei der Anleihegläubigerversammlung an diesem Dienstag nicht mehr zu erwarten. Ihren Klienten zu empfehlen, keine Beschlüsse zu fassen, darauf haben sich die Rechtsvertreter der geschädigten Geldanleger aus der Projektanleihe geeinigt. Dies geht aus einem Rundschreiben der vermutlich größten Anleihegläubigerin beim Gewa-Tower, der KFM Deutsche Mittelstand AG, hervor. Sie ist über ihren Mittelstandsanleihen-Fonds investiert.

 

KFM-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Friedrich beklagt: „Die Einladung haben viele Anleger erst nach Ostern erhalten. So auch der Deutsche Mittelstandsanleihen-Fonds.“ Er berichtet: „Mittlerweile wurde von verschiedenen Rechtsanwälten festgestellt, dass die Einladung zu dieser Gläubigerversammlung nicht fristgerecht erfolgte. Es besteht Einvernehmen der Anwälte darüber, dass Beschlüsse, sofern sie auf dieser Versammlung getroffen werden sollten, anfechtbar sind.“

Beweise sicherndes Gutachten wird bestellt

Dennoch wird die Versammlung nicht abgesagt: Gläubiger können sich über die Möglichkeiten, den Gewa-Tower fertigzubauen, und den Inhalt der konkurrierenden Angebote von den beiden Investoren, die das Projekt übernehmen wollen, informieren. Hans-Jürgen Friedrich sieht aber eine weitere Gläubigerversammlung kommen – oder ein schriftliches Verfahren mit zwei Tagesordnungspunkten, die er für „elementar“ hält: Zum einen soll der Gläubigervertreter neu bestimmt werden, zum anderen „soll zur Feststellung des Leistungsstands an den vorliegenden Bauvorhaben ein Sachverständiger beauftragt werden, der ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten ist auch eine Voraussetzung für die Investoren, die Interesse an der Weiterführung des Gewa-Projektes haben.“ Mit Hilfe dieses Gutachtens sieht der Fonds-Sprecher auch für die Gläubiger eine wichtige Grundlage geschaffen, um die Angebote seriös prüfen zu können. „Insbesondere soll dieses Gutachten auch eine Beweissicherung beinhalten, sodass im Bedarfsfall Mängel angezeigt und gegebenenfalls Regressansprüche gestellt werden können“, sagt Friedrich.

Konkreter Fahrplan für den Weiterbau muss vorliegen

Eine Entscheidung ist für Friedrich erst möglich, wenn ein konkreter Fahrplan für den Weiterbau des Gewa-Projektes vorliegt. Er hält fest, „dass konzentriert an einer tragfähigen und wirtschaftlich vernünftigen Lösung gearbeitet wird. Aufgrund der Marktmissbrauchsrichtlinie und der Gefahr, dass die Gewa-Anleihe zum Spielball von Spekulanten wird, kann über die Einzelergebnisse nicht berichtet werde“. Erst auf der Grundlage des Gutachtens und der abschließenden Verhandlungen mit dem Hotelinvestor und dem Hotelbetreiber könne eine Gesamtlösung präsentiert werden.