2012 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei ehemalige Verantwortliche der Stiftung Nestwerk. Der verursachte Schaden beläuft sich auf 20 Millionen Euro. Das Landgericht hat die Anklage gegen zwei Personen zugelassen, die dritte ist in der Zwischenzeit verstorben.

Stuttgart - Sozialwohnungen hat es in Stuttgart schon vor 15 Jahren zu wenig gegeben. Deshalb fand eine Idee Anklang: Die Stiftung Nestwerk baute und verwaltete Wohnungen, finanziert über Fördergelder, die Stadt bekam im Gegenzug das Belegungsrecht – zuletzt für 329 Wohnungen. Das als Win-Win-Situation angekündigte Geschäftsmodell endete 2010 allerdings mit Schrecken: Die Stiftung meldete Insolvenz an, die Stadt Stuttgart blieb auf Ausfallbürgschaften und Darlehen in Höhe von 4,76 Millionen Euro sitzen, die Banken sollen mit fingierten Mietverträgen und gefälschten Rechnungen getäuscht worden sein. Insgesamt belief sich der Schaden auf 20 Millionen Euro.

 

Zwei Jahre später erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Verantwortliche. Fast vier Jahre später, am 28. November 2016, hat die 6. Wirtschaftskammer des Stuttgarter Landgerichts die Anklage „in vollem Umfang“ zugelassen – allerdings nur noch gegen einen ehemaligen ehrenamtlichen Stiftungsvorstand sowie Lothar Dietl, den ehemaligen geschäftsführenden Vorstand. Dessen ebenfalls angeklagte Ehefrau ist im vergangenen Sommer verstorben.

Haftsachen haben Vorrang

„Wann die Hauptverhandlung stattfinden wird, kann derzeit nicht abgesehen werden“, teilte die Richterin Elena Gihr diese Woche mit. Die Mediensprecherin verweist auf das sogenannte Nic-Stic-Verfahren, das die für Nestwerk zuständige 6. Kammer des Landgerichts momentan verhandelt: Der Vorwurf von 1231 Fällen des gemeinschaftlichen Betrugs binde die Arbeitskraft der Kollegen. Weil sich die Angeklagten seit Sommer 2012 ununterbrochen in Untersuchungshaft befinden, sei das Verfahren vordringlich zu behandeln.

Im Fall Nic-Stic wird den Angeklagten vorgeworfen, sie hätten Aktien von Schweizer Gesellschaften verkauft, die angeblich rauchfreie elektronische Zigaretten produzieren sollten. Tatsächlich aber hätte eine Produktion nie in Aussicht gestanden. 568 Anleger in Deutschland, der Schweiz und anderen europäischen Ländern sollen um insgesamt rund 20 Millionen Euro gebracht worden sein. 188 Verhandlungstage liegen bereits hinter den Richtern, das Verfahren ist laut Elena Gihr bis 30. März 2017 terminiert, „unter Umständen werden aber weitere Verhandlungstage notwendig“. Schuld daran sind das umfangreiche Beweismaterial – 438 Leitzordner, 118 Umzugskartons, sechs Terabyte Daten – und die Antragsfreudigkeit der Verteidiger der Angeklagten. „Bisher wurden 18 Befangenheitsanträge, zehn Aussetzungsanträge und eine Vielzahl sonstiger Verfahrensanträge gestellt und 50 weitere Beweisanträge angekündigt“, sfasst Elena Gihr zusammen. Weil jeder einzelne Antrag verlesen werden muss, muss die 6. Wirtschaftsstrafkammer weiterhin mit einem großen Zeitaufwand für das Verfahren rechnen.

Aktenordner auf einer Länge von 400 Metern

Nur sechs der 17 Großen Strafkammern am Landgericht verhandeln Wirtschaftsstrafsachen. Seit dem 1. Januar 2016 waren dort 58 Großverfahren anhängig, und die Ermittlungsakten daraus sind nebeneinander aufgereiht so lang wie eine 400-Meter-Laufbahn im Stadion. Nachdem ein rechtskräftiges Urteil im Mammutverfahren Porsche nun gefällt ist, konnte die Kammer das Verfahren gegen Verantwortliche der Waffenschmiede Heckler und Koch wenigstens eröffnen, aber noch nicht terminieren. Im Schlecker-Verfahren prüft die Strafkammer noch, ob die Anklage zugelassen wird.

Das bedeutet die Sichtung und Bewertung von „204 Leitzordnern mit Ermittlungsakten und 150 Kartons mit Asservaten“, sagt die Gerichtssprecherin Elena Gihr. Die 13. Wirtschaftsstrafkammer ist zurzeit mit möglichen Schwarzlohnzahlungen in der Bau- und Reinigungsbranche sowie älteren Verfahren beschäftigt, und auch das Verfahren gegen Verantwortliche des Windkraftanlagen-Unternehmens Windreich AG mit 243 Ordnern und einer 521 Seiten langen Anklageschrift bindet die Kräfte der insgesamt 18 Richter.

Das hat Folgen für die Angeklagten im Nestwerk-Verfahren, bei dem den Verantwortlichen vorgeworfen wird, in den Jahren 2007 bis 2010 in 140 Fällen für private Zwecke in die Kasse gegriffen, Rechnungen und Urkunden gefälscht und Beihilfe zum Bankrott geleistet zu haben. Einzelne Taten könnten nun wegen Verjährung nicht mehr abgeurteilt werden und rechtsstaatswidrige Verfahrenverzögerungen können dazu führen, dass ein Teil der Strafe als bereits vollstreckt zu erklären ist. „Ich nehme an, dass der eine aus gesundheitlichen Gründen sowieso nicht mehr bestraft wird, und beim anderen stellt sich die Frage, ob es trotz jahrelangem Wohlverhaltens seit Anklageerhebung noch Sühne braucht“, sagt der Rechtsanwalt Klaus Albert Maier, der Insolvenzverwalter der Stiftung. Momentan rechnet er mit einer Insolvenzmasse von 2,432 Millionen Euro, aus der Gläubiger bedient werden können.