Wenn Fluggesellschaften insolvent sind, ist im schlimmsten Fall das Geld für das Ticket weg und die Reise fällt aus. Verbraucherschützer fordern seit Jahren eine bessere Absicherung der Vorauszahlungen - bisher vergeblich.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Berlin - Tausende Kunden von Air Berlin, die Flüge gebucht und bereits bezahlt haben, bangen nach dem Insolvenzantrag um ihr Geld. Die zweitgrößte deutsche Airline beteuert zwar, dass alle Verbindungen weiter geflogen werden. Dafür soll auch ein Staatskredit von 150 Millionen Euro sorgen, den die Bundesregierung zugesagt hat. Doch wenn sich im Insolvenzverfahren bis Mitte November keine Lösung findet, droht Air Berlin das endgültige Aus. Spätestens dann wird der Flugbetrieb eingestellt werden müssen. Wer dann noch nicht geflogen ist, wird sein Geld für die Buchung womöglich nie wiedersehen. Denn bei Insolvenzen gehen Kunden von Pleitefirmen häufig leer aus.

 

Verbraucherschützer kritisieren seit vielen Jahren, dass Kunden im Falle einer Pleite von Airlines völlig unzureichend geschützt sind. Denn die Fluggesellschaften und die Verkäufer von Tickets kassieren den kompletten Flugpreis nicht selten mehr als ein Jahr im Voraus. Schon bei der Buchung im Internet muss der Flug voll bezahlt werden. Nicht selten sind das vierstellige Beträge. Die Airlines erhalten so Vorauszahlungen, die sich jedes Jahr auf Milliardenbeträge summieren.

Kein gesetzlicher Insolvenzschutz für Vorauszahlungen

Anders als bei Pauschalreisen, wo Anreise und Hotel zusammen verkauft werden, existiert bei einzelnen Flugbuchungen bis heute kein gesetzlicher Insolvenzschutz für die Vorauszahlungen. Vielen Verbrauchern ist der Unterschied nicht bewusst. Bei Pauschalreisen ist jeder Veranstalter rechtlich verpflichtet, die Kundengelder vor seiner möglichen Zahlungsunfähigkeit zu schützen. Deshalb muss den Reisenden vor der Zahlung grundsätzlich ein sogenannter Sicherungsschein übergeben werden. Damit wird garantiert, dass eine Versicherung im Falle der Pleite des Veranstalters für Schäden eintritt und der Kunde kein Geld verliert. Der Sicherungsschein enthält Angaben zum Versicherer und zur Regulierungsstelle, an die sich Kunden wenden können. Auch Folgekosten müssen ersetzt werden, wenn sich Reisen verlängern und verteuern. Für die Versicherung muss der Veranstalter Prämien zahlen.

Bei Pleiten von Fluggesellschaften wie jetzt bei Air Berlin gibt es deshalb eine Zweiklassen-Gesellschaft. Relativ entspannt können Pauschalreisende bleiben, die mit Air Berlin in den Urlaub fliegen wollen. Bei ihnen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, notfalls für Ersatzflüge zu sorgen oder das Geld komplett zurückzuerstatten. Wer allerdings nur den Flug direkt bei Air Berlin oder einem Vermittler gekauft hat, hat womöglich schlechte Karten, wenn der Flugbetrieb vor seiner Reise eingestellt wird. Dann kann man den gezahlten Preis für das dann nutzlose Ticket zwar im Insolvenzverfahren als Forderung anmelden. Doch bei der hoch verschuldeten Air Berlin, deren Eigenkapital seit Jahren komplett aufgezehrt ist und bei der längst alle Flugzeuge verkauft sind, besteht wenig Hoffnung, dass aus der Insolvenzmasse noch Forderungen in größerem Umfang beglichen werden können. Außerdem sind Kundengelder nachrangig, erst müssen zum Beispiel ausstehende Löhne und Gehälter und vorrangige Kredite bezahlt werden.

Der Flugmarkt ist weltweit hart umkämpft

Pleiten sind in der Luftfahrtbranche keine Seltenheit. Weltweit ist der Flugmarkt hart umkämpft, immer wieder müssen Anbieter aufgeben, erst voriges Jahr die belgische VLM Airlines. Davor kam für Spanair, Malev und Cirrus das Aus. Auch bei Air Berlin ist die Insolvenz keine Überraschung. Umso unverständlicher ist es für Experten wie Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg, dass die Politik bis heute bei Flugbuchungen keine Insolvenzabsicherung für Kundengelder durchgesetzt hat. Ein solcher Schutz für Reisende sei „längst überfällig“.

Doch während die bessere Absicherung von Pauschalreisen per EU-Verordnung bereits 1990 auf den Weg gebracht wurde, fehlt der gesetzliche Insolvenzschutz bei Flugbuchungen bis heute. Und das, obwohl immer mehr Flüge nur noch einzeln gebucht werden, seit Airlines ihre Angebote online sehr aggressiv und direkt vermarkten. Auch bei der jüngsten Reform der EU-Pauschalreiserichtline und dem jahrelangen Streit um die nationale Umsetzung spielte die riskante Absicherungslücke kaum eine Rolle.