Internetbetrug
Plötzlich war das Geld weg
Eckhard Stengel,
16.12.2010 12:01 Uhr
Foto: dpa
""Mit 59 Jahren lade ich doch keine Musikvideos oder Pornos herunter.""
Frau B., die Opfer der Internetbetrüger geworden ist
Dafür müssen die Kontoräuber den Namen ihrer Opfer nicht kennen; die Kontonummer reicht, wie die Bank von Frau B., die Sparda Hannover, bestätigt. Kann also jedermann fremde Konten plündern? Nicht ganz. Zum Geldeinziehen muss eine Firma zunächst eine "Lastschrift-Inkassovereinbarung" mit ihrer eigenen Bank abschließen. Dabei wird unter anderem ihre Bonität geprüft, erläutert Michaela Roth vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) der Bankenbranche. Ob die Firma dann für ihre Abbuchungen tatsächlich eine Einzugsermächtigung besitzt, wird in aller Regel nicht mehr kontrolliert.
Im Gegenzug dürfen die Kunden die Beträge formlos zurückfordern: binnen sechs Wochen nach Quartalsende ohne Begründung, danach mit dem Nachweis, dass zu Unrecht abkassiert wurde. Dieses System schaffe "ein hohes Maß an Sicherheit", sagt die ZKA-Sprecherin. Daher komme es bei sieben Milliarden Lastschriftzahlungen pro Jahr nur "sehr, sehr selten" zu Missbräuchen. Wie viele es genau sind, weiß keiner, auch nicht das für die Polizeistatistik zuständige Bundeskriminalamt.
Verbraucherschützer fordern mehr Kontrolle
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nannte es schon 2008 "ein Problem, dass die Institute Einzugsermächtigungen nicht prüfen – das lädt zum Missbrauch ein". Auch Verbraucherschützer Pauli fordert mehr Kontrollen: Wolle eine Firma erstmals Gelder einziehen, müsse ihre Bank genauer die Zuverlässigkeit prüfen und sich anfangs die Einzugsermächtigungen zeigen lassen. Diesen Aufwand scheint die Branche aber zu scheuen. Stattdessen mutet sie den Betrogenen zu, bei wiederholten Abbuchungen das Geld immer wieder einzeln zurückzufordern.
Die Bankfiliale von Frau B. sah sich weder zuständig noch technisch in der Lage, weitere Lastschriften zu stoppen. Auch die Wirecard-Bank, die das Geld für die Schweizer Firma einzog, sieht sich nicht in der Pflicht: Abbuchungen und etwaige Rückbuchungen seien "technisierte Vorgänge". Erst bei "harten Anhaltspunkten" für einen Missbrauch könne man einschreiten.
Nach einer StZ-Anfrage hat sie jetzt aber reagiert. "Keinesfalls werden wir Kontobeziehungen aufrechterhalten, bei denen das Konto für rechtswidriges Geschäftsgebaren genutzt wird", lautete die Auskunft. Welcher Art die Maßnahmen seien, sei Bankgeheimnis. Die Schweizer Firma und ihre Anwälte reagieren hingegen nicht auf Anfragen. Stattdessen verschickte die Kanzlei noch weiter Mahnungen –zuletzt sogar mit der indirekten Drohung, Frau B. einen negativen Schufa-Eintrag zu bescheren.
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frag mich nur
frag mich nur, woher die betrüger die anschrift der opferin bekamen, wenn diese lediglich die kontonummer durch probieren erraten haben? is doch irgendwie nicht schlüssig, oder?