Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Waffenschiebereien an Rebellen werden mit dem Abkommen nicht unterbunden?
Es heißt, dass keine Konflikte angeheizt und Terrorismus nicht gefördert werden soll. Somit dürfen nicht-staatliche Akteure nicht mit Waffen beliefert werden. Das ist ein Fortschritt. Ich bin aber skeptisch, dass dies zur Unterbindung aller kritischen Exporte führt. Es wurden auch keine Sanktionsmöglichkeiten festgelegt, und Militärhilfen sind ausgenommen – da gibt es viele Schlupflöcher, die so etwas weiter zulassen. Das Wesentliche an dem Vertrag ist das politische Signal, dass die Staaten bereit sind, den Waffenhandel zu regulieren. Das ermöglicht vielen Opfern bewaffneter Gewalt etwa in Afrika oder Asien, dass endlich deren Lebenssituation verbessert wird.

Welche Auswirkungen hat das Abkommen auf deutsche Rüstungsausfuhren?
Für den deutschen Export hat es keine konkreten Auswirkungen. Die hierzulande bestehenden Regelungen gehen über das UN-Abkommen hinaus. Von daher ist nicht davon auszugehen, dass es zu Veränderungen in der Exportpraxis der Bundesregierung kommt. Der Bundestag wird den Vertrag ratifizieren, dann wird die Regierung Anstrengungen unternehmen, Staaten bei der Implementierung des Vertrags in nationales Recht zu helfen. Er wird auch nicht mehr Transparenz bringen: Die Berichtsvorgaben in dem Vertrag erfüllt Deutschland heute schon.

Sind Panzerlieferungen nach Saudi-Arabien weiterhin möglich?
Die Regelungen auf deutscher und europäischer Ebene beinhalten schon ein starkes Menschenrechtskriterium. Es scheint so, dass die Bundesregierung dieses sehr großzügig auslegt. Unter Umständen ist es so, dass sie Sicherheitsinteressen – der Verteidigungsminister redet von Ertüchtigung statt Einmischung – über das Menschenrechtskriterium stellt. Wenn das so ist, müsste die Bundesregierung dies deutlicher begründen, als sie es jetzt tut.