Der EU-Parlamentarier und Internet-Experte Jan Philipp Albrecht will der Überwachung des Netzes aus den USA enge Grenzen setzen. Im StZ-Interview warnt er vor der Gefahr einer flächendeckenden Überwachung auch in Europa.

Korrespondenten: Knut Krohn (kkr)
Brüssel –Die Internetnutzer sind durch den Überwachungsskandal in den USA verunsichert. Der EU-Abgeordnete und Internetexperte Jan Philipp Albrecht fordert, dass alle Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verwalten, sich an europäisches Recht halten müssen.
Herr Albrecht, sind Sie vom Ausmaß der US-Datenschnüffelei überrascht?
Nein, es war klar, dass diese Überwachung stattfindet. Überraschend ist nur, wie gut belegt die ganze Sache nun ans Tageslicht kommt. Das ist ein deutliches Signal, und das sagt uns: wir müssen die Menschen in Europa schützen, da es die USA offensichtlich nicht tun.

Jan Philipp Albrecht ist für die Grünen Datenrechtsexperte im EU-ParlamentStZ Welche Rolle spielen Firmen wie Google und Facebook? Sie selbst stellen sich ja als Opfer der US-Behörden dar, die gezwungen wurden, die Daten weiterzugeben.
Das ist natürlich nicht ganz richtig. Wenn diese Unternehmen die Daten aus Europa weitergeben, dann verstoßen sie gegen das europäische Datenschutzrecht. Aber leider ist das europäische Recht immer noch sehr unklar, da es in jedem Staat unterschiedlich geregelt ist. Deshalb tun sich immer wieder Lücken auf. Aus diesem Grund brauchen wir die einheitliche Datenschutzverordnung, die festschreibt, dass alle Unternehmen, die Daten von europäischen Bürgern verwalten, sich auch an europäisches Datenschutzrecht halten müssen.

Wäre eine flächendeckende Überwachung auch in Europa möglich?
Denkbar ist es leider schon. Denn auch in EU-Ländern wird mit demselben Spionageprogramm wie in den USA gearbeitet. Und auch in den EU-Ländern gibt es anlasslose Überwachung von unverdächtigen Personen. Aber vereinbar mit den europäischen Regeln ist das nicht. Unsere EU-Grundrechtecharta sagt, dass jeder Eingriff verhältnismäßig sein muss. Und die flächendeckende Überwachung aller EU-Bürger in ihrem Kommunikationsverhalten ist nicht verhältnismäßig – egal für welchen Zweck.