Sie regieren mit den Grünen. In Hessen kommt jetzt eine Koalition aus CDU und Grünen, im Bund regiert die SPD mit CDU und CSU. Ergeben sich da neue Optionen?
Ich bin gespannt auf den Dialog mit der neuen Landesregierung in Wiesbaden und auf die Arbeit der großen Koalition im Bund. Beides wird auch einiges an der Arbeit im Bundesrat verändern. Was künftige Wahlen betrifft, ist es inzwischen Beschlusslage aller Parteien, für die eigenen Ziele zu kämpfen und am Ende zu schauen, mit welcher demokratischen Partei man sie am besten umsetzen kann – ohne die Beschränkungen aus der Vergangenheit. Es gibt eine größere Offenheit.
Also kein Automatismus für Rot-Grün?
Es ist ja auch auf Bundesebene gesagt worden: Rot-Grün ist unsere Wunschkoalition. Das gilt auch für mich persönlich. Aber wenn das nicht zu realisieren ist, gibt es eben andere Konstellationen. Für Rheinland-Pfalz streben wir an, über 2016 hinaus eine rot-grüne Landesregierung zu stellen. Schließlich arbeitet die Koalition eng und zielorientiert zusammen. Rot-Grün passt hier einfach.
Sind Sie mit dem Koalitionsvertrag im Bund zufrieden?
Ich denke, dass wir als SPD sehr zufrieden sein können. Wir konnten ja sehr wichtige Kernanliegen durchsetzen. Für den Mindestlohn kämpfe ich seit über zehn Jahren, früher noch als Arbeitsministerin. Hinzu kommen weitere wichtige Vereinbarungen, etwa zur Stärkung der Tarifeinheit und der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. Und wir müssen das Gesetz über erneuerbare Energien novellieren. Das wird noch einmal eine große Herausforderung – auf der einen Seite den Belangen der Industrie gerecht zu werden, aber auf der anderen Seite auch die erneuerbaren Energien zu fördern.
Leidet das Verhältnis zu Ihrem hessischen Amtskollegen Bouffier daran, dass er an der Klage zum Länderfinanzausgleich festhält?
Aus meiner Sicht nicht. Klar ist, dass es 2019 ohnehin zu einer Neuregelung kommen muss. Die Ministerpräsidenten haben ja schon ein Verfahren eingeleitet, den Länderfinanzausgleich neu zu organisieren. In dieser Legislaturperiode müssen dafür die Weichen gestellt werden. Ob das Bundesverfassungsgericht im Wissen über diese Pläne vorher dazu Vorgaben machen wird, kann ich nicht beurteilen.
Sie sehen die Klage nicht als Bedrohung an?
Nein, überhaupt nicht. Am Ende werden alle Ministerpräsidenten gefordert sein, einen vernünftigen Länderfinanzausgleich miteinander zu vereinbaren.
Sind Sie für die Beibehaltung des Solidarzuschlags auf längere Sicht, dann wohl nicht mehr nur für Ostdeutschland?
Ich kann mir schon vorstellen, dass der Soli künftig für strukturschwache Gebiete unabhängig von der geografischen Lage genutzt werden könnte.