Baden-Württemberg hat sich bereit erklärt, Castor-Behälter aufzunehmen. Fünf Behälter sollen in Zwischenlager nach Phillipsburg kommen, woran sich die CDU stört. Umweltminister Franz Untersteller hält dagegen.

Stuttgart - Die Bundesrepublik Deutschland muss bis Ende 2015 insgesamt 26 Behälter mit Atommüll aus den Wiederaufarbeitungsanlagen (WAA) im französischen La Hague und dem britischen Sellafield zurücknehmen. Da Gorleben als Lagerstätte ausfällt, haben sich Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg bereit erklärt, Castorbehälter aufzunehmen. Fünf Behälter sollen ins Zwischenlager nach Philippsburg kommen, woran sich die CDU stört. Der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hält dagegen.
Herr Untersteller, CDU-Fraktionschef Peter Hauk wirft Ihnen vor, die Aufnahme von fünf Castorbehältern aus La Hague in Philippsburg gefährde die Sicherheit der Bevölkerung, da dort die Voraussetzungen für eine Umladung der Transportbehälter fehlten.
Dieser Vorwurf ist völlig aus der Luft gegriffen. Und er lässt außer Acht, dass es in Philippsburg bereits seit etwa zehn Jahren ein Zwischenlager gibt. Dort werden hoch radioaktive Abfälle aus den beiden dortigen Reaktoren eingelagert. Was nun aus La Hague zurückkommt, sind schwache und mittelradioaktive Abfälle, die in sogenannte Glaspupillen eingegossen sind.
Eine von CDU-Fraktionschef Hauk geforderte Konditionerungsanlage für Philippsburg ist also unnötig?
Ich weiß nicht, was Herr Hauk damit meint. Letztlich geht es um technische Einrichtungen für das Hantieren mit den Castoren. Diese Einrichtungen unterscheiden sich von denen, die in den Zwischenlagern vorhanden sind, weil die Castoren, die heute in Philippsburg stehen, andere Typen sind als diejenigen, die aus La Hague zurückkommen.
Eine solche Konditionierungsanlage soll es offenbar nur in Gorleben geben.
Auch da bringt Herr Hauk etwas durcheinander. Er meint vermutlich eine sogenannte heiße Zelle. Diese benötigt man für den Fall, dass sich herausstellen sollte, dass ein Deckel an den Castoren defekt ist. Ob eine solche Einrichtung an den Zwischenlagern eingerichtet werden muss, ist im Übrigen keine Frage, die ich – beziehungsweise das Land Baden-Württemberg – zu entscheiden haben. Das ist Sache des Bundesamtes für Strahlenschutz. Dort muss auch die für die Aufnahme der fünf Castoren notwendige Änderungsgenehmigung erteilt werden. Das baden-württembergische Umweltministerium ist dafür nicht zuständig. Aus unserer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Hinderungsgründe. Aber vorher muss sich die EnBW mit dem Bundesumweltministerium über die offenen Fragen verständigen. Diese gibt es sowohl in rechtlicher, technischer und finanzieller Hinsicht.
Werden Sie Kollegen in anderen Bundesländern animieren, ebenfalls Lagerplätze zur Verfügung zu stellen?
Das Land Baden-Württemberg stellt sich seiner Verantwortung. Ich würde mir wünschen, dass sich andere und gerade auch die CDU/CSU-geführten Bundesländer, die alles für eine Verlängerung der Laufzeiten der Atomkratftwerke getan haben, ebenfalls zu ihrer Verantwortung stehen. Ich denke da beispielsweise an Bayern, wo sechs Atomkraftwerke stehen. Es ist doch geradezu ein Aberwitz, dass mit Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ausgerechnet zwei Bundesländer voran gehen, deren Umweltministerien von Atomkraftgegnern wie Robert Habeck und mir geführt werden.