In der letzten Zeit erregten spektakuläre Fehlurteile Aufsehen. Statistiken dazu fehlen. Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs, bezeichnet Fehlverurteilungen als Ausnahme. Er hält aber die Entschädigung der Opfer von Fehlurteilen für zu niedrig.

Karlsruhe - In den vergangenen Monaten erregten mehrere spektakuläre Fehlurteile Aufsehen. Statistiken dazu fehlen. Klaus Tolksdorf, der Präsident des Bundesgerichtshofs, bezeichnet Fehlverurteilungen als absolute Ausnahme. Er hält aber die Entschädigung der Opfer von Fehlurteilen für zu niedrig.

 

Herr Tolksdorf, wie viele Fehlurteile gibt es in Deutschland?
Es gibt keine Statistik, die uns darüber Auskunft gibt.

Ihr Kollege, Bundesrichter Ralf Eschelbach, sagt, bei Sexualdelikten liege die Quote von Fehlurteilen bei 25 Prozent. Können Sie das nachvollziehen?
Nein. Das kann ich nicht nachvollziehen. Auch die Kollegen, mit denen ich über diese Zahl, die wirklich erschreckend wäre, wenn sie denn zuträfe, gesprochen habe, können das weder bestätigen noch nachvollziehen. Der Kollege Eschelbach hat, wenn ich es richtig verstehe, in seine Schätzung zum einen Zahlenmaterial aus Strafverfahren in Amerika eingestellt, die nach völlig anderen Prinzipien ablaufen und deutlich weniger Filter zum Schutz des Beschuldigten vor der Hauptverhandlung kennen, und zum anderen Erkenntnisse aus zivilrechtlichen Verfahren hier bei uns, die ebenfalls völlig anderen rechtlichen Prinzipien folgen. Das sind aber keine Daten, die irgendeinen Rückschluss auf die Zahl von Fehlverurteilungen in Strafverfahren in Deutschland zulassen.

Aber müssten solche Schätzungen nicht Anlass sein, einem Problem nachzugehen, das es offenkundig gibt?
Solche Schätzungen sicher nicht. Sie haben keine tragfähige Grundlage. Wenn erfahrene Kollegen von Fehlurteilen sprechen, beziehen sie sich vor allem auf Freisprüche, die oft nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ ergehen. Durch diesen fundamentalen rechtsstaatlichen Grundsatz ist im System angelegt, dass eine ganze Reihe von Urteilen nicht der wahren Tatsachenlage entsprechen. Aber eben dieser Grundsatz verhindert auch Fehlverurteilungen. Er bietet leider keinen absolut wirksamen Schutz. Fehlverurteilungen gibt es, die wird es – leider – auch in Zukunft geben. Jeder Fall ist ein Fall zu viel. Aber dass es sich um ein Massenphänomen handelt, kann man ausschließen. Es ist sicher auch keine signifikante Zunahme zu verzeichnen, wie es nach einigen spektakulären Fällen in jüngerer Zeit in den Medien insinuiert wird.

Woher wissen Sie, dass es Ausnahmefälle sind, wenn es keine Statistik und keine Übersicht darüber gibt?
Wir können letztlich nur von den Wiederaufnahmeverfahren ausgehen, die im Ergebnis Erfolg hatten und in einer neuen Hauptverhandlung zum Freispruch führen. Deren Zahl ist gering. Freilich mag noch ein gewisses Dunkelfeld hinzukommen. Trotzdem bleiben Fehlverurteilungen die absolute Ausnahme.

Haben Sie denn eine Statistik, wie viel Wiederaufnahmeverfahren Erfolg hatten?
Nein, die haben wir nicht. Aber wenn Wiederaufnahmeverfahren Erfolg haben und verurteilte Angeklagte, die eine Freiheitsstrafe verbüßen oder verbüßt haben, freigesprochen werden, dann wird das doch fast ausnahmslos durch die Medien und die Fachzeitschriften bekannt.