Max Stadler, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, fordert nach den NSU-Morden Reformen in den Sicherheitsdiensten des Staates: Nicht jedes Bundesland brauche einen eigenen Verfassungsschutz.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Das Justizministerium macht Druck. Staatssekretär Stadler fordert eine rigide Reform des Verfassungsschutzes: „Die Pannen lassen es nicht zu, dass man einfach zur Tagesordnung übergeht“.

 

Herr Stadler, drei Chefs des Verfassungsschutzes sind über Verfehlungen im Zusammenhang mit der rechtsterroristischen Mordserie gestürzt. Hat der Dienst versagt?
In welchen Bereichen und auf welchen Ebenen ein Versagen vorliegt vorliegt, klären ja gerade die Untersuchungsausschüsse. Klar ist schon jetzt: Es kann mit den Verfassungsschutzbehörden nicht so weiter gehen wie bisher. Die bekannt gewordenen Pannen lassen es nicht zu, dass man einfach zur Tagesordnung übergeht.

Ist das Ansehen beschädigt?
Der Vertrauensverlust ist mit Händen greifbar.

Wozu brauchen wir den Verfassungsschutz noch?
Man wird jetzt prüfen müssen, in welcher Form die insgesamt 17 Verfassungsschutzbehörden, die es im Bund und in den Ländern gibt, weiter bestehen können. Klar ist aber auch, dass die Aufgaben nicht wegfallen, bloß weil sie in der Vergangenheit nicht richtig erfüllt worden sind. Verzichten wird man darauf nicht können.

Die Rücktritte deuten auf Führungsversagen hin. Sind Geheimdienste noch steuerbar?
Die Führung einer solchen Behörde ist sicher eine besonders schwierige Aufgabe. Das Kernproblem liegt in der zersplitterten Struktur der Verfassungsschutzbehörden.

Was meinen Sie konkret?
Schon als Mitglied des früheren BND-Untersuchungsausschusses war für mich klar, dass kleinere Verfassungsschutzämter mit den vielfältigen Aufgaben überfordert sind. Daher brauchen wir eine neue Sicherheitsarchitektur. Damals hat man das nicht angepackt, weil zu viele Besitzstandswahrer es verhindert haben. Aber ich bin überzeugt, dass eine bessere Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes in den Ländern und im Bund organisiert werden muss und dass es auch zu einer Konzentrierung kommen muss, wenn eine effektivere Arbeit geleistet werden soll.

Braucht jedes Bundesland einen eigenen Verfassungsschutz?
Das denke ich nicht, und es wird zu Zusammenlegungen von Landesverfassungsschutzämtern kommen müssen. Die furchbare Mordserie des NSU hat gezeigt, dass es erhebliche Defizite gegeben hat. Diese müssen jetzt beseitigt werden, und es darf keinen weiteren Aufschub mehr geben.

Ist das eine Welt mit eigenen Gesetzen?
In einem Rechtsstaat sind alle Sicherheitsbehörden an Recht und Gesetz gebunden. Es bedarf aber einer noch stärken Kontrolle, damit sich Teile dieser Behörden nicht verselbständigen. Im Bund haben wir immerhin eine Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zustande gebracht. Ich plädiere dafür, dass alle Landtage einmal überprüfen, ob die Kontrolle des Verfassungsschutzes vor Ort schon den im Bund erreichten Standards angepasst ist. Gleichzeitig zeigen die Pannen beim Bundesamt für Verfassungsschutz, dass auch hier die Behörde noch stärker kontrolliert und an die kurze Leine genommen werden muss.

Sind Behörden, die größtenteils im Geheimen arbeiten, überhaupt kontrollierbar?
In den Kontrollgremien herrscht ja Vertraulichkeit. Deshalb gibt es keine Ausrede, die es rechtfertigen würde, den Parlamentariern wichtige Fakten vorzuenthalten. Das darf nicht sein.

Bräuchte die Regierung eine Geheimdienstbeauftragten, der die Oberhoheit hat?
Nein, es gibt ja schon jetzt eine Regierungsverantwortung für alle Nachrichtendienste. Der Schlüssel liegt in einer Organisationsreform und einer wirksameren parlamentarischen Kontrolle.

Die Zusammenarbeiten mit V-Leuten bewegt sich stets am Rande der Legalität. Wie könnte das rechtsstaatlich reguliert werden?
Man kann auf den Einsatz von V-Leuten nicht völlig verzichten. Es darf sich hier aber keine Grauzone entwickeln. Man muss die Verwendung von V-Leuten auf ein Minimum beschränken und die Vorgaben klarer formulieren. Auch hier könnte ich mir einen unabhängigen Kontrollmechanismus vorstellen, bei dem wiederum das Parlament mit einbezogen wird.

Könnten Sie sich als Liberaler eine Demokratie ohne Geheimdienst vorstellen?
Das zweifellos eine schöne Wunschvorstellung. Ich glaube aber, dass die Realität anders aussieht. Im Grundgesetz sind Polizei und Nachrichtendienste klar getrennt. Daran müssen wir festhalten. Ich meine, dass dieser Grundsatz in der Vergangenheit schon viel zu stark aufgeweicht worden ist.