Inzestfall in Rheinland-Pflaz "Taten gelten als Familiengeheimnis"
Dietmar Telser, 13.02.2011 16:24 Uhr
 Foto: Rosenkranz
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"„Die Aufsichtspflicht des Staats hat Grenzen.“"
Der Psychiater Erich Krausbeck

Stuttgart - Mehr als 20 Jahre lang soll ein Familienvater aus Fluterschen seine Töchter missbraucht haben. Der Psychiater Erich Krausbeck aus Bad Ems spricht über das geschlossene System Familie und das Schweigen der Öffentlichkeit.

Herr Krausbeck, es hat Jahrzehnte gedauert, bis die Fälle an die Öffentlichkeit kamen. Wie erklären Sie sich dieses Schweigen über einen so langen Zeitraum hinweg?


Die Tat erinnert an den Fall Fritzl in Österreich. Wir sprechen von einem geschlossenen System Familie. Kinder kommen oft gar nicht auf die Idee, dieses System zu durchbrechen. Solche Taten gelten als Familiengeheimnis. Betroffene haben meist auch gar keinen Lösungsweg im Kopf. Daraus auszubrechen, erfordert eine enorme Energie. Der Gang an die Öffentlichkeit ist ein Riesenschritt und hat ja auch weitreichende Konsequenzen. Die Betroffenen werden vor einer Gemeinde, vor Verwandten und Bekannten bloßgestellt - auch als Opfer. Es hätte durchaus sein können, dass dieses schreckliche System weiter Bestand gehabt hätte.

Offenbar haben die Menschen im Ort nichts bemerkt. Wie kann das sein?


Die Störung war nicht so massiv, dass man den Impuls hatte, das als kriminell einzuordnen. Es ist möglich, verdächtige Beobachtungen zu machen. Daraus den Rückschluss zu ziehen, dass möglicherweise ein Verbrechen vorliegt, ist ein anderer Schritt. Wenn jemand wenig integriert und abgesondert lebt, so wird er zwar beobachtet - er gibt aber keinen Einblick.

Gibt es keine Signale, die darauf schließen lassen, dass etwas nicht stimmt?


Nein, woran sollte man das erkennen? Dabei stellt sich auch die Frage, wann man sich einmischen darf. Ich kann nicht jeden Nachbarn denunzieren, nur weil er mir seltsam erscheint. Es ist die Angst, irgendwo unberechtigt einzudringen, davor scheuen sich viele zu Recht.

Also hätte das Jugendamt früher reagieren müssen?


Solche Familien vermeiden oft, verdächtig aufzutreten. Es gibt solche Strukturen mit Grauzonen, die in die Kriminalität gehen. Die Öffentlichkeit kann erst dann aktiv werden, wenn es einen Anhaltspunkt gibt. Schließlich gibt es keine routinemäßigen Überprüfungen der Familie. Das ist mit unserer gesellschaftlichen Vorstellung nicht vereinbar. Die Aufsichtspflicht des Staates hat eben Grenzen.

Was ja auch gut ist.


Das dachte ich bisher auch. Vielleicht muss nach solchen Fällen aber neu nachgedacht werden.

Wie verarbeiten das die Enkelkinder?


Die Kinder der Stieftochter werden mit einer völlig neuen Realität konfrontiert. Bis vor kurzem haben sie ihre Situation als normal betrachtet. Diese Liebe war aber kriminell. Welche Folgen dies für die Kinder hat, ist schwer abzuschätzen. Vielleicht hatten sie innerhalb dieses Gewaltsystems auch einen Schonraum.

Kommentare (1)
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FEB
14
Breuer Oskar, 11:38 Uhr

Niemand wusste was?

Also, nach dem, was ich darüber gelesen habe,auch in der Stuttgarter Zeitung, wurde nicht nur über die vielen Kinder in dem Haus gemunkelt, sondern das Jugendamt fragte "öfter mal " nach, eben weil es offensichtlich auch anonyme Hinweise aus der Nachbarschaft gegeben haben soll. Und ein junges Mädchen bekommt, seit sie 15 oder 16 ist, fast jedes Jahr ein Kind und das soll alles geheim geblieben sein? Das, was Ihr Herr Psychiater da sagt, trifft doch auf diesen Fall überhaupt nicht zu. Hier liegt doch eindeutig ein Verschulden des Amtes vor!