Der Druck auf radikale Islamisten wächst. Innenminister Friedrich droht mit Ausweisung und Vereinsverboten.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Die „Einladung zum Paradies“ ist inzwischen hinfällig. Unter diesem Titel hat ein islamischer Fundamentalist mit Namen Muhamed Ciftci bis vor Kurzem seine Propaganda betrieben, zunächst in Braunschweig, schließlich in Mönchengladbach. Wegen des „Fahndungsdrucks“ sei er von Niedersachsen ins rot-grüne Nordrhein-Westfalen ausgewichen, sagt der CDU-Innenexperte Günther Krings. Er wirft NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) vor, „die salafistische Gefahr in den vergangenen zwei Jahren weitgehend ignoriert“ zu haben. Der Wahlkampf im Westen der Republik befeuert die Debatte über islamistische Umtriebe.

 

Herr Ciftcis „Einladung zum Paradies“ existiert nicht mehr. Nachdem das Bundesinnenministerium ein „vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren mit dem Ziel des Verbots“ angestrengt hatte, löste Ciftci die Organisation kurzerhand selbst auf. Diese Taktik sei keineswegs ungewöhnlich in salafistischen Kreisen, sagen Sicherheitsexperten. Verdächtige Zirkel ändern ihren Namen, verlegen ihr Domizil. „Wir haben es da mit schwierigen Strukturen zu tun“, sagt Krings. Das mindert die Schlagkraft der Drohung, die Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) jetzt bekräftigt hat. Er wolle „alle Möglichkeiten des Rechtsstaats nutzen“, um gegen Salafisten vorzugehen, denen er „ideologische Nähe zu Al-Kaida“ unterstellt.

Hürden für Vereinsverbote sind hoch

Die Hürden für Vereinsverbote sind hoch. Das Innenministerium darf laut Grundgesetz nur solche Organisationen auflösen, „deren Zwecke oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten“. In den vergangenen zehn Jahren gab es etliche solcher Fälle. Unter anderem wurden sieben islamistische Organisationen verboten, zuletzt der libanesische Fernsehsender Al-Manar, dem antisemitische Propaganda und Kontakte zur Hisbollah zur Last gelegt wurden.

Auch Thomas Oppermann, Fraktionsgeschäftsführer der SPD, plädiert für ein zügiges Verbot der Salafistenvereine. Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl spricht sich dafür aus, militante Islamisten des Landes zu verweisen. Deutschland müsse sich „mit allen Mitteln gegen den Import eines steinzeitlichen Religionsverständnisses wehren“. Friedrich will die Möglichkeit von Ausweisungen prüfen lassen, verweist aber auf die rechtlichen Schwierigkeiten. SPD-Mann Oppermann fordert: „Der Innenminister sollte weniger Hilflosigkeit verbreiten.“

Allerdings sind auch hier die juristischen Hürden nicht unerheblich. Außerdem gibt es unter den militanten Salafisten etliche mit deutschem Pass. Sie können nicht ausgewiesen werden. Die Staatsangehörigkeit kann ihnen nicht entzogen werden. Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er „in einer Weise, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören“, Volksverhetzung betreibt. Der bloße Protest gegen rechtsradikale Demonstrationen erfüllt diesen Tatbestand wohl noch nicht. Gewalttätige Attacken gegen Polizisten bei solchen Aktionen könnten eine Ausweisung rechtfertigen, da sie unter Umständen als Landfriedensbruch zu werten sind. Allerdings bedürfte es dann eines rechtskräftigen Urteils.