Weil die Stadt Fellbach rechtzeitig einen Bebauungsplan geändert hat, hatten radikale Muslime mit ihrem Wunsch auf ein Salafisten-Zentrum in Oeffingen keine Chance.

Fellbach-Oeffingen - Dass sich in Oeffingen, dem Teilort der Stadt Fellbach, eine Salafisten-Gruppe in einem leer stehenden Bürokomplex einnisten wollte, hat vor Ort erhebliches Aufsehen erregt. Ein Zentrum für die strenge Auslegung des Islams, für religiöse Missionierung oder „systematische Indoktrination“ und möglicherweise staatsfeindliche Umtriebe, vor denen das Landeskriminalamt warnte, wäre alles andere als willkommen gewesen.

 

Über ein solches Vorhaben hat zuerst das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ unter der Überschrift „Schwäbisches Dorf verhindert Salafisten-Zentrum“ berichtet. Drei Gesellschafter einer EMC-Immobilien GmbH aus Kuweit haben im Jahr 2014 im Oeffinger Gewerbegebiet ein größeres Gebäude für 1,07 Millionen Euro erworben, um dort ein solches Salafisten-Zentrum einzurichten. In der Folge informierte das Stuttgarter Landeskriminalamt den Fellbacher Oberbürgermeister Christoph Palm, dass dort eines der größten Dawa-Zentren in Deutschland mit den eingangs geschilderten Aktivitäten geplant sei.

Gemeinderat greift mit Änderung eines Bebauungsplan ein

Das Vorhaben scheiterte allerdings, das Gelände steht inzwischen wieder zum Verkauf. Laut dem Bericht ist auf den Hinweis aus Stuttgart hin der Fellbacher Gemeinderat eingeschritten, der Bauausschuss habe sogar geheim getagt, religiöse Veranstaltungen im Gewerbegebiet sind nun nicht mehr erlaubt.

Die Stadtbeamten und der Gemeinderat als höchstes Gremium der Stadt waren, wie Baubürgermeisterin Beatrice Soltys auf Anfrage unserer Zeitung sagt, längst gut vorbereitet, ohne andererseits konkret mit einem solchen Ansinnen aus der Islamistenecke gerechnet zu haben. Man könnte auch sagen: Bei der Aufgabe, ihre Bebauungspläne aktuell zu halten, hat die Stadt Fellbach ihre Hausaufgaben gemacht, und deshalb war es möglich, die Salafisten abzuweisen.

Stadt Fellbach hält ihre Bebauungspläne aktuell, um unerwünschte Nutzungen zu untersagen

Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung hatten bereits vor Eintreffen einer Bauvoranfrage für das Oeffinger Grundstück, wie Bürgermeisterin Soltys betont auch unabhängig, aber zeitlich parallel zu der vor 22 Monaten eingegangenen Warnung des Landeskrimimalamts, die Weichen gestellt: Die älteren Bebauungspläne von Gewerbegebieten in Fellbach sollten nach dem ständigen Wunsch des Gemeinderats generell gegen immer wiederkehrende Anträge auf nichtgewerbliche Nutzungen abgesichert werden. Dies sollte dem Verlust von gewerblichen Flächen entgegenwirken und damit auch der Sicherung der städtischen Einnahmen an Gewerbesteuern dienen. Dabei ging es nach ihrer Darstellung nicht speziell um Moscheen oder dergleichen, sondern darum, in den Gewerbegebieten nicht nachträglich Wohnungen, kulturelle oder soziale Einrichtungen zuzulassen, die in den Charakter eines Gewerbegebiets nicht passen. Diese Bebauungsplanänderungen hat das Bauamt in Fellbach bereits vorbereitet. Speziell für das Gebiet „Grund I“ für Teilflächen der Porschestraße, Dieselstraße, Hofener Weg und Daimlerstraße, wo sich das besagte Grundstück befindet, hat der Gemeinderat am 9. Dezember 2014 nach einer nichtöffentlichen Vorbereitung in seinem Bauausschuss in öffentlicher Sitzung beschlossen, anstelle alter Bebauungspläne einen neuen aufzustellen, um dieses Verbot gewerbefremder Nutzungen durchzusetzen.

Nach dem Bescheid zu einer Bauvoranfrage geben die Salafisten auf

Beatrice Soltys, die Chefin über die Fellbacher Bauämter sagt: „Das war für uns ein ganz normaler Vorgang.“ Nach ihren Worten ging bei der Stadtverwaltung später tatsächlich eine Bauvoranfrage aus der Salafistengruppe, unter anderem mit dem Ziel einer Änderung der Nutzungsvorschriften, ein. Diese haben die Beamten mit einer Erläuterung der Rechtslage in dem Gewerbegebiet ausführlich beantwortet und erläutert, warum ein eventuell nachfolgender Bauantrag abzuweisen ist: Eine religiöse oder kulturelle Nutzung des Grundstücks ist dort nach dem erklärten Willen des Gemeinderats, wie er in dem Beschluss vom Dezember formuliert wurde, ausgeschlossen. Das reichte schon: Ein Bauantrag, gegen dessen Ablehnung den verhinderten Investoren der Klageweg offen gestanden wäre, ist danach nicht mehr eingegangen. Die Stadt musste auch nicht das Instrument einer Veränderungssperre einsetzen. Dieses stoppt Bauanträge oder gewünschte Nutzungsänderungen, bis ein Bebauungsplanverfahren – das sich oft über ein Jahr, wenigstens aber mehrere Monate hinzieht – abgeschlossen, ist. Dass das damals eingeleitete Bebauungsplanverfahren wegen dringender anderer Arbeiten im Bauamt noch nicht zu Ende gekommen ist und der abschließende Satzungsbeschluss und damit die Rechtskraft des neuen Bebauungsplans bis heute fehlt, hat danach keine Rolle mehr gespielt.

Wie die Bürgermeisterin sagt, hatte sie selbst zu den Antragstellern keine persönlichen Kontakte: „Das war laufendes Geschäft, für uns nichts Außergewöhnliches.“