Stuttgart - Ist das Leben eines geschützten Feldhasen mehr wert als das Leben eines Hundes oder einer Hauskatze? Darüber sind der Landesjagdverband und die Tierschützer unterschiedlicher Meinung. Die Landesregierung schlägt sich im Zweifel auf die Seite der Hasen. Hofhunde und besonders Hauskatzen gehen daher ein erhöhtes Risiko ein, je weiter sie sich von Haus und Hof entfernen. Werden Miez und Hasso mehr als 500 Meter vom nächsten Gebäude entfernt angetroffen – speziell von einem Jagdausübungsberechtigten – kann ihr letztes Stündlein geschlagen haben. Sehr zum Ärger der Tierschützer dürfen streunende Katzen und Hunde abgeschossen werden. "Der Gesetzgeber hat in seiner Abwägung entschieden, wildlebende Tiere vor streunenden Katzen und Hunden zu schützen", teilt das Landwirtschaftsministerium auf Anfrage der Grünen mit.
Besonders gefährdet sind Katzen. Wühlmäuse, Langschwanzmäuse, Wildkaninchen oder junge Feldhasen gehören nach ministerieller Auskunft zum Beutespektrum einer Hauskatze. Von Vögeln, bodenbrütendem Federwild, Reptilien und Insekten ganz abgesehen. Wie viele Hunde und Katzen das Jagdgesetz das Leben gekostet hat, darüber kann das Ministerium keine Auskunft geben. "Hunde und Katzen werden in der Jagdstatistik nicht erfasst".
Hunde dagegen dürfen nur erschossen werden, wenn sie erkennbar Wild nachstellen und nicht anders vom Wildern abgehalten werden können. Offenbar haben die Grünen mit der Treffsicherheit der Jäger eigene Erfahrungen gemacht. Wie denn sichergestellt sei, fragen sie, dass der freilaufende Vierbeiner als Jagd-, Blinden-, Hirten-, Polizei- oder Rettungshund erkannt werde. Solche Tiere dürfen nämlich niemals abgeschossen werden. Sicher kann man da nur sein, wenn die Tiere mit einem Erkennungshalsband oder Erkennungsgeschirr ausgerüstet sind, erklärt das Ministerium.