Für die Naturschützer ist das in Baden-Württemberg heftig umstrittene neue Jagdgesetz Vorbild für ganz Deutschland. Denn dass der Naturschutz Zugriff auf das Jagdrecht bekommt, geht nicht nur den Jägern viel zu weit.

Für die Naturschützer ist das in Baden-Württemberg heftig umstrittene neue Jagdgesetz Vorbild für ganz Deutschland. Denn dass der Naturschutz Zugriff auf das Jagdrecht bekommt, geht nicht nur den Jägern viel zu weit.

 

Stuttgart  - Umstrittenes Pilotprojekt: Nach Ansicht von Naturschützern sollte das in Baden-Württembergs aktuell hart umkämpfte Jagdgesetz Beispiel geben für viele andere Bundesländer. „Es ist ein guter erster Schritt“, sagte Stefan Adler, Waldreferent beim Bundesverband des Naturschutzbundes Nabu in Berlin.

Viele weitere müssten aber sicher folgen, um den „Reformstau bei den Jagdgesetzen“ in Deutschland endlich aufzulösen. Das Bundesjagdgesetz stamme aus den 1950er Jahren - seither habe sich etwa beim Tierschutz, aber auch bei der Wildtierforschung sehr viel getan.

Auch beim Landesjagdverband (LJV) in Stuttgart geht man davon aus, dass der Streit in Baden-Württemberg nur der Anfang ist. Im Saarland gab es ähnliche Debatten inklusive einer „Demonstration für ein vernünftiges Jagdrecht“. Inzwischen hat Schwarz-Rot an der Saar das Gesetz verabschiedet, es stamme aber noch aus Feder der Grünen, berichtete LJV-Geschäftsführer Erhard Jauch. Es gehe auch nicht so weit wie der Gesetzentwurf von Grün-Rot hierzulande.

Grüne stecken hinter den meisten Neuerungen

Unter dem Strich steckten die Grünen hinter den meisten Vorstößen für neue Jagdgesetze, die es auch in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen gebe. Mit der Föderalismusreform ist das Jagdrecht vom Bund auf die Länder übergegangen.

„Wir rechnen damit, dass auch andere Länder sagen: Der Naturschutz muss bei Landwirtschaft, Forst und Jagd das Sagen haben.“, sagte Jauch. Das sei ohnehin das Hauptproblem, dass Baden-Württembergs Jäger mit dem grün-roten Jagdgesetz hätten: „Der Naturschutz bekommt Zugriff auf das Jagdrecht.“ Die Eigenverantwortung der Jäger werde mit Füßen getreten. Kern des Gesetzes ist ein sogenanntes Schalenmodell, in dem die Tiere in drei Stufen von jagbar (Nutzungsmanagement) bis geschützt (Schutzmanagement) eingeteilt werden - von Wildtiermanagern, nicht von Jägern.

„Wir sehen zwölf jagbare Arten“, sagte Nabu-Experte Adler. Das Gesetz sieht deutlich mehr vor. Natürlich gehe der grün-rote Gesetzentwurf dem Nabu nicht weit genug, sagte Adler, aber er sei ja auch ein Kompromiss. Am Jagdrecht zu drehen, sei immer ein „enormer Prozess“. Die Jäger täten sich schwer dabei, zu sehen, „dass sie ein Teil der nachhaltigen Nutzung der Wälder sind“. Adler ist sich aber sicher, dass steter Tropfen den Stein höhlt. „Es sind nicht alle Jäger total konservativ.“

FDP-Generalsekretär: Neues gesetzt baut auf Verbote und Beschränkungen

FDP-Generalsekretär Patrick Meinhardt sagte am Montag: „Das grün-rote Jagdgesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es steht, und sollte sofort eingestampft werden.“ Das „Bürokratiemonster“ sei weit davon entfernt, ein bundesweites Vorbild zu sein. „Der Gesetzesentwurf atmet aus jeder Pore eine jagdkritische, ja jagdfeindliche Haltung und baut einzig und allein auf Verboten und Beschränkungen auf, statt die hervorragend funktionierende Eigenverantwortung ins Zentrum zu stellen und auf diesem bewährten Prinzip ein kluges und praktisches Jagdgesetz aufzubauen.“

Das grün-rote Gesetz sieht unter anderem das Verbot von Totfangfallen und des unkontrollierten Abschießens streunender Hunde und Katzen vor. Zudem soll es eine zweimonatige Jagdruhe im Frühjahr und, aus Gründen des Tier- und Artenschutzes, ein zeitlich begrenztes Fütterungsverbot geben. Von 2017 an soll nur noch bleifreie Munition verwendet werden.