Die Liga der Wohlfahrtspflege prangert eine „menschenunwürdige“ Praxis des Jobcenters Stuttgart bei der Tilgung von Darlehen an. Manchmal bleiben Betroffenen nur 70Prozent des Existenzminimums.

Stuttgart - Heftige Kritik am Jobcenter Stuttgart: Die Liga der Wohlfahrtspflege und ihre Rechtsexperten monieren, das Vorgehen der Behörde bei Hartz-IV-Darlehen schließe ein „menschenwürdiges Dasein“ aus. Anlass ist die Tilgungspraxis. Bei mehreren Darlehen behalte das Jobcenter monatlich bis zu 30 Prozent der Grundbezüge ein, sagen die Kritiker. Erlaubt seien aber höchsten zehn Prozent, betonte Angela Riße vom Arbeitskreis Armut der Liga am Freitag bei einem Pressegespräch. „Es ist aus unserer Sicht nicht rechtens, dass hier das Existenzminimum in dieser Weise unterschritten wird.“

 

Keine Einigung auf direktem Weg

Die Darlehen werden für zwingend notwendige Ausgaben gewährt – etwa für Mietkautionen oder Möbel. Wenn das Jobcenter bei mehreren Krediten 30 Prozent abziehe, stehen einem Alleinstehenden für Essen, Kleidung, Anschaffungen, Reparaturen und Strom nur noch 279,30 Euro statt der 399,00 Euro pro Monat zur Verfügung. Das sei doppelt dramatisch, da eigentlich schon das volle Existenzminimum längst zu niedrig sei. „Nach Berechnung der Caritas müsste es eigentlich um 63 Euro angehoben werden“, so Angela Riße.

Es sei keineswegs so, dass die Liga gleich an die Öffentlichkeit gegangen sei, betonte Martin Steinbrenner, der eva-Kollegen und Leistungsberechtigte in Rechtsfragen berät. Es habe seit 2012 etliche E-Mails und Gespräch mit dem Jobcenter gegeben. „Es war klar: Sie wollen ihre Praxis nicht ändern.“

Kritiker gehen von hoher Dunkelziffer aus

Fallzahlen zu nennen sei schwer, es gebe eine hohe Dunkelziffer, sagte Rechtsanwalt Alexander Barauke von der Kanzlei BLK. Viele Bedürftige würden die Kürzungen aus Angst vor möglichen Benachteiligungen lieber hinnehmen. Laut Steinbrenner würden pro Jahr vier bis fünf Betroffene Widerspruch einlegen. In diesen Fällen gebe das Jobcenter meist nach, bevor es zu einem Prozess komme. So etwa im Fall von Herrn K., dem wegen Darlehen für Möbel und Kautionen 30 Prozent gekappt worden waren. Vergleichbare Fälle seien beispielsweise auch aus Heilbronn, Esslingen und Reutlingen bekannt, unter Umständen seien es dort aber Einzelfälle.

Dabei sei die rechtliche Lage eindeutig, sagte Steinbrenner. Er zitierte aus Paragraf 42a des Sozialgesetzbuchs II: „Um dem Betroffenen ausreichend Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zu belassen, ist die Tilgung für mehrere Darlehen insgesamt auf 10 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs begrenzt.“ Bis zu 30 Prozent dürften nur als Sanktion abgezogen werden, wenn jemand gegen Vorgaben verstoße, also etwa gegen besseres Wissen falsche Angaben gemacht habe. „Die Betroffenen haben aber nichts falsch gemacht.“

Stadt verweist auf Vorgaben der Bundesagentur

Von der Leitung des Jobcenters gab es am Freitag keine Stellungnahme. Ein Stadtsprecher führte indes aus, das Jobcenter sei an die Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit gebunden, da es um Bundesmittel gehe. Diese habe die 30 Prozent mit Zustimmung des Bundesministeriums festgelegt. Das Jobcenter habe sogar eine Einschätzung des Landessozialministeriums eingeholt und sei in seiner Rechtsauffassung bestätigt worden. Die Liga sagte dagegen, das Sozialministerium habe nicht klar Position bezogen. Steinbrenner kritisierte: „Hier geht es um die Existenz von Menschen, die wenig Geld haben. Da hätte ich etwas mehr Courage erwartet.“ Das Jobcenter sei eine Behörde der Stadt sei, deshalb sei jetzt die Lokalpolitik gefragt.