Juchtenkäferschutz Behörde untersagt weiteres Abholzen
dpa, 07.10.2010 13:50 Uhr
Der Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) ist streng geschützt. Foto: dpa
Der Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) ist streng geschützt. Foto: dpa
Stuttgart - Die Deutsche Bahn darf unter Androhung eines Zwangsgeldes auf dem Stuttgart-21-Gelände vorerst keine Bäume mehr fällen, weil dort seltene Tiere leben. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa verfügte das Eisenbahnbundesamt (EBA), dass die Abholzung im Mittleren Schlossgarten einzustellen sei. Zunächst müsse die DB Projektbau einen Plan zum Schutz von Juchtenkäfern und Fledermäusen vorlegen und eine Entscheidung des EBA hierzu abwarten. Bei einer Zuwiderhandlung ist ein Zwangsgeld in Höhe von 250.000 Euro angedroht.

Bei Bahn und EBA war am Donnerstag zunächst niemand für eine Stellungnahme erreichbar. Das Stuttgart-21-Kommunikationsbüro hatte aber ohnehin schon vor einigen Tagen angekündigt, dass die Rodungsarbeiten im Mittleren Schlossgarten zunächst abgeschlossen seien: Bis Herbst 2011 würden keine weiteren Bäume mehr entfernt.

Das EBA in Bonn hatte schon vor dem Fällen der ersten 25 Bäume am Donnerstag vor einer Woche naturschutzrechtliche Zweifel angemeldet. Dennoch waren diese Bäume am Tag darauf unter massiven Polizeischutz abgeholzt worden. Es hatte am Abend vor der Abholzung rege Gespräche zwischen EBA und Bahn gegeben.

Käfer lebt in sieben Bäumen


Doch die Zweifel bei der EBA blieben, wie das neue Schreiben vom vergangenen Dienstag nun nahelegt. Daraus geht auch hervor, dass Juchtenkäfer laut einem Gutachten in insgesamt noch sieben Bäumen leben. Auch Fledermäuse sollen danach gefährdet sein: Die Bahn müsse deshalb sicherstellen, dass "keine Fledermäuse in Höhlen und Spalten der zu fällenden Bäume vorhanden sind." Die Bundesbehörde verlangte von der Bahn zudem einen verbindlichen und konkreten Bauzeitenplan bis zum 13. Oktober. Der Deutschen Bahn ist laut EBA-Schreiben seit mindestens Januar 2010 bekannt, dass Juchtenkäfer auf dem Areal von Stuttgart 21 siedeln.

Nach dpa-Informationen war das Verwaltungsgericht Stuttgart von der Deutschen Bahn nicht über das Schreiben vor der Rodung informiert worden. Das Gericht geht seither der Frage nach, warum "entscheidungserhebliche Informationen" nicht vorgelegt wurden. Denn: Zeitgleich lag beim Gericht ein Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) mit einer einstweiligen Anordnung vor, die Baumfällarbeiten zu stoppen.

Die Frage ist nun, ob das Verwaltungsgericht über den Eilantrag des BUND sofort entschieden und die Rodung möglicherweise verhindert hätte, wenn es die Zweifel des Eisenbahnbundesamtes gekannt hätte. "Bei zutreffender Information des Richters wäre mit einem Stopp der Fällarbeiten durch das Gericht zu rechnen gewesen", betonte der BUND am Donnerstag. Die Bahn habe die Bedenken des Eisenbahnbundesamtes "in den Wind geschlagen".

Kommentare (37)
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OKT
14
Galbadon, 14:49 Uhr

Artenschutz und Rechtsschutz

Klar kann man über Sinn und Unsinn von Artenschutz diskutireren. Aber solange Gesetze darüber bestehen, das seltene Arten geschützt werden müssen, gelten diese auch. Es bleibt ein Faktum, und dieses ist unabhängig von der Diskussion um das für und wider von S 21, dass illegale Baumfällarbeiten mit Hilfe und unter Einsatz von Gewalt unter Einsatz der Polizei ermöglicht und durchgeführt wurden. Wobei die Polizei auch nur missbraucht wurde. Dafür trägt der Innenminister die politische Verantwortung und es kann nicht sein, dass dieser weiterhin im Amt bleibt. Der Schaden für den Rechtsstaat und für das Amt selbst sind mittlerweile immens. Wie lange soll das noch so weitergehen. Sollen irgendwann auch Häuser mit illegalen Enteignungsmaßnahmen abgerissen werden? Es zeigt den maroden Zustand politischer Moral, dass hier nicht passiert. Wie meinte Frau Merkel doch so schön, dass sich der Einzelne auch einmal dem Wohl aller beugen müsste. Für Rech und Co. gilt das anscheinend nicht.

OKT
08
Schwaben Streichle, 15:50 Uhr

Geschichten aus dem Schwabenland:

Alles Lumpen, diese Schwaben! Oder? Meine Friseurin hat mir vor einiger Zeit mal eine so typisch schwäbische, „nette“ Geschichte erzählt, die sie von einem Kunden gehört hat. Dieser, der Kunde, saß wohl mit seiner Frau mal in einem Stuttgarter Restaurant, es war noch zu Öttingers` Zeiten, als selbiger (Öttinger) mit Bekannten ebenfalls im gleichen Restaurant ein paar Tische weiter saß. Damals war das Rauchverbot in der Gastronomie gerade erst frisch in Stuttgart eingeführt worden und es drohten für Gastronomen harte Strafen. Unbeachtet aller Gesetzte meinte der Herr Öttinger sich plötzlich vom Tische erheben zu müssen, zündete sich eine Zigarre an verkündete daraufhin seinen Bekannten, er hebe hiermit das Rauchverbot bis zum Ende dieser Zigarre auf. So sei es tatsächlich gewesen und ehrlich gesagt, ich glaube dem Kunden meiner Friseurin. Mehr noch, hätte ich als Gast kurzerhand ein Video und ein paar Fotos mit meiner Handycam gemacht und dann Anzeige gegen Herrn Öttinger erstattet. Allgemein nennt man derart Handeln Amtsmissbrauch, im Schwabenland jedoch findet man so etwas sogar noch lustig. Eine Aphorisme? Keineswegs! Doch was hat diese wohl wahre Begebenheit, ich vertraue meiner Friseurin, mit Stuttgart 21 zu tun? Nun ja, nur der, der sich im Schwabenland noch nicht auskennt, stellt so eine "dumme" Frage!

OKT
08
IM Maulwurf, 12:31 Uhr

Bahn frei!

War grad eben da, keine Käfer, keine Mäuse, nur ein paar Robins im Baum. Herr Stihl, bitte kommen.

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