Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags hat ein Konzept verabschiedet, das Trägern der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis empfiehlt, sich auch von ehrenamtlichen Betreuern ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Vorstrafen aus den Bereichen Missbrauch und Pädophilie werden darin aufgeführt.

Ludwigsburg - Wer sich im Umgang mit Kindern und Jugendlichen strafbar gemacht hat, darf diese nicht betreuen – beruflich wie ehrenamtlich. Das schreibt das Kinderschutzgesetz vor, das vor knapp drei Jahren in Kraft getreten ist. Um sicherzustellen, dass nur geeignete Personen mit Heranwachsenden umgehen, verlangt das Gesetz die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Der Jugendhilfeausschuss des Ludwigsburger Kreistags hat nun ein Konzept verabschiedet, wie die gesetzliche Neuregelung umgesetzt werden soll.

 

Dabei handelt es sich um ein Gesamtkonzept zur Verbesserung des Kinderschutzes im Kreis, wie Andreas Fritz, der Pressereferent des Landratsamtes, mitteilt. In der Vereinbarung zwischen dem Kreisjugendamt und dem jeweiligen Träger geht es zum Beispiel darum, wie Gefährdungen richtig gemeldet werden. Des Weiteren verpflichtet sich der Träger – etwa ein Sportverein oder eine kirchliche Einrichtung – sich von Betreuern ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen.

Übernachtungen werden mit höherem Risiko eingestuft

„Der Träger soll sich bei der Entscheidung über die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis an Art, Intensität und Dauer des durch die Tätigkeit entstehenden Kontakts zwischen dem ehren- oder nebenamtlichen Betreuer und dem betreuten Kind oder Jugendlichen orientieren“, erklärt Andreas Fritz. Das heißt in einfachem Deutsch: Die Träger sollen selbst abwägen, in welchen Fällen sie das erweiterte Führungszeugnis verlangen. „Für Tätigkeiten, die eine gemeinsame Übernachtung mit Kindern und Jugendlichen vorsehen, kann davon ausgegangen werden, dass durch die Art, Dauer und Intensität des Kontaktes die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis notwendig ist“, heißt es jedoch in der Arbeitshilfe des Kreisjugendamts.

Der Sportkreis Ludwigsburg arbeitet seit 2013 mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung. „Wir bilden unsere Betreuer selbst aus und kennen sie deshalb von klein auf“, sagt der Präsident Mathias Müller. Außerdem setze man auf Fortbildungen für die Ehrenamtlichen. Rund 120 Betreuer von Ferienfreizeiten müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, Sport-Trainer allerdings nicht. Bei gemeinsamen Übernachtungen mit Jugendlichen wird das Risiko eines Übergriffs höher eingestuft. „Wir möchten die Bürokratie nicht aufblähen“, sagt Müller.

Kosten für das Führungszeugnis werden übernommen

Der Württembergische Sportbund, die Dachorganisation des Sportkreises, habe dieselbe Vorgehensweise wie der Kreis angeregt. „Es sollte landesweit gleich sein“, findet der Sportkreis-Präsident.

Beim Evangelischen Bezirksjugendwerk Ludwigsburg sind rund 25 Ehrenamtliche, die Freizeiten betreuen, von der neuen Regelung betroffen. „Wir Hauptamtlichen müssen schon jetzt alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das der Arbeitgeber bezahlt“, sagt der Jugendreferent Klaus Neugebauer. Auch für Ehrenamtliche sollen die Kosten übernommen werden – so steht es in dem Papier des Kreises. Schwierig wäre es, wenn jeder Oberministrant und jeder Gruppenleiter in jeder Kirchengemeinde ein solches Dokument vorlegen müsste, findet Neugebauer. „Prinzipiell ist die Idee dahinter gut: Das Kindeswohl muss geschützt werden.“

Allerdings seien die Führungszeugnisse nur eine rechtliche Absicherung für die Träger und keine Garantie, dass den Kindern nichts zustoße. Deshalb setze man vor allem auf die inhaltliche Ausbildung der Betreuer, die dem Jugendwerk oft seit dem Konfirmandenalter bekannt sind. „Ein Papier ist ein Papier“, sagt Neugebauer.