Ein 22-Jähriger attackiert einen mutmaßlichen Dreifachmörder im Gefängnis und verletzt ihn schwer. Selbst der Richter zeigt im Prozess Verständnis für das Motiv des Mannes. Die Strafe erspart ihm das aber nicht.

Ravensburg - Weil er einen mutmaßlichen Dreifachmörder im Gefängnis angegriffen und schwer verletzt hat, muss ein Insasse vier weitere Jahre in Haft. Zudem ordnete das Landgericht Ravensburg am Mittwoch die Unterbringung des 22-Jährigen in Sicherungsverwahrung an. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann seinem Opfer im Sommer 2016 mehrfach mit voller Wucht gegen den Kopf getreten hatte - der 53-Jährige erlitt mehrere Frakturen im Gesicht. Der Geschädigte soll zuvor seine Frau und zwei Stieftöchter getötet haben. Mitte August nahm der 53-Jährige sich in seiner Zelle das Leben.

 

Es sei durchaus nachvollziehbar, dass ein Dreifachmord bei Menschen Wut und Hass hervorrufe, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. „Aber gerade weil die Gefahr so groß ist, hier die Relationen der Rechtsstaatlichkeit aus dem Blick zu verlieren, ist es so wichtig, dass die Strafjustiz in dieser Situation Flagge zeigt.“

Das Gericht gehe zwar nicht zwingend von einer Tötungsabsicht des 22-Jährigen aus. Die Tat sei aber gezielt und bewusst abgelaufen, sagte der Richter, der dennoch von einer Art Gewaltrausch sprach. Er beschwor den jungen Mann zudem, die Zeit im Gefängnis für eine Therapie zu nutzen. „Versuchen Sie, sich darauf einzulassen“, sagte er. „Das ist ihre einzige Chance, die Sicherungsverwahrung noch abzuwenden und nicht dauerhaft weggesperrt zu werden.“

Der Staatsanwalt hatte zuvor in dem Prozess sechs Jahre Haft und die Unterbringung in Sicherungsverwahrung gefordert. Als Motiv vermutete die Anklagebehörde Selbstjustiz. Er habe den 53-Jährigen für seine Taten verachtet und sich als Richter über ihn aufspielen wollen. Der Verteidiger plädierte für ein Jahr Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 7 KLs 12 Js 14506/16).