Kachelmann-Prozess E-Mails, Briefe, SMS: nichts bleibt privat
Stefan Geiger, 31.05.2011 07:00 Uhr
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Auch ein Freispruch ist denkbar im Prozess gegen den ehemaligen Wettermoderator. Foto: dapd
Auch ein Freispruch ist denkbar im Prozess gegen den ehemaligen Wettermoderator. Foto: dapd
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Mannheim - Wie immer das Urteil gegen Jörg Kachelmann lauten wird, der Mannheimer Strafprozess hat bereits vor seinem Abschluss Rechtsgeschichte geschrieben. Mannheim ist ein Modellbeispiel dafür, wie ein Strafprozess nicht ablaufen sollte. Dabei ist vieles in Mannheim so gewesen, wie es auch in jedem ganz gewöhnlichen Ermittlungsverfahren und in jeder alltäglichen, nur wenige Stunden währenden Hauptverhandlung wegen eines schweren Sexualdelikts abläuft. Der monströse Mannheimer Prozess hat lediglich jedem Beobachter klargemacht, was fast allen Frauen zugemutet wird, wenn sie Anzeige wegen einer Vergewaltigung erstatten.

Das ist eben nicht nur die unvermeidliche körperliche Untersuchung, bei der nach Verletzungen insbesondere im Genitalbereich gesucht wird, aber auch nach Sperma und anderen Sekreten. Da geht es auch nicht nur um den obligatorischen DNA-Abgleich. Vor- und nachgeschaltet sind oft stundenlange Vernehmungen zu dem behaupteten Verbrechen selbst, aber eben auch zu den bis dahin privatesten Verhaltensweisen und Sachverhalten, die irgendwie mit der Tat in Verbindung stehen könnten. Es geht um die Vorgeschichte, also oft um den intimsten Teil der Lebensgeschichte eines mutmaßlichen Opfers. Und es geht immer wieder um vermeintliche oder tatsächliche Widersprüche in der Zeugenaussage. Es geht immer auch um Zweifel an der Wahrheitsliebe des mutmaßlichen Opfers, zumeist also der Frau.

Damit nicht genug. Der mutmaßliche Tatort wird erkennungsdienstlich behandelt. Im praktischen Leben bedeutet dies: meist wird die Wohnung des Opfers von den Beamten auf den Kopf gestellt. Im Bettzeug wird nach Körpersäften gesucht, im Abfalleimer nach Tampons. Die Wäsche und die Kleidung werden sichergestellt und mitgenommen. Der private PC wird durchsucht, mit all seinen Inhalten, die nie ein Fremder zu Gesicht bekommen sollte. Die Liebesbriefe, die E-Mails, die Kurzmitteilungen im Handy werden gecheckt, all das, was in hochemotionalen Momenten, manchmal auch in emotionalen Ausnahmesituationen für den Augenblick und für zwei Menschen bestimmt war, bestimmt aber nicht für den Gerichtssaal.

Das ist der ganz gewöhnliche, in einem Rechtsstaat unvermeidbare Ablauf eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Vergewaltigung. Was Wunder, wenn manche Frau in einer solchen Situation zweifelt, ob sie tatsächlich den Weg zur Polizei sucht. Nicht nur wegen des Medieninteresses, nicht nur wegen der eigenwilligen Auftritte des Verteidigers Johann Schwenn, nicht nur wegen der Prominenz des Angeklagten war in diesem Prozess aber Entscheidendes auch ganz anders als in vergleichbaren Strafverfahren.

Für jedes Fachgebiet traten mehrere Gutachter in den Wettstreit

Mannheim hat die Bedeutung der Gutachter für Strafprozesse, vor allem aber die Grenzen, auch die Abgründe der forensischen Wissenschaften ins Rampenlicht gerückt. Im normalen Strafprozess tritt je Fachgebiet ein Gutachter auf - und keiner traut sich, an seinen Worten zu zweifeln. Gerichtsgutachter sind die letzten Halbgötter in einer Gesellschaft, die sonst keine Halbgötter mehr kennt. Entsprechend verhalten sich Gutachter oft. Sie tun so, als wäre das, was sie sagen, die einzige ernst zu nehmende Wahrheit.

Im Kachelmann-Prozess traten für jedes Fachgebiet mehrere Gutachter in einen fachlichen Wettstreit. Es zeigte sich rasch, wie wenig gewiss ist in der Welt der Wissenschaften. Das gilt für alle Bereiche, in denen die menschliche Psyche eine Rolle spielt, ganz besonders. Das gilt aber schon für die schlichte, scheinbar den Gesetzen der Naturwissenschaften unterliegende Frage, welche Verletzungen ein Messer herbeiführen kann. Mannheim hat bewiesen: man weiß es letztlich nicht.

Wer die Mannheimer Hauptverhandlung ein Stück mitverfolgt hat, beginnt zu ahnen, wie viele Fehlurteile es sonst gegeben haben mag, nein: muss.

Kommentare (6)
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MAI
31
Prokrustes, 09:51 Uhr

Durchsuchung

Warum tut der Autor so, als seien die Opfer von Vergewaltigung immer nur Frauen? Warum erweckt er den Anschein, es würde ausnahmslos jedem Opfer sowohl die Wohnung als auch der Computer durchsucht? Was soll das bringen, wenn sich Täter und Opfer nicht kennen und die Tat in einem Parkhaus stattfindet?

6
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MAI
31
Tania, 09:25 Uhr

Freibrief für Vergewaltiger

Wie hoch ist noch mal die Statistik von Frauen in Deutschland, die vergewaltigt wurden, und keine Anzeige erstattet haben? Wieviele Frauen alleine in der Ehe und Partnerschaft vergewaltigt werden? Der gefährlichste Ort ist Zuhause und die gefährlichsten Menschen sind statistisch gesehen Partner und Familienangehörige. Wie kann man überhaupt eine Vergewaltigung beweisen? Alles Fragen, die die Stuttgarter Zeitung doch mal nachgehen könnte.

-4
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MAI
31
Serious Sam, 09:23 Uhr

Was für ein sexistischer Artikel!

Es ist darin nämlich keine Rede davon, was Männern zugemutet wird, die -womöglich zu Unrecht- der Vergewaltigung bezichtigt werden. Herr Kachelmann ist trotz des Freispruchs beruflich und gesellschaftlich erledigt. Der Herr Geiger barmt aber nur um das, was Frauen 'zugemutet' wird, wenn sie Anzeige erstatten, ob berechtigt oder aus Rache, wie bei Kachelmann.

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