Laut Schätzungen nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an Kaffeefahrten teil. Der Bundesrat sagt unseriösen Anbietern jetzt den Kampf an. So sind höhere Bußgelder und Verkaufsverbote vorgesehen.

Berlin - Der Bundesrat sagt den unseriösen Kaffeefahrten den Kampf an: Die Länderkammer beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf, der ein Verkaufsverbot bestimmter Produkte sowie eine drastische Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen vorsieht.

 

Unseriöse Kaffeefahrten, bei denen insbesondere ältere Mensch mit dem Transport zum Veranstaltungsort und niedrigen Preisen gelockt würden, stellten trotz gesetzgeberischer Maßnahmen und breiter Aufklärung noch immer „einen verbraucherpolitischen Missstand dar“, hieß es zur Begründung. Dem Gesetzesvorschlag zufolge soll der Verkauf von Finanzdienstleistungen, Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und Pauschalreisen auf den Kaffeefahrten künftig nicht mehr erlaubt sein. Die Bußgelder bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen sollen statt bislang maximal 1000 Euro künftig bei bis zu 10.000 Euro betragen können.

4,5 bis 5 Millionen Teilnehmer

Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an Verkaufsveranstaltungen teil, der Umsatz der Branche soll bei 500 Millionen Euro im Jahr liegen. Die vom Freistaat Bayern vorgelegte Gesetzesinitiative hatte der Bundesrat bereits vor der Bundestagswahl im September beschlossen, es kam aber nicht mehr zur Befassung durch den damaligen Bundestag.

Der Beschluss verlor mit dem Ende der Legislaturperiode nunmehr seine Gültigkeit, deshalb fasste die Länderkammer ihn am Freitag erneut. Nun müssen sich Bundestag und Bundesregierung mit der Vorlage befassen.