Die Energieversorgung Fils kämpft gegen die Landeswasserversorgung: Ein alter Vertrag schreibt hohe Abnahmemengen fest. Nun könnte es etwas billiger werden.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Göppingen - Für die EVF ist es ein gewaltiger Schuss ins Wasser gewesen. Im Mai war das kommunale Versorgungsunternehmen, das in Göppingen und Geislingen rund 50 000 Haushalte mit Frischwasser beliefert, mit einer Klage gegen ihren wichtigsten Lieferanten, die Landeswasserversorgung (LW), vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gescheitert. Um mehr eigenes Wasser verwenden zu können, hatte die EVF einen Teil ihrer Bezugsrechte zurückgeben wollen. Die höchsten Verwaltungsrichter des Landes lehnten dies ab. Durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung des Zweckverbands LW dürfte die EVF ihr Ziel, weniger Wasser bei der LW zukaufen zu müssen, nun aber doch noch erreichen.

 

Der alte Vertrag mit der Landeswasserversorgung bindet

Das Problem geht auf die Gründung des Zweckverbandes Ende der 60er Jahre zurück. Damals waren Göppingens Stadtväter von völlig überzogenen Erwartungen ausgegangen: Die Stadt werde einmal 100 000 Einwohner zählen, von denen jeder rund 300 Liter Wasser am Tag verbrauche. Auf dieser Grundlage kaufte man sich bei dem Zweckverband ein, der sein Wasser aus Quellen im Donauried bezieht. Diese Fehlkalkulation kommt seither die Wasserkunden gleich doppelt teuer. Zum einen muss sich die EVF gemäß der Bezugsrechte an den Festkosten des Verbandes beteiligen. Zum anderen musste sie bisher dieses Bezugsrecht aus hygienischen Gründen zu 40 Prozent auch ausnutzen. Dabei wäre es deutlich billiger, einen Teil des Wassers aus eigenen Quellen im Nassachtal, in der Sickergalarie in Göppingen oder im Rohrachtal in Geislingen zu fördern. Dort liegen die Förderkosten bei sieben Cent, die LW verlangt 29 Cent pro Kubikmeter.

Nun bleibt es bei den hohen Göppinger Bezugsrechten und damit der entsprechenden Beteiligung an den Fixkosten, doch wurde die Mindestabnahmemenge durch die Verbandsversammlung auf 25 Prozent der Bezugsrechte gesenkt. Für den Geschäftsführer der EVF, Martin Bernhart, kam dies in dieser Deutlichkeit überraschend. Zwar gibt es einige Städte wie Schwäbisch Gmünd oder Schorndorf, die in einer ähnlichen Lage sind. Die Schwergewichte im Zweckverband, allen voran die Landeshauptstadt Stuttgart mit ihrer Sperrminorität, kennen das Problem jedoch nicht, weil sie keine eigenen Quellen nutzen. Diese schwierigen Mehrheitsverhältnisse hatten den früheren Chef der EVF, Wolfgang Berge, überhaupt erst dazu gebracht, den Klageweg zu beschreiten.

Gericht mahnt Neuregelung an

Ohne den Rechtsstreit wäre es in der Zweckverbandsversammlung wohl nicht zu dem Gesinnungswandel gekommen. Vor Gericht hatte die LW-Geschäftsführung die Notwendigkeit einer Mindestabnahme nämlich mit einem Gutachten zu belegen versucht. Allerdings setzten die Gutachter darin die Quote deutlich tiefer an als die LW-Geschäftsführung. Die 40 Prozent-Quote war vor diesem Hintergrund nicht zu halten. Das Gericht hatte deshalb eine Neuregelung angemahnt, die der Zweckverband im Oktober realisierte. Veröffentlicht wurde dieser Beschluss bisher aber nicht. Es habe Wichtigeres gegeben, sagte der LW-Sprecher Bernhard Röhrle.

Die EVF kann nun die örtlichen Quellen zumindest ein Stück weit stärker abschöpfen. Auf diese Weise ließen sich jährlich 200 000 Euro einsparen, schätzt der EVF-Chef. Für einen Vier-Personen-Haushalt mache dies etwa zehn Euro in der Jahresrechnung aus. Zunächst steigt der Wasserpreis allerdings um rund drei Prozent. Schuld daran ist der Wasserpfennig – und eine Preiserhöhung der LW.